Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts schickt mir die Stellungnahme der
Es geht um einen Mandanten, der vor ein paar Jahren eine Riesendummheit gemacht hat, für die er aber nur zu einem Teil gerade stehen mußte. Wegen des anderen Teils war er im Maßregelvollzug untergebracht. Nun steht die (bedingte) Entlassung des Mandanten an. Dazu soll er wegen der Bewährungsauflagen erst noch angehört werden.
Der Staatsanwalt blickt voraus und erinnert sich an vergangene Fälle. Es wäre nicht das erste Mal, daß mich ein Mandant anruft, unmittelbar nachdem man ihn von jetzt auf gleich schlicht und unvorbereitet vor die Gefängnistür gesetzt hat.
Es gibt sicherlich Alternativen zu den von dem Staatsanwalt vorgeschlagenen Vorkehrungen. Aber ich freue mich, daß die Vollstreckungsstelle der Staatsanwaltschaft mittlerweile mitdenkt: Das da oben ist ein Textbaustein, der wohl nun stets vor den Anhörungen zur Bewährungsentlassung verwendet wird. Hoffentlich.