Unsere Mandantin hat freundliche Post bekommen, von der Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) des Finanzamts für Fahndung und Strafsachen (FuStra) Berlin.
Auf dieses Schreiben haben wir still gewartet und erst jetzt tönen wir herum:
Inzwischen ist alles legal. Der Fall ist damit auch aus Sicht der Steuerbehörde bereinigt.
Bis zum Eingang dieses Schreibens haben wir demütig geschwiegen und regelmäßig ein Kerzlein in der Kanzlei-Kapelle angezündet. Das hat funktioniert. Ist nicht jederfraus Sache, ich weiß.
Ich gönne ja (fast ;-) ) jedem Strafverteidiger einen Erfolg. Nichtsdestotrotz gehört die Selbstanzeige abgeschafft.
Über die Selbstanzeige kann man sich streiten aber sie sollte nur Funktionieren wen auch die Hinterzogenden Steuern die verjährt sind nachgezahlt werden.
Sonst Könnte ich heute paar Euros im Ausland anlegen und in 50 Jahren mit einer Selbstanzeige und Gewinn aus der Sache rausgehen.
Verbrechen Lohnt sich manchmal doch solane es Finanzvergehen sind.
jederfraus Finanzvergehen waren ja zum teil Verjährt würde mich mal interessieren ob sie mit Gewinn aus der Sache rausgekommen ist.
Herzlichen Glückwunsch!
War der Mandant prominent? ;-)
In den beiden Selbstanzeigen, die ich als Steuerberater für Mandanten gemacht habe, sind nichtmal Strafverfahren eingeleitet worden.
Unschuldige Frage eines Laien: Sind „Ermittlungsverfahren“ und „Strafverfahren“ ein und dasselbe?
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Hier gibt es weitere Details. crh
Danke! Mir war beim Lesen von Sätzen wie „wurde ein Strafverfahren gegen xyz eingeleitet“ oft nicht klar, ob da womöglich schon eine zweite Stufe gezündet wurde, nach einem anfänglichen Ermittlungsverfahren.
Ich hätte eher gedacht, dass Selbstanzeigen eher was für (ggf. spezialisierte) Steuerberater sind. Die Vollständigkeit bei ausländischen Kapitaleinkünften sicherzustellen soll ja nicht ganz ohne sein.
Wenn man Selbstanzeigen kann, braucht man für seine Kanzlei auch keinen Steuerberater beauftragen.
„aber sie sollte nur Funktionieren wen auch die Hinterzogenden Steuern die verjährt sind nachgezahlt werden.“ Und wer das anders sieht, ist bestimmt ein Rechtspositivist.
Wir heißen FA FuSt.
Und der Kollege hat einen technischen Fehler gemacht. es heißt nicht Einkommensteuerhinterziehung sondern Hinterziehung der Einkommensteuer. Soviel Jura muss sein.
Der Einstellungsbescheid ist aber sonst sehr gut gemacht. Das die Hinterziehung der Jahre 2009, 2011 und 2011 nicht eingestellt wurden, zumindest formal, seid drum. ;)
a) 2009, 2010 und 2011 (nicht 2009, 2011 und 2011)
b) sei’s drum (nicht seid drum)
2. In den Jahren 2009 – 2011 sind keine Einnahmen erzielt worden, da mußte nichts eingestellt werden, auch nicht formal.
3. Soviel Genauigkeit muß sein.
Ihr Lob im Übrigen gebe ich gern an Ihren Kollegen weiter. Darf ich ihm Ihre persönlichen Grüße ausrichten?
crh
Wie der Einstellungsmitteilung zu entnehmen ist, waren aber die Jahre 2008 bis 2011 eingeleitet. 2008 – 2001 macht schon daher keinen Sinn, da nach dieser Nachricht erkennbar die Jahre vor 2008 strafrechtlich verjährt waren.
Sei’s drum. Sie sehen es mir sicherlich nach, dass manchmal das iPad Wortkorrekturen vornimmt, die nicht so gewollt gewesen sind.
Also ist der Selbstanzeige nach nur in 2008 etwas nicht erklärt worden? Das glauben Sie nicht wirklich, dass Ihnen DAS ein verständiger Leser abnimmt?