Türkische Reiter

Daß man in diesem unseren Lande nichts, aber auch gar nichts unreguliert lassen kann, ist bekannt. Deswegen braucht auch der gemeine Mauerwegnutzer detaillierte Regeln. Bevor er die ehemalige und jetzt asphaltierte Grenze zwischen Ost- und Westzone betritt, ist erst einmal ausführliches Regel- und Schilderstudium angesagt. So einfach mal losgehen geht ja nun gar nicht.

Aber man kennt ja seine Pappenheimer. Einige Neuköllner versuchen immer sich irgendwie herauszureden; sie hätten das nicht verstanden, was da auf den Schildern geschrieben steht.

Ha! Denkt sich da der einheimische Bezirksamtsbeamte. Dem Migranten kann geholfen werden. In der Schweiz gibt es ja auch dreisprachige Schilder, in Neukölln reichen für’s Erste zwei Sprachen:

Reitenverboten

Ich bin jetzt aber mal gespannt, wann ich den ersten Türken auf dem Mauerweg sehe, der auf seinem Pferd durch die Stadt reitet. Dem werde ich aber was erzählen!

Dieser Beitrag wurde unter Neukölln veröffentlicht.

5 Antworten auf Türkische Reiter

  1. 1
    Mike says:

    Das mit dem Reiten ist in Berlin wohl etwas übertrieben. Ich hab hier zwar schon vereinzelt Füchse gesehen, aber noch kein Pferd.

    Aber es ergibt in Berlin schon Sinn, den Leinenzwang für Hunde nochmal herauszustellen. Mir ist es in Berlin allgemein immer etwas unwohl zumute, wenn wieder mal ein ungeleinter Hund auf mich zukommt und der Besitzer mir zuruft: „Der tut nix. Der will nur spielen.“

    Vielleicht sollte man das Reitschild einfach durch ein Schild ersetzen, dass man doch bitte als Besitzer mit einem Beutel die Kacke seines Hundes aufheben und entsprechend in einem Mülleimer entsorgen solle. Dann bekommt man dieses Tretminenproblem vielleicht mal etwas in den Griff. :-)

    Was das türkisch angeht: Ach, gerade in Neukölln hat sich ein Sachbearbeiter doch da wirklich etwas dabei gedacht, oder? :-)

  2. 2
    K75 S says:

    Reiter in Neuköln kann ich mir auch nur schwerlich vorstellen – es sei denn, die Pferde sind verbeamtet.

    In Spandau sind wir früher zuweilen mit´n Gespann (also kein Mopped mit Beiboot – sondern die Variante mit Pferd + Kutsche) auf dem Grenzweg unterwegs gewesen. Allerdings betrifft das Verbot ja eben nur Reiter.

  3. 3

    Ich plädiere dafür, dass in Frohnau und Zehlendorf zum Schutz der Autofahrer aller Nationen Schilder aufgestellt werden, die vor streunenden Wildschweinen warnen. Nicht alle halten sich an Verkehrsregeln, und einige greifen Fahrzeuge an.

  4. 4

    Hier noch ein amtlicher Leitfaden für den Umgang mit Wildschweinen in der großen Stadt:

    „Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin Amt für Wirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Stand: 6/07

    Umgang mit Wildschweinen
    Wildschweine sind hochintelligente sehr anpassungsfähige Wildtiere, die aufgrund sehr reichlicher Nahrungsquellen die menschliche Nähe einem Aufenthalt im Grunewald vorziehen. In Gärten, Parks und Kinderspielplatzbereichen finden sie zumeist reichlich Lebensmittelreste, ausgestreutes Futter für Wildvögel und Katzen und Gartenabfallreste. Insbesondere haben sie es auf gepflegte Rasenflächen abgesehen, da sich unter diesen zumeist sehr viele Regenwürmer aufhalten, die sehr gerne gefressen werden.

    Empfohlene Verhaltensweisen:
    Da Wildschweine Garten- und Parkanlagen zerstören und zudem auch in Notfällen aggressiv reagieren können, sollte alles getan werden, sie aus diesen Bereichen fernzuhalten. Insbesondere sollten Lebensmittelreste vollständig entsorgt werden und das Füttern von Wildschweinen vermieden werden.

    Es wird darauf hingewiesen, dass das Füttern von Wildtieren generell verboten ist und nach dem Landesjagdgesetz mit einer Geldbuße von bis zu 5.000,00 € geahndet werden kann.

    Weitere Informationen:
    Wildtier-Bürger-Telefon bei den – Berliner Forsten

    Landesforstamt
    Dahlwitzer Landstr. 4
    12587 Berlin
    Tel. 64 19 37 – 23
    E-Mail: berliner_forsten@senstadt.verwalt-berlin.de

    oder wenden Sie sich an das
    Amt für Wirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Steglitz-Zehlendorf
    Königin-Luise-Str. 92, 14195 Berlin
    Tel. 90 299 – 85 30
    E-Mail: vetleb@stegl-zehl.verwalt-berlin.de

  5. 5
    Daarin says:

    Und ich dachte immer die Räumpflicht kann nur auf Privatwegen außer Kraft gesetzt werden. Hier kann man das wohl auch auf einem öffentlichen Weg. Oder irre ich mich und das ist kein öffentlicher Weg? Oder aber ich irre mich und die Stadt darf das tatsächlich.