Schweigende Mordverdächtige und nichtssagende Meldungen

690905_web_R_by_Thorben Wengert_pixelio.deEine Agenturmeldung der dpa machte am Mittwochmorgen die Runde:

Thema jener Meldung waren „tödliche Schüsse“ auf einem „Neuköllner Parkplatz„. Besonders hervorgehoben war der Umstand, daß die „Mordverdächtigen schweigen“ (in der Überschrift) und daß die „beiden Mordverdächtigen vor dem Berliner Landgericht die Aussage verweigern“ (in der Meldung).

Richtig ist, daß die beiden Angeklagten schweigen. Falsch ist – jedenfalls die Formulierung, daß sie die Aussage verweigern. Sie verteidigen sich durch Schweigen und machen damit Gebrauch von einem Recht, das ihnen Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantiert.

Eine weitere Formulierung in der Meldung ist schief: Es gibt keinen „heimtückischen Mord“, sondern allenfalls einen „Mord aus Heimtücke“. Aber das sind Feinheiten, die immer wieder gern mal dem journalistischen Hobel einer Agenturmeldung zum Opfer fallen.

Die Staatsanwaltschaft und die Medien gehen also von einem Kapitalverbrechen aus. Das stimmt. Die Meldung ist aber insoweit unvollständig, weil nicht nur Heimtücke, sondern auch ein „niedriger Beweggrund“, ein weiteres Mordmerkmal, vorgelegen haben soll. Aber vielleicht verschweigt die Agentur diesen Teil der Anklagebehauptung auch deswegen, weil er auf ziemlich dünnenm Eis ruscht (nicht: steht!). Die späte Rache erscheint nach aktueller Sachlage wohl auch eher ein Blick in die Kristallkugel zu sein. Der unterstellte Beweggrund wirkt, wie dargestellt, mehr als nur konstruiert.

Es gibt zudem keine objektiven Beweise für die Täterschaft der Angeklagten. Nur ein paar äußerst vage Zeugenaussagen stützen die Theorie (sic!) der Anklagebehörde. Es gibt keine Identifizierung der Tatbeteiligten, etwa durch eine Wahllichtbildvorlage oder (DNA-)Spuren. Lediglich ein paar wenige Indizien liegen der Anklageschrift zugrunde, die – bei Lichte betrachtet – ein unrundes Bild abgeben, das voreingenommene Ermittler durch einen Tunnel erblickt haben wollen.

Um noch einmal auf die EMRK zurück zu kommen, die auch die Spielregeln des deutschen Strafprozeßrechts entscheidend bestimmt: Es ist Sache der Strafverfolgungsbehörde, den Tatnachweis zu führen und die Schuld des Verdächtigen zu beweisen. Ein Angeklagter ist nicht in der Position, in der er seine Unschuld beweisen muß, auch wenn es das wäre, was sich die Ermittler – und Teile der Medien – gern wünschen würden, wenn man sie denn ließe.

In dieser Situation ist es doch naheliegend, daß ein unschuldiger (Art. 6 Abs. 2 EMRK!) Angeklagter schlicht schweigt, um sich gegen den heftigen Vorwurf zu verteidigen, einen Mord begangen zu haben. Denn mehr als „Ich war es nicht!“ könnte er ohnehin nicht sagen, wenn er nicht am Tatort war. Dann ist es allemal sicherer, wenn der Angeklagte dem Rat seines Verteidigers folgt, und nichts sagt; das, was zu sagen wäre, läßt sich bequem und gefahrlos auf anderem Wege in die Beweisaufnahme einführen.

Aber die interessiert dann wieder die Presseagenten nicht. Leider.
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Bild: © Thorben Wengert / pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter Medien, Strafrecht veröffentlicht.

