Krankes Bremen

Ich hatte am 2.4.2014 einen Antrag auf Erlaß eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluß an das Amtsgericht Bremen geschickt. Da ich keinerlei Reaktion erhielt, habe ich am 18.4.214 höflich an die Bearbeitung erinnert.

Statt nun die Sache in Angriff zu nehmen, haben mindestens zwei Leute – ein Abteilungsleiter und eine Justizangestellte – die Zeit, mir einen freundlichen Bitt-Brief zu schicken:

DAB-AGBremen

Die Mitarbeiter bedauere ich, und ich habe Verständnis für den Stress, den das Chaos des Managements der Bremer Justiz verursacht.

Ich habe dann mal eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Organisationsversagens erhoben und warte nun die weitere Reaktion ab. Daß ich damit die Arbeit der Justizbediensteten nicht erleichtere … dafür bitte ich um Verständnis. Ich vertrete nicht die Ansicht, daß ich Rücksicht nehmen sollte auf Schlamperei in der Justizorganisation.

Wenn Rechtsanwälte in dieser Art auf gerichtliche Schreiben mit vergleichbaren Verzögerungsanzeigen reagieren, pellen die Absender sich ja auch ein Ei drauf.

Dieser Beitrag wurde unter Behörden, Justiz veröffentlicht.

16 Antworten auf Krankes Bremen

  1. 1
    Rudi says:

    Also mit Verlaub, was für Bearbeitungszeiten sind Sie denn sonst gewöhnt? 2. 4. Antrag ab, sagen wir mal 3. 4. Antrag an (wenn man Glück hat) und auf den Aktenwagen für die Eingangsgeschäftsstelle, 4. 4. Transport des Wagens zur Eingangsgeschäftsstelle, 5. und 6. 4. Wochenende, 7. 4. die Eingangsgeschäftsstelle beschäftigt sich damit, vergibt ein Az. und tut das Ding auf den Aktenwagen für das Vollstreckungsgericht, 8. 4. Transport des Wagens zur zentralen Geschäftsstelle des Vollstreckungsgerichts, 9. 4. die Geschäftsstelle beschäftigt sich damit und tut das auf den Aktenwagen für die Geschäftsstelle der zuständigen Abteilung, 10. 4. Transport des Wagens zur Geschäftsstelle der zuständigen Abteilung, 11. 4. die Geschäftsstelle beschäftigt sich damit und entscheidet, wer funktional zuständig ist und tut das auf den Aktenwagen des Rechtspflegers, 12. und 13. 4. Wochenende, 14. 4. der Wagen geht zum Rechtspfleger, 15. 4. der Rechtspfleger hat vorrangige Sachen zu bearbeiten, 16. 4. der Rechtspfleger beschäftigt sich mit dem PfüB und verfügt, ihn zu erlassen, auch legt er den Vorgang auf den Aktenwagen für seine Abteilungsgeschäftsstelle, 17. 4. der Wagen geht zur Geschäftsstelle, 18. 4. Karfreitag, 19. und 20. 4. Wochenende, 21. 4. Ostermontag, 22. 4. die Geschäftsstelle legt das auf den Aktenwagen für die Geschäftsstelle des Vollstreckungsgerichts, 23. 4. die Geschäftsstelle legt das auf den Aktenwagen für die Kanzlei, 24. 4. der Wagen geht zur Kanzlei, 25. 4. die Kanzlei hat vorrangige Sachen zu bearbeiten, 26. und 27. 4. Wochenende, 28. 4. die Kanzlei tippt den PfÜB (ja! hab ich wirklich erlebt!) und legt das Viech auf den Aktenwagen für die Eingangsgeschäftsstelle des Vollstreckungsgerichts, 29. 4. der Wagen geht zur Eingangsgeschäftsstelle des Vollstreckungsgerichts, 30. 4. die Sache wird dort auf den Wagen für die Geschäftsstelle der zuständigen Abteilung gelegt, 1. 5. Feiertag, 2. 5. der Wagen geht zur zuständigen Abteilungsgeschäftsstelle, 3. und 4. 5. Wochenende, 5. 5. die Geschäftsstelle legt das auf den Wagen für den Rechtspfleger, 6. 5. der Wagen geht zum Rechtspfleger, 7. 5. der Rechtspfleger unterschreibt und legt das auf den Wagen zu seiner Geschäftsstelle, 8. 5. der Wagen geht zur Geschäftsstelle, 9. 5. Pfüb wird ausgefertigt und auf den Wagen für die Poststelle gelegt. 10. und 11. 5. Wochenende, 12. 5. der Wagen geht zur Poststelle, 13. 5. die Poststelle tütet ein, 14. 5. das Ding geht zur Post, 15. 5. das Ding wird dem Drittschuldner zugestellt, 16. 5. die PZU geht bei der Eingangsgeschäftsstelle des AG Bremen ein und wird auf den Aktenwagen für die Geschäftsstelle des Vollstreckungsgerichts gelegt, 17. und 18. 5. Wochenende, 19. 5. der Wagen geht zur Geschäftsstelle des Vollstreckungsgerichts, 20. 5. das Ding wird auf den Wagen der Abteilungsgeschäftsstelle gelegt, 21. 5. der Wagen geht zur Eingangsgeschäftsstelle, 22. 5. dort wird die Zustellung an den Schuldner verfügt und das auf den Wagen für die Poststelle gelegt, 23. 5. der Wagen geht zur Poststelle, 24. und 25. 5. Wochenende, 26. 5. die Poststelle tütet ein, 27. 5. die Post geht raus, 28. 5. Zustellung an den Schuldner, 29. 5. Christi Himmelfahrt, 30. 5. Eingang der PZU bei der Eingangsgeschäftsstelle des Amtsgerichts, 31. 5. und 1. 6. Wochenende, 2. 6. die PZU geht auf den Aktenwagen für die Geschäftsstelle des Vollstreckungsgerichts, 3. 6. dort geht der Wagen auch hin, 4. 6. die Geschäftsstelle legt das auf den Wagen für die Geschäftsstelle der Abteilung, 5. 6. dort geht der Wagen hin, 6. 6. die PZU wird von der Abteilungsgeschäftsstelle beifällig zu Kenntnis genommen, die Zustellung wird vermerkt und Nachricht an Herrn Hoenig verfügt und auf den Aktenwagen an die Poststelle gelegt, 7. und 8. 6. Wochenende, 9. 6. der Wagen geht zur Poststelle, 10. 6. die Post an Herrn Hoenig wird eingetütet, 11. 6. es geht zur Post, 12. 6. Herr Hoenig hat den Pfüb mit Zustellungsvermerken in der Post. So läuft es, wenn es schnell geht, ohne Krankenstand.

  2. 2
    Verlobte von Wilhelm Brause says:

    Geduld bringt Rosen.
    Rom wurde auch nicht an einem Tag gebaut.
    Gottes Mühlen mahlen langsam.
    Russland ist groß, Moskau ist weit, der Zar kommt nicht….

    Dem Sachbearbeiter in Zimmer 18 gehört die Hölle heiß gemacht.
    Aber sollte man nicht doch den Namen schwärzen?

  3. 3
    Voigt says:

    Normalerweise stimme ich Ihnen ja zu Herr Rechtsanwalt, hier meine ich aber dass sie über das Ziel hinaus geschossen sind. Zum anderen ist fraglich ob ihre Dienstaufsichtsbeschwerde die Sache wirklich beschleunigt. Denn für die Bearbeitung der Beschwerde muss ja die Akte zunächst gesucht und anschließend beigezogen werden, da dürften dann noch mal locker 3-5 Tage ins Land gehen. Und ob das der Sache dienlich war? Ich meine ja das hier ein einfacher Anruf und eine nette Nachfrage der Sache viel mehr dienlich gewesen wäre.

