Nachdem es unsere Kanzlei im vergangenen Jahr bereits unter die
TOP 120 allgemein, TOP 20 im Strafrecht und TOP 5 Strafrecht im Osten
geschafft hat, wie mir der Plauener Strafverteidiger Herbert Posner seinerzeit mitteilte, bahnt sich für dieses Jahr vielleicht eine Wiederholung an.
Soeben aus der Post gefischt:
Es scheint also nicht alles falsch zu sein, was ich hier im vergangenen Jahr gemacht habe. 8-)
Ich bin gespannt auf das Focus-Spezial am 16. September 2014 …
Und – kaufst Du Dir das Logo ;-)
Keine Abmahnung wegen unverlangter Werbung?
@Felix
Das hängt von der Platzierung ab.
Toll! Sie können sich ja auch noch die berühmte grüne Schüssel mit „Kanzlei“ drauf als Bildmarke registrieren lassen und dann dem Innensenator eine Lizenzgebührenrechnung schicken….
@Kollege Rathjen: Du meinst sowas: https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020090470669/DE
Ich möchte ja Ihren Stolz nicht trüben und freue mich für Sie. Aber wenn man schaut, wer in solchen Listen drinsteht und nicht drinsteht – nicht nur bei Anwälten, sondern auch bei anderen Berufsgruppen – ist hinter den Aussagewert und das Zustandekommen solcher Listen ein Fragezeichen zu setzen.
Ich vermisse in solchen Listen viele Spezialisten, die ich als ausgesprochen kompetent wahrnehme und frage mich bei so mancher trüben Tasse, was sie in dieser Liste verloren hat.
P.S.: Nein, ich bin nicht neidisch. Als bekennender Nicht-Spezialist gehöre ich ohnehin nicht in solche Listen.
le D sagt:
1. Juli 2014 um 20:03…..
Was ist jetzt, wenn die Polizey Berlin ein ähnliches Gefährt nutzt, um Prospekte zu verteilen ? Oder andere Drucksachen ohne künstlerischen Wert ?
Das Logo ließe sich natürlich auch wunderbar auf die Robe sticken (gleich neben den Fachanwaltstitel). Wenn sich da mal keine Marktlücke auftut… ;)