Den Mandanten hat es erwischt. Erst bei der Tatbegehung, kurz danach in einer verlängerten Untersuchungshaft und dann noch bei der Urteilsverkündung. Insgesamt knapp 4 Jahre hat es gegeben. Spätestens da wußte er, daß er nicht auf einem Ponyhof unterwegs war.
Von diesen rund 4 Jahren hat er jetzt fast 3 abgesessen. Nun bekomme ich den Beschluß der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts:
Ich habe dem Mandanten geraten, sich nicht mehr bei irgendwelchen Regelverstößen erwischen zu lassen. Seine knackige Erwiderung:
Keine Angst, ich bin jetzt resozialisiert.
Das hört man als Strafverteidiger ja nun mit einem lachenden und einem weinenden Auge. ;-)
Was ist – überschriftenmäßig – eine Zozialisierung?
Nun, er wird ohnehin Schwierigkeiten haben, der Strafvollstreckungskammer beim Amtsgericht seinen Wohnsitzwechsel anzuzeigen…