32 Antworten auf Schweigende Mordverdächtige und nichtssagende Meldungen

  1. 1
    kristall says:

    Ein Stuhl aus Holz ist ein hölzerner Stuhl und genauso kann auch die Heimtücke zu einem Adjektiv werden, denn letztlich ist die Heimtücke eine Eigenschaft des Mordes, das ist kein journalistischer Hobel, sondern die Feinheiten der deutschen Sprache. Und selbst in § 211 II StGB wird das Adjektiv benutzt … [Überflüssigkeit gelöscht. crh]

    • Ein heimtückischer Totschlag (oder eine heimtückische Tötung) gilt als Mord. Ein heimtückischer Mord gilt als weißer Schimmel oder tote Leiche. (Hochgebildete Menschen sprechen von einem Pleonasmus oder von einer Tautologie. Die beiden Begriffe mußte ich aber erstmal bei Wikipedia nachschlagen.) Der hölzerne Stuhl gehört nicht dazu, weil ich gerade auf einem solchen aus Metall, Stoff, Kunstoff und Leder sitze; auf dem Holzstuhl habe ich heute morgen aber beim Frühstück gesessen. Alles klar jetzt? ;-) crh
    • Update:
      So lautet eine korrekte journalistische Berichterstattung über den Vorwurf:

      „Die Anklage wirft den beiden türkischstämmigen Männern vor, Selim Ö. heimtückisch und aus niederen Beweggründen getötet zu haben.

      Quelle: Katrin Bischoff in der Berliner Zeitung vom 15.10.2014

      Es wäre erfreulich, wenn insbesondere die großen Agenturen sich ihren eigenen Qualitätsansprüchen wieder annäherten. crh

  2. 2
    Duncan says:

    Und das ganze nur, weil Sie es nicht fertig bringen ala Madlock selbst den wahren Täter zu ermitteln und in der Hauptverhandlung zu entlarven. Nur weil Sie das Bisschen nicht hin bekommen muss die arme Staatsanwaltschaft ran…

    PS: Achtung, kann Spuren von Sarkasmus und Ironie enthalten.

  3. 3
    roflcopter says:

    @Duncan

    Tränen am morgen können auch Glück bringen, sehr gut! :D

  4. 4
    Thomas Will says:

    Verdammt, der Kollege Hoenig ist mir mit der Bemerkung zu „kristall“ zuvor gekommen. Den weißen Schimmel wollte ich doch zuerst anbringen;-)

    Dann etwas anderes…man sagt ja auch nicht körperverletzende Körperverletzung;-)

  5. 5
    Neuschier says:

    Ein Schimmel ist stets weiß, ein Mord aber nicht immer heimtückisch.

  6. 6
    T.H., RiAG says:

    Vielleicht einfach mal abwarten, was am Ende rauskommt. :-) So manch von der Verteidigung von vornherein als Spekulation, Theorie usw. bezeichnete Anklage führt – selbstredend völlig überraschend – am Ende doch zu einer Verurteilung, und – noch überraschender – das „krasse Fehlurteil“ ist anschließend dem Revisionsgericht nicht mehr wert als dessen Lieblingsbuchstaben o und u. ;-)

    • Was den ersten Teil Ihres Kommentars angeht, bin ich ja noch bei Ihnen. Hinsichtlich der Überprüfung der Urteile durch den BGH möchte ich mich mit meinen Händen ganz weit weg vom Feuer halten (statt vieler: BGH, 13.02.2007 – 1 StR 6/07). 8-) crh
  7. 7
    Draalo says:

    Gestern (16. 10. 2014) in der ÖR(!) Fernsehsendung „Brisant“:

    Der Angeklagte VERWEIGERTE das Schlusswort

    *Kopfschüttel*

  8. 8
    Fernsehlieschen says:

    Das „verweigerte Schlusswort“ kam gestern auch in der ARD und bezog sich auf den grausamen Doppelmord im Saarland. Vater und Mutter erschlagen. Lebenslänglich. Der Rechtsanwalt wirkte aber trotzdem sachlich und vernünftfig und meinte, dass große Szenen oder ein Redeschwall das Geschehen auch nicht rückgängig gemacht hätten.

    Das Geschehen in Berlin wurde schon am Mittwoch mittags in rbb (Fernsehen) gemeldet und es hieß, dass die Angeklagten jede Aussage verweigern. In den Medien gilt die Story als der „Parkplatzmord“. Da dachte ich schon, dass es wahrscheinlich diese Kanzlei sein wird.

    Ich sage nichts dazu. Mein ungutes Gefühl behalte ich für mich.

