Ich weiß nicht, wie alt der Ermittlungsbeamte ist, der diesen Text hier geschrieben hat:
Jedenfalls ziehe ich diesem jungen Bengel die Ohren lang, wenn ich ihm demnächst im Gericht begegne. Hohes Lebensalter. Pah! Der reiselustige Mann, von dem da die Rede ist, ist ein Jahr älter als ich!
Auch wenn Sie Rechtsanwalt sind: Erkennen Sie doch einfach mal die Wahrheit an ;-)))
(Danke für die Steilvorlage…muss man einfach nutzen;-)))
Problematisch wird es für Sie erst, wenn Ihr Altersunterschied zu dem reiselustigen Mann weiter zunimmt … ;-)