Ein Kollege berichtete über einen Auftrag, den er von seinem nicht vermögenslosen Mandanten, Graf Gottfried von Gluffke, erhalten hat.
Es geht um den Kauf einer Domain, die G.G.v. Gluffke für einen vierstelligen Betrag angekauft hat. Erst später stellt sich heraus, daß der Wert dieser Domain irgendwo zwischen 0 und 1 Euro liegt, also im untersten einstelligen Bereich.
Die Rückabwicklung gestaltete sich – erwartungsgemäß – schwierig. Deswegen sollte ein Zivilrichter dabei behilflich sein. Der war allerdings damit überfordert. Er zog die Notbremse und gab die Sache an die Staatsanwaltschaft ab, die sofort einen roten Deckel anlegte(*): Es stand der üble Verdacht im Raum, der Domainverkäufer (na, wie heißt der wohl? ;-) ) könnte den Mandanten betrogen haben.
Und nun hat der Gottfried ein neues Problem: Die Domain wird gehostet und der Hoster arbeitet nicht für Gotteslohn. Unverschämte 12 Euro pro Jahr soll Gottfried für diese Dienstleistung zahlen. Das will er nicht, das geht ja gar nicht und deswegen wendet er sich an seinen Anwalt, also an den besagten Kollegen.
Mir fällt da folgende Alternative ein: Der Kollege vereinbart mit dem Herrn Grafen ein Zeithonorar. Oder er gibt ihm 24 Euro und jagt ihn vom Hof.
(*): Übersetzung für die überforderten Zivilrechtler: … ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren einleitete
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„Oder er gibt ihm 24 Euro und jagt ihn vom Hof“
Gute Idee, ich komm dann nacher grad mal vorbei :)
Das ist mal wieder typisch, wenn es den Herren Kapitalisten (als solchen verdächtige ich den Grafen jetzt einfach mal) nicht passt ist der Kapitalismus natürlich so umzustellen wie es den Herren Kapitalisten passt.
Das gilt auf die Damen Kapitalistinnen natürlich genauso.
Der Wert ist da aber auch eine sehr subjektive Angelegenheit. Ich habe auch schon Domains für vierstellige Beträge verkauft, die objektiv wahrscheinlich keinen großen Wert hatten. Subjektiv (in diesem Fall für das Marketing eines Unternehmens und den Stolz eines Unternehmens) war der Preis aber angemessen. IdR. laufen bei einem solchen Kauf ja sehr intensive Verhandlungen und am Ende einigt man sich. Wie das dann ein Betrug oder eine andere strafbare Handlung sein soll, muss der Verkäufer da aber schon sehr geschickt vorgegangen sein. Da würden mich die Hintergründe ja schon mal interessieren…
Singen Sie Mozart:
Will der Herr Graf ein Tänzchen wohl wagen? usw.
Und dann spielen Sie den alten Partyspaß:
Herr Graf, es hat geklopft (…der Stallknecht… ich lasse ihn bitten…)
Oder Sie machen etwas autogenes Training.
Andererseits – nehmen wir an, der adlige Graf gewinnt in Karlsruhe, kennt ein paar Journalisten und Carsten nebst Tipsse, Wanne und Co. werden in Bunte, Stern und Gala donnerstags am Kiosk liegen?
Da würde aber einer die Sektkorken knallen lassen ;-)
ein echter Klassiker … mich hat zunächst gestern nachmittag wegen einer fristlosen Kündigung und dann heute morgen die Hanna Hübsch aufgesucht, die ihrem Namen leider keine Ehre machte.
Im Gespräch stellte sich dann heraus, dass die fristlose Kündigung aus dem Januar … 2013 (!) stammte und das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Kündigung geschlagen 14 Tage jung war …. Ein Kollege aus Altona hat tapfer die erste Instanz halbwegs gewonnen … und die fristlose wegbekommen.
Heute bekam ich dann das Urteil erster Instanz vorgelegt, welches die Hanna Hübsch gestern nicht dabei hatte …. ich wies auf den Umstand der offenkundigen Richtigkeit des Urteils hin … und musste mich dann wüst beschimpfen lassen … alle Richter sind käuflich, Anwälte verraten ihre Mandanten …. und ich hätte ihre Zeit gestohlen, weil ich nicht schon gestern gesagt hätte, dass ich das Mandat nicht übernehme ….
Zwölf Ocken. Dafür zum Anwalt. Meine Fresse.