  9. 9
    T.H., RiAG says:

    @crh

    Touché. :-)

    Seit dem Vorsitzendenwechsel macht ja aber auch der 1. Senat ab und an wieder Jura, sodass sich auch hierzulande im Süden die Kämmerer wieder anstrengen müssen… ;-)

  10. 10
    alter Jakob says:

    Einerseits wird sehr viel Wert auf korrekte Sprache bei echten oder vermeintlichen Ungenauigkeiten der Anderen gelegt. Andererseits behauptet man dann aber es gäbe etwas, dass „sich die Ermittler – und Teile der Medien – gern wünschen würden“.

    Entweder ist der Konjunktiv+gern oder das Verb „wünschen“ zuviel. Soll heißen entweder „die Ermittler wünschen sich, dass…“ oder „die Ermittler hätten gerne, dass…“. Sonst ist tatsächlich etwas doppelt gemoppelt (u.a. umgangspr. für Pleonasmus).

    Wo gerade jeder so genau ist, wollte ich meinen Senf auch noch dazu geben.

  11. 11
    Ungläubiger says:

    Zitat crh: „Um noch einmal auf die EMRK zurück zu kommen, die auch die Spielregeln des deutschen Strafprozeßrechts entscheidend bestimmt: Es ist Sache der Strafverfolgungsbehörde, den Tatnachweis zu führen und die Schuld des Verdächtigen zu beweisen. “

    Schön wär’s! Die StA muss nur das Gericht überzeugen („Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass…“), nicht die Tat als solche nachweisen.
    Und da hängt es doch auch ein bisschen vom Bias (und/oder expliziten oder impliziten Vorgaben „von oben“) ab.
    Siehe NSU-Prozess…

  12. 12
    Thorsten says:

    @Fernsehlieschen: da ist die nächste Stilblüte! „Lebenslänglich“ gibt es nicht. Es gibt nur die lebenslange Freiheitsstrafe.

    @crh: Ich merke, dass ich heute früh noch kein coffeinhaltiges Getränk konsumiert habe. Das mit dem „heimtückischen Mord“ habe ich erst nach Ihrem Kommentar zu kristall verstanden.

    @T.H.,RiAG: „Abwarten“ sagt sich für die Justiz immer leicht. Für Menschen aus jenen Fällen, in denen jemand schon längere Zeit in U-Haft wartete und am Ende mit einem Freispruch, aber vor einer zerstörten privaten und beruflichen Existenz und mit einer geringen Entschädigung des Staates dasteht, klingt Ihre Anmerkung höchst unangebracht und zynisch.

  13. 13
    T.H., RiAG says:

    @Thorsten

    Mit einem solchen Spruch können Sie sicher am Stammtisch mächtig punkten, in der Sache liegt er gleichwohl daneben. Oder haben Sie brauchbare Vorschläge für eine Änderung der Prozessordnung, die es ermöglicht, ohne Abwarten des Verlaufs der Hauptverhandlung zu einem Urteil zu kommen? Wenn ja lassen Sie mich bitte teilhaben!

  14. 14
    K75 S says:

    @Neuschier:
    Schimmel soll stets weiß sein? Also dem Schwarzschimmel (Aspergillus niger … musste ich jetzt auch nachschlagen:-)) hat das dann wohl noch niemand erzählt. Der hält sich da einfach nicht dran.

    So wie ich das verstehe, wäre ein Mord ohne Heimtücke dann kein Mord, sondern „lediglich“ eine Tötung.
    Aber was ist Heimtücke?

    Und ist jemand, der einen Zweiten mit der Tötung eines Dritten beauftragt auch ein Mörder oder muss man da differenzieren? Ist der Auftraggeber vlt. weniger schuldig, wenn der Ausführende keine Pistole sondern eine Drohne verwendet? Ich glaub´ ich muss mir das noch einmal genauer erklären lassen, der Reibert ist hierzu nicht wirklich aussagekräftig.

  15. 15
    jemand says:

    @K75 S: Falscher Schimmel. Es geht hier um den mit vier Beinen.

  16. 16
    alter Jakob says:

    @K75 S laut § 211 II STGB ist die Tötung eines Menschen bspw. zur Verdeckung einer anderen Straftat auch Mord, ohne das diese Tötung dann heimtückisch gewesen sein müsste. Heimtücke ist nicht notwendig um einen Mord zu begehen. Es gibt Ausweichmöglichkeiten.

