Tippspiel für eine Vorverurteilung

Ab Montag, den 10. März, hat Hoeneß in München seinen Auftritt vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München II. Die Staatsanwaltschaft München hat Anklage erhoben und wirft ihm vor, Steuern hinterzogen verkürzt zu haben. Hoeneß hatte versucht, das Strafverfahren durch einer Selbstanzeige zu beenden, um straflos aus der Nummer wieder rauszukommen; mit diesem Versuch ist er gescheitert.

Nun wird darüber verhandelt, ob seine Selbstanzeige den Anforderungen des § 371 AO entspricht. Ein weiteres Thema wird sein, ob er seine Steuerbindlichkeiten zum einen vollständig und zum anderen rechtzeitig ausgeglichen hat. Dazu ist zu klären, in welcher Höhe er Steuern nicht abgeführt hat. Dann stellt sich die Frage der Verjährung.

Und wenn das alles geklärt ist, wird das Gericht über das Ergebnis entscheiden. Das ist schließlich die Stelle, an der über Strafmilderungsgründe nachgedacht werden darf.

Die Journaille hat bereits erste Ergebnisse vorausgesagt. Wie sieht der Blick in die Kristallkugel aus?

Was kommt für Hoeneß hinten raus ?


     

 

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Dieser Beitrag wurde unter Steuerstrafrecht veröffentlicht.

20 Antworten auf Tippspiel für eine Vorverurteilung

  1. 1
    Wolfgang says:

    2 Jahre mit Bewaehrung + Tagessaetze nach §41

  2. 2
    Verlobte von Wilhelm Brause says:

    Er muss ein Buch über Frauenfussball schreiben und in der Allianz-Arena die Toiletten schrubben.

    Alles andere ist dem Ulli schnuppe.

    Im Knast wäre er der absolute King, genau wie Peter Graf. Anschließend würde er noch mehr Bücher schreiben und in noch mehr Talk-Shows eingeladen werden.

  3. 3
    RA Splendor says:

    Er muß ein Jahr lang jedes Spiel von Dortmund besuchen.

  4. 4
    RA Schepers says:

    Mir fehlt als Antwortmöglichkeit:

    „Lassen wir das Gericht entscheiden“

  5. 5
    shabazz says:

    Ich bin grad fassungslos. Wie kann man eine Selbstanzeige machen und 15 Mio vergessen?

    Oder verstehe ich die Mitteilung bei SPO falsch?

    Da brauchst doch ein paar mehr Milderungsgründe, um zur Bewährung zu kommen.

  6. 6
    shabazz says:

    sollte SPON heißen

  7. 7
    Schlupp says:

    Der Zahlt ein Trinkgeld an Strafe und eine Kleine Bewährung damit es nicht wirklich weh tut und dem Volk gesagt werden kann wir haben doch was gemacht.

    Eine Bewährungsstrafe ist da recht sinnlos da eigendlich nichts weiteres zu erwarten ist den sollten sie eher einen Teil absitzen lassen zb 10% der Strafe das fehlt mir einfach noch im Gesetz es müsste da mehr zwischenlösungen geben

  8. 8
    alter Jakob says:

    @RA Schepers:
    Wieso sollte es für ein Vorverurteilungstippspiel eine Antwortmöglichkeit geben, die nicht vorverurteilt? Das ergibt doch keinen Sinn…

  9. 9
    bambino says:

    Nach der Enthüllung der 15 Mio. zusätzlich gibt es wohl selbst bei Ulrich H. keine Bewährung mehr.

