So sieht das Gegenstück meines Telefonanrufs aus, nachdem mich der Mandant mit seiner Verteidigung beauftragt hat, statt der Ladung der Polizei zu folgen.
Sauber durchgestrichen, Akte zur Staatsanwaltschaft abgegeben, die das Verfahren dann nach § 170 II StPO eingestellt hat:
Die Einstellungsquote würde steigen, wenn sich die Beschuldigten stets an den Standardrat eines jeden Strafverteidigers halten würden.
Das ist wie beim Angeln:
Der Fisch wird gefangen, wenn er das Maul aufmacht.