  4. 4
    Hans-Gerd says:

    Natürlich hat der Vorredner recht: Die Akte zur Bearbeitung von Sachstandsanfragen, Dienstaufsichtsbeschwerden herauszuziehen und selbige zu bearbeiten, kostet den Antragsteller nochmal eine Woche Bearbeitungszeit. Besonders klug wäre es deshalb eher nicht, wenn alle Rechtsanwälte die Vollstreckungsabteilungen mit Sachstandsanfragen, Dienstaufsichtsbeschwerden etc. bombardieren. Dass sie nichts nützen – weil die Verantwortung für zu niedrigen Personalstand nicht am Gericht, sondern bei der für die Haushaltspläne verantwortlichen Politik anzusiedeln ist und selbst der Gerichtspräsident sich das Geld für zusätzliche Stellen nicht aus den Rippen schneiden kann – , kommt noch hinzu.

    Wenn die Rechtsanwälte das Instrument der Vorpfändung (§ 845 ZPO) kennen und benutzen würden, wäre es übrigens halb so schlimm. Und man hätte sich ja vielleicht auch nicht zwei Jahre mit der Titulierung der Forderung Zeit lassen müssen, um sich jetzt über jeden Tag Verzögerung ärgern zu müssen.

  5. 5
    Staatsanwalt says:

    Tut mir leid Herr Hoenig, da schießen Sie deutlich über das Ziel hinaus. 14 Tage Wartezeit in der Ferienzeit bei einer Justizbehörde eines chronisch klammen Stadtstaates, der sich ohnehin kaum Personal leisten kann, dürften nichts ungewöhnliches sein. Immerhin haben Sie kurzfristig einen Textbaustein über die Sachlage bekommen.

    Im Übrigen habe ich gefühlt letzte Woche nichts anderes gemacht als Rechtsanwälten Fristverlängerungen für Schutzschriften zu gewähren, wobei der Rekordhalter seit November fällig ist. Wenn ich die Kanzlei nicht gut kennen und auch schätzen würde wäre die Sache allerdings schon längst angeklagt.

  6. 6
    Kollege says:

    Vor Ablauf von ca. 6-8 Wochen fragen wir wegen des (ausbleibenden) Erlasses eines PfÜb schon gar nicht mehr nach, weil das erfahrungsgemäß keinen Sinn macht. Wenn es schnell läuft, kommt die Nachricht über den Erlass nach ca. 2 Wochen, 4 Wochen ist eher der Durchschnitt. Wünschenswert wäre es natürlich anders…

    @Rudi:
    M.W. ist die Sache nach Erlass des PfÜb und Weiterleitung an den zuständigen Gerichtsvollzieher für das Vollstreckungsgericht erledigt. Die Zustellung erfolgt dann über letzteren, bei dem auch der Rücklauf (PZU) und der Versand an den Gläubiger bearbeitet werden. Insoweit kränkt Ihre – ansonsten durchaus nachvollziehbare – Darstellung.

  7. 7
    schneidermeister says:

    Kann mich den Vorrednern nur anschließen Wenn gegen Rechtsanwälte bei den notorischen „Fristverlängerung wegen Arbeitsüberlastung“ -Anträgen ebenfalls sofort mit Beschwerden bei der RAK geschossen würde, wäre der Aufschrei wegen des unerhörten Eingrifss in Art .12 GG groß. Nun ja, eines hätte es gemeinsam mit der Dienstaufsichtsbeschwerde: formlos, fristlos, fruchtlos, da die Rechtsanwaltskammern ohnehin eher zahm sind.
    Und den Satz von CRH „Ich vertrete nicht…..“ könnte man ja auch so umformulieren:
    „Ich vertrete nicht die Ansicht, dass Mandanten, Prozessgegner und andere Verfahrensbeteiligte Rücksicht nehmen sollten darauf, dass ein Anwalt mehr Mandate annimmt, als er in angemessener Zeit bearbeiten kann.“ Ein Richter würde sich bei diesem Satz vermutlich eine flammende Ablehnungsschrift einhandeln…

  8. 8
    knorke says:

