Selbstanzeige, so endet das, jedenfalls hier

Unsere Mandantin hat freundliche Post bekommen, von der Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) des Finanzamts für Fahndung und Strafsachen (FuStra) Berlin.

Selbstanzeige

Auf dieses Schreiben haben wir still gewartet und erst jetzt tönen wir herum:

Inzwischen ist alles legal. Der Fall ist damit auch aus Sicht der Steuerbehörde bereinigt.

Bis zum Eingang dieses Schreibens haben wir demütig geschwiegen und regelmäßig ein Kerzlein in der Kanzlei-Kapelle angezündet. Das hat funktioniert. Ist nicht jederfraus Sache, ich weiß.

Dieser Beitrag wurde unter Steuerstrafrecht veröffentlicht.

10 Antworten auf Selbstanzeige, so endet das, jedenfalls hier

  1. 1
    T.H., RiAG says:

    Ich gönne ja (fast ;-) ) jedem Strafverteidiger einen Erfolg. Nichtsdestotrotz gehört die Selbstanzeige abgeschafft.

  2. 2
    Schlupp says:

    Über die Selbstanzeige kann man sich streiten aber sie sollte nur Funktionieren wen auch die Hinterzogenden Steuern die verjährt sind nachgezahlt werden.

    Sonst Könnte ich heute paar Euros im Ausland anlegen und in 50 Jahren mit einer Selbstanzeige und Gewinn aus der Sache rausgehen.

    Verbrechen Lohnt sich manchmal doch solane es Finanzvergehen sind.

    jederfraus Finanzvergehen waren ja zum teil Verjährt würde mich mal interessieren ob sie mit Gewinn aus der Sache rausgekommen ist.

  3. 3
    Thorsten says:

    Herzlichen Glückwunsch!

    War der Mandant prominent? ;-)

  4. 4
    Chak says:

    In den beiden Selbstanzeigen, die ich als Steuerberater für Mandanten gemacht habe, sind nichtmal Strafverfahren eingeleitet worden.

    • Das ist dogmatisch so nicht richtig – auch wenn Sie im praktischen Ergebnis Recht haben dürften. Ohne einen tatbestandsmäßigen, rechtswidrigen und schulhaften 370er, gibt es keinen 371er. ;-) Sie bzw. Ihre Mandanten haben eben noch nicht einmal gemerkt, daß gegen sie ermittelt wurde. Das belegt die Qualität Ihrer Arbeit! crh
  5. 5
    Reinhard says:

    Unschuldige Frage eines Laien: Sind „Ermittlungsverfahren“ und „Strafverfahren“ ein und dasselbe?

    • Das Ermittlungsverfahren ist (grob) der Beginn eines Strafverfahrens; letzteres ist also der Oberbegriff. Das Ende des Strafverfahrens ist die Haftentlassung; oder, wenn man die Strafvollsteckung nicht darunter subsumiert, wäre das Ende das (rechtskräftige) Urteil.
      .
      Hier gibt es weitere Details. crh
  6. 6
    Reinhard says:

    Danke! Mir war beim Lesen von Sätzen wie „wurde ein Strafverfahren gegen xyz eingeleitet“ oft nicht klar, ob da womöglich schon eine zweite Stufe gezündet wurde, nach einem anfänglichen Ermittlungsverfahren.

  7. 7
    Hans Olo says:

    Ich hätte eher gedacht, dass Selbstanzeigen eher was für (ggf. spezialisierte) Steuerberater sind. Die Vollständigkeit bei ausländischen Kapitaleinkünften sicherzustellen soll ja nicht ganz ohne sein.

    • Es gibt vereinzelt (spezialisierte) Steuerberater, die sich mit dem Strafprozeßrecht auskennen. Und umgekehrt. Aber gerade in den komplizierteren (oder sensiblen und existenz-gefährlichen) Fällen erscheint es geboten, Spezialisten aus dem jeweiligen Rechtsgebiet zu beauftragen. Und dann bewährt es sich, wenn sich die Zusammenarbeit zwischen dem StPO-Spezialist und dem AO-Spezialist bereits bewährt hat. Unsere (Strafrechts-)Kanzlei arbeitet seit vielen Jahren mit einer (Steuerberatungs-)Kanzlei zusammen und liefert auf diesem Wege das Optimum aus den jeweiligen Kompetenzbereichen. Gemeinsam sind wir unausstehlich. 8-) crh

    Wenn man Selbstanzeigen kann, braucht man für seine Kanzlei auch keinen Steuerberater beauftragen.

    • Man darf nicht den Fehler machen, und formelles sowie materielles Recht in einen Topf zu werfen. crh
  8. 8
    matthiasausk says:

    „aber sie sollte nur Funktionieren wen auch die Hinterzogenden Steuern die verjährt sind nachgezahlt werden.“ Und wer das anders sieht, ist bestimmt ein Rechtspositivist.

  9. 9
    Jens says:

    Wir heißen FA FuSt.

    • Och, das tut mir leid. Wir heißen „Kanzlei Hoenig Berlin“. crh

    Und der Kollege hat einen technischen Fehler gemacht. es heißt nicht Einkommensteuerhinterziehung sondern Hinterziehung der Einkommensteuer. Soviel Jura muss sein.

    • Das interessiert außer denjenigen, die in grauen Pullovern an Resopalschreibtischen mit Einwegkugelschreibern arbeiten, hier niemanden. crh

    Der Einstellungsbescheid ist aber sonst sehr gut gemacht. Das die Hinterziehung der Jahre 2009, 2011 und 2011 nicht eingestellt wurden, zumindest formal, seid drum. ;)

    • 1. Das heißt:
      a) 2009, 2010 und 2011 (nicht 2009, 2011 und 2011)
      b) sei’s drum (nicht seid drum)

      2. In den Jahren 2009 – 2011 sind keine Einnahmen erzielt worden, da mußte nichts eingestellt werden, auch nicht formal.

      3. Soviel Genauigkeit muß sein.

      Ihr Lob im Übrigen gebe ich gern an Ihren Kollegen weiter. Darf ich ihm Ihre persönlichen Grüße ausrichten?

      crh

  10. 10
    Jens says:

    Wie der Einstellungsmitteilung zu entnehmen ist, waren aber die Jahre 2008 bis 2011 eingeleitet. 2008 – 2001 macht schon daher keinen Sinn, da nach dieser Nachricht erkennbar die Jahre vor 2008 strafrechtlich verjährt waren.

    Sei’s drum. Sie sehen es mir sicherlich nach, dass manchmal das iPad Wortkorrekturen vornimmt, die nicht so gewollt gewesen sind.

    Also ist der Selbstanzeige nach nur in 2008 etwas nicht erklärt worden? Das glauben Sie nicht wirklich, dass Ihnen DAS ein verständiger Leser abnimmt?