  17. 17
    mog0 says:

    Ich würde vorschlagen, die Juristen bleiben bei den Paragrafen und überlassen die (vierbeinigen) Schimmel anderen……

    So werden echte Schimmel stets in anderer Farbe geboren, sind in der Übergangszeit Braun~, Rapp~, Rot~ u.a. und ausgefärbt es gibt neben weißen Schimmeln (Atlasschimmel) auch noch Apfel~, Rosen~ u.a.

  18. 18
    mog0 says:

    Außerdem ist nicht jedes weiße Pferd ein Schimmel :-)

  19. 19
    Henning Ernst Müller says:

    Die sprachliche Kritik am „heimtückischen Mord“ liegt aus zwei Gründen neben der Sache:
    1. Es gibt den heimtückischen genauso wie den grausamen Mord, nicht jeder Mord ist heimtückisch (wurde ja oben schon geschrieben).
    2. „Mord aus Heimtücke“, wie als richtig vorgeschlagen wird, ist sprachlich hingegen falsch, weil Heimtücke kein Motiv oder Grund ist, sondern eine Begehungsweise.

    • Da hat der Herr Professer Recht. :-) crh
  20. 20
    Neuschier says:

    Der Herr Professer hat gesagt, was gesagt werden musste.

  21. 21
    K75 S says:

    @jemand:
    Verstehe … wobei es auch dort Variationen gibt, die mit „weiß“ mehr als wohlwollend beschrieben sind (siehe –> Apfelschimmel)

  22. 22

    Normalerweise sollte man möglichst frühzeitig in Aktion treten, wenn man etwas für seine Mandanten erreichen will. Je länger alles dauert, desto weniger Chancen auf einen Freispruch oder eine Einstellung.

    Auch ist die Strategie des Schweigens tendenziell kontraproduktiv, weil die Unschuldsvermutung für sehr viele Akteure juristisches Neuland ist, in das sie sich nie verirrt haben, was dazu führt, dass das Schweigen GEGEN die Beschuldigten ausgelegt wird. Inwieweit das zulässig ist wird auch heute diskutiert.

    Da die Meldungen von dpa den gesamten deutschen Medienapparat fluten wäre vielleicht besser, ein statement abzugeben, und auf eventuelle weitere Aussagen zu verweisen. Wenn die Lage etwas geklärt ist ( etwaige Identifizierung ). Die Konsumenten der von dpa belieferten Medienorgane kennen Art. 6 EMRK und auch die Unschuldsvermutung zum größten Teil nicht und glauben, die Einleitung des Verfahrens sei gleichzusetzen mit der Verurteilung, weil sie das im Tatort am Sonntagabend so gesehen haben. Heutzutage sollen sogar etwa 30% der ( befragten ) Jurastudenten die Todesstrafe befürworten und Folter ( ! ), wobei diese Quote in der „Laiensphäre“ deutlich darüber liegen dürfte ( 70-80%?).

  23. 23
    Der wahre T1000 says:

    @Arne Rathjen: Was spricht denn gege Folter? Das ist doch in der westlichen Welt inzwischen wieder modern. Die USA machen es. Das muss ich sicher nicht weiter ausführen. Die Engländer sperren Leute weg, die schweigen und somit das Passwort für eine Verschlüsselung nicht rausgeben. Passwort vergessen? Egal, dann statt Strafe eben pauschal 10 Jahre Knast.

    In Deutschland überlässt man das dem Finanzamt…. Die finden immer einen Weg um jemanden zu ruinieren.

  24. 24
    jimmy says:

    Herr Hoenig irrt sich. Es gibt keinen „Mord aus Heimtücke“, sondern wirklich nur heimtückischen Mord. „Mord aus Heimtücke“ ist nicht nur sprachlich falsch, sondern ergibt auch im Übrigen keinen Sinn, denn Heimtücke ist kein Motiv bzw. keine Absicht, sondern ein objektives Mordmerkmal.
    „Wie wurde gemordet?“ – „Heimtückisch.“

  25. 25
    HugoHabicht says:

    Um auf die Sprachkritik noch einen draufzusetzen: Es ist in Deutschland auch ein heimtückischer Totschlag denkbar. Etwa dann, wenn ein Täter die Tat zwar objektiv heimtückisch begeht, aber keinen Vorsatz bezüglich dieses Mordmerkmals hatte, weil er aus seiner Perspektive davon ausgehen musste, dass Opfer sei nicht arg und wehrlos.

