Nahrungsergänzung – zufällig gefunden

388559_web_R_K_by_Joachim Berga_pixelio.deBulli Bullmann hatte ungebetenen Besuch. Irgendeine Petze hatte behauptet, er sei an einem Raub beteiligt gewesen. Die vier Polizeibeamten wollten sich bei Bullmann nach dem Verbleib der Beute erkundigen. Sie fanden aber lediglich eine Bordkarte der Lufthansa, aus der sich ergab, daß Bullmann so ziemlich am anderen Ende der Welt war, als der Raub geschah. Außerdem lag da noch eine Zeitung in englischer Sprache herum, mit einem Bild von Bullmann im Sportteil, das am Tattag aufgenommen wurde. Damit war diese Sache geklärt.

Jene Zeitung lag allerdings in unmittelbarer Nähe einer Plastiktüte. Deren Inhalt löste folgenden Textbaustein auf dem Computer der Staatsanwaltschaft aus:

Der Angeschuldigte verwahrte gege 7.00 Uhr des Tattages in seiner Wohnung Graf-Gottfried-von-Gluffke-Str, 74, 12345 Berlin in einem Regalfach seiner Schrankwand 4 gefüllte Fläschchen des Dopingmittels „Testoviron 10 ml“ nebst diversen Einwegspritzen uud Kanülen.

Der in dem Medikament enthaltene Wirkstoff Testosteron Enantat enthielt insgesamt 7199 mg freies Testosteron und überschritt damit den Grenzwert zur nicht geringen Menge i.S.v. § 6a Abs.2a AMG von 632 mg um das 11,39-fache.

Der Angeschuldigte nahm die Überschreitung der straflosen Besitzmenge zunindest billigend in Kauf. Er beabsichtigte, die Substanzen zu Dopingzwecken im Sport zu verwenden.

Vergehen, strafbar nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 2b, 6a Abs. 2a, 98 AMG, DmMV.

Auch die Körpermaße von Bullmann sind eher garnicht dazu geeignet, dem Tatvorwurf erfolgreich entgegen treten zu können, um noch mit einem Freispruch aus der Sache herauszukommen. Ich denke, das dürfte eher auf eine Strafmaßverteidigung hinauslaufen.

Bild: Joachim Berga / pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter Betäubungsmittelrecht veröffentlicht.

9 Antworten auf Nahrungsergänzung – zufällig gefunden

  1. 1
    roflcopter says:

    Gelangen solche Infos jetzt eigentlich in irgendeiner Form an den zuständigen Sportverband?

  2. 2
    Ingo says:

    Wie verhält es sich denn mit der Verwertbarkeit solcher Zufallsfunde?

  3. 3
    BV says:

    @ Ingo (# 2): Mit Blick auf § 108 StPO eher positiv.

    • Wobei – Bullmann würde eher sagen: negativ. ;-) crh
  4. 4
    Bert Bock says:

    Bei indiziertem Hormonmangel reicht die Wirkstoffmenge wohl für knapp 2 Jahre Behandlung

  5. 5
    Grundgesetz says:

    Mit Zigaretten und Alkohol darf man seinen Körper schädigen. Nimmt jemand Hormone, um sein Selbstbewußtsein durch Muskeln zu erhöhen, schwingt gleich die Strafrechtskeule. Dieser Verbotsstaat kotzt mich nur noch an.

    Ach ja, wegen der „kriminalistischen Erfahrung“ muß ich noch klarstellen, das ich mich von Doping aller Art distanziere.

  6. 6
    Vincent says:

    „Er beabsichtigte, die Substanzen zu Dopingzwecken im Sport zu verwenden.“

    Da würde ich ansetzen. Können die beweisen, dass er Wettkämpfe bestritten hat. Könnte es nicht sein, dass er andere, außerhalb des Sports liegende Zwecke verfolgte?

  7. 7
    Vincent says:

    Lesen können wäre schön.

  8. 8
    Schlupp says:

    Hätte eigendlich nicht die Hausdurchsuchung direckt abgebrochen werden müssel als er seinen Auslandsaufendhalt nachweisen konnte ?

    Immerhin konnte er über die Tickets und die zeitung nachweisen das er es nicht war und damit ist doch der beweis erbracht das er nicht an dem Verbrechen beteiligt war und die Begründung im Durchsuchungsbeschluss hinnfällig.

  9. 9
    Ingo says:

    Was sagen eigentlich Ihre Mandanten dazu, wenn Sie über ihre Fälle im Blog berichten? Zwar mag Bullmann vielleicht nur für Insider identifizierbar sein. Aber der betroffene Mandant dürfte doch schnell bemerken, daß über seinen Fall berichtet wird.

    • Sie können einem Strafverteidiger durchaus zutrauen, daß er – anders als manche Kommentatoren – weiter denkt wie von der Wand bis zur Tapete. crh