ARD-Terrorismusexperte Holger Schmidt berichtete über den heutigen (nicht öffentlichen) Anhörungs-Termin vor dem OLG Stuttart, in dem es „nur noch“ um die Frage geht, ob Verena Becker die Restfreiheitsstrafe von rund 14 Monaten absitzen muß oder ob eine Strafaussetzung zur Bewährung erfolgt.
Heute Nachmittag wurde bekannt:
Bundesanwaltschaft und Verteidigung hätten übereinstimmend eine Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung beantragt.
Es wird wohl noch die eine oder andere Woche ins Land gehen, bis die ehrenwerten Richter abwogen und eine Entscheidung getroffen haben.
Nebenbei: Die Frage, ob rein oder nicht – also ob die Strafaussetzung zur Bewährung beschlossen wird – ist wohl nicht mehr abhängig davon, ob Frau Becker sich nun zum Tathergang äußert. Auch wenn dem einen oder anderen ein entsprechender erpresserischer Gedanken in den Sinn kommen mag: Aber wenn sich schon die Bundesanwaltschaft positioniert hat, dürften die allgemeinen Erwartungsvarianten eher eingeschränkt sein.
Der Rückzug des/der Angklagten auf das Recht der Aussageverweigerung begründet also eine Benachteiligung des selben. Hatte ich aus der Hauptschule anders in Erinnerung. Ich werde langsam alt und vergesslich, dachte es steht was anderes im GG.
Das Absitzen der normgerechten Strafe ist ja wohl kaum ein Nachteil. Außer man ist der (mittlerweile in Deutschland leider sehr populären) Ansicht, dass jede nicht gewährte Vorteil ein Nachteil ist. Dann müsste man aber gegen jegliche Kooperationsbelohnung sein. Und das sollte für mein Gefühl eher dazu führen, dass Bewährung weitgehend abgeschafft wird als dass die, die ihre Rechte ohne Rücksicht auf Verluste ausschöpfen, erstmal wieder raus kommt.