Ich möchte die Gelegenheit nutzen, nochmal ein wenig zu sticheln:
In der Brandenburgischen Landeshauptstadt Potsdam herrscht noch das tiefe Mittelalter, was die Einsicht in die Ermittlungsakten der dort gelegenen Staatsanwaltschaft angeht.
Anders in der kleinen, sympathischen Kleinstadt Zwickau; dort hat man verstanden, mit einigermaßen zeitgemäßer Technik umzugehen. Ich bin mir – mangels Aktenkenntnis – noch nicht sicher, wieviel Verteidiger bzw. Beschuldigte sich in dem sächsischen Verfahren tummeln werden. Aber die beiden Verfahren, von denen ich hier berichte, werden sich hinsichtlich des Umfangs nicht wesentlich unterscheiden.
Während die mittelalten Brandenburger noch immer Zweit- und Viertakten in Umzugskartons per Kleinlaster verschicken, greift die Staatsanwaltschaft Zickau zu Briefmarke im Wert von 1,45 Euro:
So macht das Arbeiten Spaß, man kommt voran und das Verfahren muß nicht jahrelang vor sich hindümpeln, weil die Verteidiger auf den Umzugswagen warten.
Schön auch wie Staatsanwaltx die Genderformen beachtet:
Bearbeiter: Herr Staaatsanwalt
gez. Staatsanwältin
@Maik:
Sehr geehrte Kommentatorin ,
das hat mit Genderwahn wenig zu tun , sondern schlicht mit Vertretung im Amt.
Wurde eigentlich eine Vollmacht zur Ermittlungsakte gegeben? ;-)
Was man so alles „bekritteln“ kann…. Die StA-Verfügung ist inhaltlich präzise, in der Formulierung zuvorkommend und in der Sache hilfreich. Was will man mehr?
Jahrelange Verfahrensverzögerungen sollen auch Vorteile für den Beschuldigten haben?
Oooohhhh ein Sarkasmusdetektor – wie nützlich!
Wunden? Ich würde das nicht unbedingt als Wunden bezeichnen. Nicht jeder ist zwanghaft darauf aus, jeden technischen Fortschritt sofort mitzuerleben.
Ich glaube eher, die Wunde liegt in dem Fall beim Strafverteidiger, bei dem durch die Übersendung von Umzugskartons mit Akten entsprechende Ressourcen verbraucht werden beim ablichten/digitalisieren der Akten sowie durch die Rücksendung.
Der StA dürfte das egal sein. Die führt einfach weiterhin analoge Akten und spart sich die Mühe der Digitalisierung.
Ich mache das bei Verfahren, die keine Monsterakten haben, ebenso. Da kann ich mit meinem Bleistift oder Kugelschreiber drin rum krakeln, wie es mir beliebt, kann markieren mit Markern und blättern und auch gerne mal 5 Seiten überspringen.
Für mich haben digitale Akten erst ab einem gewissen Umfang Vorteile. Vorher bevorzuge ich weiterhin die Papierakten.
(Was nicht heißt, dass nicht die meisten Dokumente in den Papierakten ohnehin im entsprechenden Ordner auch als PDF vorhanden sind. Aber eben nicht jeder Mist, der im Verfahren nie wieder Bedeutung erlangen wird.)
[…] ist meine stets überaus sachlich und zurückhaltend formulierte Kritik (zuletzt hier und hier) an den Arbeitsmethoden der Potsdamer Staatsanwaltschaft – zumindest teilweise – auf […]