Unser Mandant wurde rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. In Anbetracht der Ausgangserwartung der Staatsanwaltschaft von dicht an die neun Jahre zumindest ein geringer Teilerfolg. Damit muß der Mandant nun leben.
Er wurde „heimatnah“ in einer Justizvollzugsanstalt (JVA) nach Westdeutschland verlegt. Einer der Mitverteidiger hat ihn dort kürzlich besucht. Er berichtete, daß sich unser Mandant zwischenzeitlich schon ganz gut eingerichtet und mit seiner Situation einigermaßen arrangiert habe. Dazu beigetragen hat ganz besonders, daß er einen Job bekommen hat, der ihn die meiste Zeit des Tages beschäftigt.
Ein weiterer Grund dafür, daß es ihm nicht allzu schlecht geht, ist auch der Vergleich mit den Mitgefangenen. Der Kollege berichtet:
Die meisten Häftlinge haben wohl ein „LL“ (Lebenslange Haft). Er gilt mit seinen fünfeinhalb Jahren als „Schülerlotse“.
Der Vergleich mit denjenigen, denen es schlechter geht als einem selbst, ist auch den Menschen zu empfehlen, die keine Freiheitsstrafe absitzen müssen, sondern sich über Arbeitsüberlastung, laute Musik oder schlechtes Wetter beschweren.
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Bild: Martin Berk / pixelio.de
Der Vergleich mit anderen ist in keinem Fall eine gute Idee. Es gibt immer jemanden, der „attraktivere“ Lebensumstände hat, als man selber
Oder anders ausgedrückt. Was wäre, wenn „die meisten Häftlinge“ nur 2-3 Jahre absitzen müssten.
Aber schön, dass er wenigstens einen Job bekommen hat, mit dem er scheinbar was anfangen kann. Ich mag mir kaum vorstellen, wie man ganze Tage ohne irgendeine Beschäftigung verbringen kann.
Es klagt halt ein jeder auf seinem Niveau.
Ich war gestern beruflich in Luckau. Zwischen der Abfahrt Duben und Luckau befindet sich eine „moderne“ JVA mit ca. 6m hohen Mauern.
Schon der Gedanke ……
Hat man im Knast inzwischen (das Recht auf einen eigenen) Laptop und Internet (dem Hartzer stehen sie doch auch als „lebensnotwendig“ zu)?
Dann könnte man sich den Tag über beschäftigen und Jura-blogs lesen und kommentieren ;)