    In roten Bremen sind die Beamten selbstherrlich wie in der Sowjetunion.
    2 Ärzte haben einen gefesselten Gefangenen getötet, die Täter wurden freigesprochen , 3 mal hat der Bundesgerichtshof die Sache zur Neuverhandlung zurückverwiesen und die Staatsanwaltschaft hat schließlich die Anklage zurückgezogen. Nicht einmal Fahrlässigkeit im Lande des Filzes und der Unfähigkeit. Nach Meinung des Gerichtes ist es normale Unfähigkeit . Das Opfer bekommt auf dem Gelände einer Polizeikaserne ein Denkmal.

  9. 9
    T.H.,RiAG says:

    Auch wenn es offenbar einfach nicht in das Weltbild von Rechtsanwälten passt, die eine gewisse „Staatsferne“ auszeichnet, so ist es bei den Justizbehörden doch nicht so, dass da alle den lieben langen Tage herumsitzen und dann staunend zusammenströmen, wenn der einzige tägliche Neueingang zu verzeichnen ist. Es gibt einfach niemanden, der nur eine Akte zu bearbeiten hat.

    Dies sollte eigentlich auch einem Rechtsanwalt bekannt sein, kommen doch in 99,9999 % aller Fälle, in denen ein Gericht eine Zwei-Wochen-Frist setzt, Verlängerungsanträge unter dem Hinweis auf die „Arbeitsüberlastung des Unterzeichners“. Wenn sich da ein Kollege mal erlaubt, die Frist nicht sofort befehlsgemäß zu verlängern, wird natürlich nicht akzeptiert, sondern sabotiert; notfalls rotzt man halt ein sinnfreies Ablehnungsgesuch ins Fax.

    Zwei Wochen sind nun wahrlich kein nachvollziehbarer Anlass zum Jammern, ich hätte nach einer so kurzen Zeit eine Sachstandsanfrage nicht einmal beantwortet. Vielleicht ändere ich ja aber ab sofort diese Praxis und mache einen schönen Baustein: „Ich vertrete nicht die Ansicht, dass ich Rücksicht nehmen sollte auf Schlamperei in der Kanzleiorganisation.“ Gibt bestimmt lustige Reaktionen…..

    Und: ja, allen Beamtenwitzchen zum Trotz können auch bei Gericht Leute krank werden. Der Status schützt vor Kündigung, nicht aber vor Krankheit. Und mehrere Krankheitsfälle können auch zu Verzögerungen führen, genau wie es auch in einer Anwaltskanzlei wäre, wenn da mal der Noro-Virus durch das Sekretariat pflügt.

    Was bin ich froh, dass es sowohl bei uns im Haus als auch bei allen übergeordneten Dienststellen Behördenleitungen gibt, die mit derart künstlicher anwaltlicher Aufregung umzugehen wissen und querulatorische Dienstaufsichtsbeschwerden dahin befördern, wo sie hingehören – in die Rundablage. Vielleicht stellen wir den hierfür vorgesehenen Papierkorb ja mal an einen Ehrenplatz, möge sich der Verfasser des Füllmaterials hieran erfreuen. Und wir lassen den dienstjüngsten Azubi in Goldfarbe unsere drei Lieblingsbuchstaben draufmalen: F-F-F.

  10. 10
    Jochen says:

    @Hans-Gerd: Sicherlich ist die Personalsituation nicht herausragend gut. Die Frage ist aber ob die Personalsituation wirklich schlecht ist: Verschärfend kommt hier hinzu, dass Urlaubszeit ist und wenn dann noch zwei Leute krank sind, dann kann selbst bei einer gut besetzen Abteilung es zu Engpässen kommen.

