Keine Diät!

Der Tagesspiegel hat seine Leser befragt, was sie von der Diätenerhöhung der Bundestagsabgeordneten halten: Nichts, wenn man sich dieses Ergebnis anschaut.

Keine Diät

Der gemeine Tagesspiegelleser ist nun nicht gerade ein Prolet, der anderen ihren Verdienst nur deswegen neidet, weil er weniger zur Verfügung hat. Aber es ist auch nicht einfach zu entscheiden, was für die Parlamentarier angemessen bzw. überzogen ist. Ich weiß es nicht und habe mich daher nicht an der Abstimmung beteiligt.

Dieser Beitrag wurde unter Politisches veröffentlicht.

7 Antworten auf Keine Diät!

  1. 1
    Jochen says:

    Besonders wenn man sich mal die Fakten anschaut, dann ist diese Lohnerhöhung nur mehr als fair. Als Richtschnur für die Entschädigung der Abgeordneten galt eigentlich schon immer ein vergleichbares Gehalt zu einem Bundesrichter, d.h. R7, da beide Leute gleich viele Leute betreuen bzw. ein gleich großes Gebiet betreuen. Ich finde diese Argumentation sehr schlüssig.
    Bisher war es so, dass zu Beginn der Diäteneinführung beide in der Tat ungefähr gleich viel hatten. Danach hat sich die Abgeordnetendiäten deutlich schlechter entwickelt als die Besoldung von R7, weil die MdBs sehr oft auf eine Erhöhung verzichtet haben, da dann immer die Presse ein Fass aufmacht und eine Neiddebatte startet, so dass die MdBs deutlich unter der Zielmarke „Bundesrichter“ lagen. Die Entwicklung des Lohns der MdBs war sogar deutlich schlechter als die allgemeine Lohnentwicklung in Deutschland. Dies wurde nun ein bisschen ausgeglichen.

  2. 2
    Kai says:

    Fairer wäre es gewesen, die Diäten an die Nettolöhne und deren Entwicklung anzupassen. Jeder Griff in die Sozialkassen oder Steuererhöhung wird dann mehr überlegt.

    Oder auch die Renten könnten genommen werden, dann wird es in 30 Jahren schön.

    Ein Vergleich mit einem Richtergehalt ist nicht sinnvoll, da die Ausbildung eines Richters nicht vergleichbar ist mit der Ausbildung eines Abgeordneten, auch gibt es nicht die Zulassungsvoraussetzungen.

  3. 3
    Fallout Boy says:

    Die Anpassung an die Nettolöhne müsste dann aber auch für alle anderen (Bundes-)Beamten übernommen werden, da sonst die Abgeordneten wieder bessergestellt werden als die, mit denen sie sich finanziell gerne vergleichen. Bei den restlichen Beamten ist es nämlich in den letzten 10 Jahren eher zu Lohnverlusten gekommen; dort redet aber niemand von automatischer Anpassung an allgemeine Lohnentwicklungen.

    Richtig fair wird es aber doch erst, und dann dürfen die Abgeordnetendiäten von mir aus auch wirklich gerne 1:1 vom R7 übernommen werden, wenn die Nebentätigkeitsregeln auch für die Abgeordneten gelten. Und die besagen für R6 und aufwärts: Maximal 6.100 brutto als Nebentätigkeit JÄHRLICH.
    Und über diesen Betrag geht ja sogar die größte „Meldegrenze“ der Nebentätigkeiten der Abgeordneten z.Zt.

    Denn da liegt für mich die wirklich große Ungerechtigkeit: Sich selbst die Diäten erhöhen dürfen, am Bundesrichter orientieren, aber nebenbei auch noch ungeniert einschieben, was so alles abfällt. Der Bundesrichter hätte hier schon ein Disziplinarverfahren am Hals und die Entlassungsurkunde im Postfach.

  4. 4
    Werner says:

    Das Problem ist nicht die Höhe der Diäten, darüber kann man trefflich streiten.
    Zwei andere Dinge sind ärgerlicher.
    1. Die Aufwandsentschädigung wird ohne Nachweis gezahlt. Jeder Arbeitnehmer muß penibel per Spesenquittung seinen dienstlichen Aufwand nachweisen. Abgeordnete sind da gleicher, eine Unverschämtheit.
    2. Noch unverschämter ist die „Altersversorgung“. Warum können diese Knilche nicht ganz normal in die Rentenversicherung einzahlen? Wenn ihnen das nicht reicht, dann können sie ja eine private Zusatzversicherung abschließen. Das ist doch das, was dem dämlichen Wahlvolk empfohlen wird, aber das ist natürlich unter der Würde eines Abgeordneten.
    Vielleicht kommt ja mal ein Abgeordneter darauf, warum inzwischen Politiker im Ansehen sich noch hinter den Bankern wiederfinden. Politikerverdrossenheit hat schon ihre Gründe, aber niemand will das sehen.

  5. 5
    PH says:

    Es fängt damit an, dass als Maßstab die Vergütung von Bundesrichtern genommen wird. Wenn ich mir anschaue, was für *Piep* teilweise im Bundestag sitzen, ein seltsamer Maßstab. Dann die Sache mit den zusätzlichen Vergütungen und der Frechheit der Altersversorgung nach kurzer „DIenstzeit“… Sowas kommt dabei raus, wenn man sich selbst sein Gehalt aussuchen darf…

  6. 6
    Wolf-Dieter says:

    Ich sehe es neidlos und pragmatisch:

    Die Höhe der Diäten sollte sich nicht an der geleisteten Arbeit orientieren, sondern den Abgeordneten unempfänglich für Bestechung machen.

    Ob das in der Praxis funktioniert, darüber sprechen wir das nächste Mal.

  7. 7
    Pascal says:

    Ich frage mich, ab welcher Höhe man denn bestechungs-unempfindlich wäre – Gerade vermögende bzw gut verdienende Menschen zeichnen sich ja manchmal durch eine ausgeprägte Mitnahme-Mentalität aus….

    Ansonsten halte ich den Vergleich eines CDU-Backbenchers mit einem BGH-Richter nicht unbedingt für zwingend.

    Im Rahmen des Gedankens der „Aufwandsentschädigung“ könnte man ebenso gut vom Mindestlohn ausgehen.

    Wobei bei der Beurteilung der Angemessenheit zwei Dinge eine Rolle spielen: Beim Arbeitsaufwand wie beim Verdienst hat der freie Abgeordnete enorme Gestaltungsmöglichkeiten. Im Extremfall kann man die Diät einstreichen, die Kostenpauschale mitnehmen und die meiste Zeit zur Pflege der Nebentätigkeiten widmen.
    Andererseits natürlich arbeiten gerade in kleineren Fraktionen viele Abgeordnete echt viel für ihr Geld.

    Der zweite Punkt ist aber die Höhe des Anstiegs. Sich auch nach einigen selbst verordneten Nullrunden dann einfach so 10 Prozent mehrbekommen, das dürfte wohl der Mehrheit der arbeitenden Bevölkerung nicht so leicht fallen.
    Besonders gespannt bin ich da auf die Forderungen im öffentlichen Dienst,