  10. 10
    unbekannter says:

    Ausgehend von der Frau H. hinterm #Bombergate, vermute ich Herr U. wird beim #Steuergate auch sagen „es tut mir leid aber….“

    … diese Art mal so eben weite 15Mio zu offenbahren ..
    * Arroganz
    * schlechte Beratunf
    * mangelndes Rechtverständniss

    ein bischen unglaublitch

  11. 11
    HNOFRANK says:

    @unbekannter (#10):
    Ich glaube nicht, dass Uli H. schlecht beraten ist. Seine drei Verteidiger sind äußerst renommierte Steuerstrafrechtler. Ich glaube eher an ein gut überlegtes Drehbuch. Die schriftliche Erklärung, die Herr H. verlesen hat, hat er wohl nicht ohne Anwälte erstellt…
    Zudem kann ja wohl nur das verhandelt werden, was angeklagt ist, oder?

  12. 12
    BV says:

    @ HNOFRANK (# 11): Wenn das wirklich ein neuer Sachverhalt sein sollte, wäre unter Umständen die „sofortige Abarbeitung“ im Rahmen einer Nachtragsanklage (§ 266 StPO) denkbar.

  13. 13
    shabazz says:

    Der Lebenssachverhalt, der angeklagt ist, ist doch die Abgabe der falschen Erklärungen der Jahre 2003 – 2009. Wenn sich die Höhe der Steuern in diesen Jahren ändert, dann braucht es doch keine Nachtragsanklage, sondern lediglich einen Hinweis nach § 265 StPO, oder?

  14. 14
    JCL says:

    Nachdem wir uns heute der schwindelerregenden Grenze von 30 Mio. Euro annähern, dürfte Bewährung wohl zu einem bayrischen Zauberstück werden.

  15. 15
    RAmeyer says:

    —„You Had Already Voted For This Poll. Poll ID #22“—

    Darf ich denn nochmal wählen?? Heute früh sah das alles noch ganz anders aus ;-)

    • Und morgen? Und überhaupt: Jeder nur ein Kreuz! crh
  16. 16
    mthoms says:

    Hallo,

    könnte mal ein fachkundiger aus der „Szene“ auf den doch recht gelassenen Verteidiger Feigen und seine etwaige Strategie eingehen? Alle meinen mit der Bewährung dürfte es jetzt eng werden. Herr Feigen scheint das anders zu sehen. Wie verhält sich die Sache denn nun, auch unter Einbezug einer etwaigen gestuften Selbstanzeige…?

    Vielen Dank schonaml

  17. 17
    Pascal says:

    Wenn er nun die 27,2 Mio € zu je 25€ Haftentschädigung abwohnte, wären wir bei 298 Jahren. Fänd ich fair. ;)

  18. 18
    perlenqWIEN says:

    Wie ist Ihr Tipp, Herr RA Hoenig?

  19. 19
    demontjoie says:

    Wieso wird hier gewettet? Das Urteil stand aus meiner Sicht schon vor dem Prozess fest. Ich glaube sogar, dass die Formulierung schon ausgehandelt war, unter Beteiligung von mehr als nur der im Gerichtssaal anwesenden Parteien.

    Wieso glaube ich dies?
    •Es herrscht ein politischer Bedarf, dass das Urteil ohne realen Knast ausgeht!
    •Feigen hat Hoeneß runtergeputzt als der offensichtlich Fakten brachte, die nicht vorgebracht werden durften – oder hat jemand verstanden weswegen Feigen Hoeneß in der Art anschnautzte, wenn der Inhalt nicht einem Ziel entgegen stand! Der Grund wird uns mit dem Urteil geliefert werden!
    • eine Steigerung der hinterzogenen Steuer um 1000% und es kommt kein Widerspruch! Leute, wer hier die Nachtigall nicht trapsen hört, der ist taub!

    2 Jahre auf Bewährung und nicht anders wird das Urteil lauten! Strafmildernt: Selbstanzeige (die dermaßen falsch auch nur bei Hoeneß wirkt) sein Akzeptieren der Höchstsumme und seine ach so soziale Ader (wie läßt sich das mit der VIP lounge vereinbaren?)

  20. 20
    RA Schepers says:

    Wie es scheint, wäre die richtige Antwort wohl eine Kombination aus Antwort 5 und Antwort 6 gewesen…