  26. 26
    matthiasausk says:

    @Neuschier: Ein Schimmel ist nicht immer weiß, gerade die wohlschmeckendsten sind blau. Es gibt aber auch eßbare rote.
    Die grünen zu essen, ist nicht empfehlenswert.

    Genug kluggeschissen für heute.

  27. 27

    T1000: Ehemalige Mitglieder der US-Regierung fürchten, es könnte ihnen das Gleiche passieren wie Pinochet, der auf dem Flughafen in London festgesetzt wurde, und das im kaum haftfähigen Alter, weil immer noch Ermittlungen wegen der Exzesse in Chile 1973 laufen.

    Ich hatte in Buenos Aires 1983 das Vergnügen, mit einigen eher höherrangigen Juristen die Problematik der Selbstamnestierung durch das Militär beim Barbecue zu erörtern – Berichte über dieses Meeting dürften bei den falschen Leuten krampfartige Ressentiments und einen psychotischen Schub ausgelöst haben.
    Die Selbstamnestierung wurde 1983 durchgeführt, weil man Haftstrafen fürchtete, die vor eingen Jahren auch verhängt wurden.

    Gewisse ( US-) Politiker halten sich Beraterstäbe, um herauszufinden, wohin sie risikolos reisen können. Paranoid ?

    Immerhin: es liefen Ermittlungen gegen Kohl, Ackermann u.a.m., so dass es zwar geringe Haftungsrisiken ( für Folterer ) gibt, aber wenn es losgeht, dann richtig. Heißt: es drohen Haftstrafen im zweistelligen Bereich. Oder Racheakte. Oder, oder.

    Extremste Repressionsmaßnahmen ( Folter, Totalüberwachung ) treten zumeist dann auf, wenn ein Regime akut gefährdet ist oder zu verschwinden droht. Ein weiterer Grund sind Legitimitätsdefizite.
    So stieg die Zahl der Hinrichtungen im Dritten Reich parallel zur militärischen Niederlage, die sich entwickelte, an. 1935 gab es nur eine Handvoll Todesirteile.

    Man muss schon in einer anderen Welt leben
    ( lang ist es her ), um die These aufzustellen, dass nichts gegen Folter spricht, nur weil die USA es machen.

  28. 28

    @Tx

    Es ist schon ziemlich bizarr, wenn jemand in einem Blog, welches von einem Strafverteidiger betrieben wird, der sich Sorgen um die StPO macht, anbringt, was denn gegen Folter spreche. Immerhin deckt sich das mit Forderungen aus der Politszene, wobei anzumerken wäre, dass dies mit dem Wegfall des Zugangs zu einem Rechtsanwalt einhergeht, was dann wiederum gewisse Kommunikationsstörungen erklärt, die auftreten.

    Völkerrechtlich handelt es sich bei Kommunikationsabotage um Kampfhandlungen, nebenbei.

  29. 29
    K57 S says:

    @Arne Rathjen: Ich meine, aus dem Beitrag des users T1000 einen Anflug von Sarkasmus herauszulesen.

    „Völkerrechtlich handelt es sich bei Kommunikationssabotage um Kampfhandlungen, …“
    Mein lieber Schwan … da sollte e-plus sich jetzt aber mal warm anziehen.

  30. 30
    Der wahre T1000 says:

    @Arne Rathjen: Ihr Ironiedetektor ist defekt.

  31. 31

    „@Arne Rathjen: Ich meine, aus dem Beitrag des users T1000 einen Anflug von Sarkasmus herauszulesen.“

    Die Konversation betrifft das Recht zu schweigen sowie Verteidigungsstrategien, und was als Reaktion ausläuft ist ein „Witz“ über Folter. Kombiniert mit einer Beleidigung.

    Eine bekannte, in diversen Hochschulen durchgespielte und geübte Vorgehensweise.
    Geplant, organisiert und präzise, und unfreiwillig stereotyp. Nicht ganz billig.

  32. 32

    Vieles, was echt aussieht ist es nicht, über
    Medien und (Des-) Information:

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    Redaktion

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    Über das Thema geschmierte Kommentatoren in Kundenforen u.a.m. findet sich Lesenswertes bei
    Otte – Der Informationscrash.