  11. 11
    Rudi says:

    @Kollege: Das stimmt natürlich, tut mir leid. Die Geschäftsstelle vermittelt ja nur die Zustellung. Am 9. 5. wird das Ding also auf den Wagen für die GV-Verteilerstelle gelegt, am 12. 5. geht der Wagen dorthin und der Pfüb ins Fach des zuständigen Gerichtsvollziehers, und das Gericht hat nichts mehr damit zu tun. Es dauert dort also nicht zwei Monate, sondern fünf Wochen. Wobei ich bei Gericht auch schon erlebt habe, daß die Dinger in die Gerichtskanzlei geschickt und wochenlang nicht bearbeitet wurden. Kommentar der Abteilungsgeschäftsstelle: „Ja sischer dat. Da ist schon seit Wochen keiner mehr.“ Und das, nachdem der Rpfl selber auch schon sechs Wochen gebraucht hatte.

  12. 12

    Selbst in eher ländlichen Gegenden kommt es immer wieder vor, dass ein PfüB erst nach 4 oder mehr Wochen erlassen wird.
    Zwar gibt es hier auch einige kleine Gerichte, bei denen ein Beschluss teilweise auch schon nach 2-3 Tagen erlassen wird, aber 2-3 Wochen sind eigentlich noch völlig im Rahmen. Und wenn die Pfändung eilt gibt es immer noch die Möglichkeit der Vorpfändung mit Zustellung über den Gerichtsvollzieher.

  13. 13
    ThorstenV says:

    @T.H.,RiAG
    Es mag ja sein, dass die Gerichte wirklich allgemein überlastet sind, nur ist sich darauf zu berufen nichts anderes als nach oben buckeln und nach unten treten. Wenn ein Beamter überlastet ist, muss er das ja nur seinem Dienstherrn anzeigen. Wenn dann viele Beschwerden á la Hoenig eintreffen kann er das zur Untermauerung, das die Ausstattung unzureichend ist nutzen.

  14. 14
    Alan Shore says:

    @T.H., RIAG

    Mich wundert es auch immer, wie schnell viele Kollegen mit Dienstaufsichtsbeschwerden bei der Hand sind. Vor Ablauf von 6 Monaten nach man sich bei „unserem“ Gericht gar nicht trauen, eine Sachstandsanfrage zu stellen. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde vor Ablauf von 10 Monaten wird als querulatorisch angesehen und mit dem Textbaustein beantwortet, daß dienstaufsichtsrechtliche Maßnahmen nicht zu veranlassen sind. Inhaltlich wird selbstverständlich nicht erläutert, was in dem vergangenen Monaten veranlaßt worden ist und weshalb kein Anlaß zur Beanstandung besteht. Auch auf wiederholte Nachfragen, welche Schritte nach Eingang des Antrags eigentlich veranlaßt worden sind, bleiben hartnäckig unbeantwortet.

    Nach Ablauf von einem Jahr wird großzügig schon einmal ein „Organisationsversehen“ eingeräumt, um das man um Nachsicht bitte. Dienstaufsichtsrechtliche Maßnahmen seien allerdings weiterhin nicht angezeigt, usw.

    Ich erhebe ganz selten Dienstaufsichtsbeschwerden und auch nur in ganz krassen Fällen, in denen unendlich viel Zeit vergangen ist und selbst auf wiederholte Sachstandsanfrage nicht einmal eine Antwort erfolgt. Ich habe dennoch noch nie, nie, niemals erlebt, das eine Dienstaufsichtsbeschwerde für begründet erklärt wurde. Immer lese ich, daß alles in Ordnung sei und – zwischen den Zeilen – daß die Dienstaufsichtsbeschwerde als Unverschämtheit angesehen werde.

    Gibt es neben den vielen Aufsätzen über anwaltliche Ethik eigentlich ‚mal eine Diskussion über richterliche Ehtik?

  15. 15
    tapirat says:

    Sie scheinen Bremen nur aus der Bild zu kennen … Besuchen Sie die Stadt einmal, es lohnt sich!

    Im braunen Bayern gibt es übrigens nicht weniger Polizeigewalt, Filz, Unfähigkeit etc., im Gegenteil.

  16. 16
    tapirat says:

    Der Eintrag ging selbstverrätlich @knorke.
    So eine Editierfunktion hätte was. ;-)