Vorbereitung für den Wohnsitzwechsel

Die taz bietet immer mehr:

Nicht 3,5 Millionen Euro, nicht 18,5, nicht 23,7 Millionen. Nein, mindestens 27,2 Millionen Euro soll Hoeneß dem Staat schulden. Eine Gefängnisstrafe rückt immer näher.

Und auf Facebook unterhalten sich zwei pensionierte Richter:

Haftrichter

Es ist schon eine Aufgabe, diesen Angeklagten zu verteidigen. Nicht einfach, das.

Dieser Beitrag wurde unter Steuerstrafrecht veröffentlicht.

20 Antworten auf Vorbereitung für den Wohnsitzwechsel

  1. 1
    Strafakte.de says:

    Manchmal kann man sich schon wundern. Von der Straferwartung ausgehend und den individuellen Möglichkeiten, die dieser Angeklagte hat, liegt eine Fluchtmöglichkeit nicht so fern. Die Schweiz liegt übrigens auch nicht so fern.

  2. 2
    Verlobte von Wilhelm Brause says:

    Wir, mein Verlobter, Gluffke, Renate, Marianne, Müller und ich, wir hätten Ihnen – oder darf man sagen, Dir, lieber Carsten – das Mandat aus tiefstem Herzensgrunde gegönnt.
    Es hat nicht sollen sein.

  3. 3
    rakuemmerle says:

    Das Thema Wohnsitzwechsel hatten wir gestern beim Mittagstisch auch diskutiert. Berlin, Berlin, wir fahren nach Berlin!

  4. 4
    T.H.,RiAG says:

    In Anbetracht der im Raum stehenden Beträge dürften auch die 5 Millionen Kaution dem Fluchtanreiz kaum entgegenstehen…

  5. 5
    Maik says:

    Ich wage einmal die Prognose, dass die Selbstanzeige wirksam war.

    Er zahlt den 398a AO Zuschlag und geht straffrei nach Hause. Spätestens beim BGH.

    Gründe:

    Die Tat kann nur von den Behörden, also in aller Tegel der Finanzbehörde, entdeckt werden. Nicht aber von Stern Journalisten.

    Der Grundsatz der Materiallieferung wurde erfüllt, die neuen Beträge ergaben sich aus den der Staatsanwaltschaft vorliegenden Unterlagen. Dass die im Schreiben nicht erwähnt waren -egal- ein sachverständiger Finanzbeamter resp. Steuerfahndung hätte diese erkannt.

  6. 6
    Stefan says:

    Starke 27,2 Millionen Euro… das sind umgerechnet 3022 Jahren im ALG2-Bezug, die eigentlich dem Volk zu Recht zusteht. (Bezüge durchschnittlich 750 Euro im Monat).

  7. 7
    RA JM says:

    … und wie viele Pfund Kaffee gibt’s dafür bei Edeka?

    Duckundwech!

  8. 8
    Jochen says:

    @RA JM: Fünf Fußballfelder

  9. 9
    Meeeenzer says:

    @Maik: Die Entdeckung durch denn Stern war/waere auch kein Problem für die Wirksamkeit einer Selbstanzeige (Rechtzeitigkeit). Aber (kurz zusammengefasst): In dem Moment, wo er eine Selbstanzeige macht (Januar 2013, egal aus welchem Grund, egal ob wegen Entdeckung vom Stern), muss diese vollständig sein und der Betrag nachgezahlt werden. Dass jetzt immer mehr nachgelegt wird reicht eben nicht. Ansonsten wäre die Anklage ja bereits von den (jetzigen) 27,2 ausgegangen.
    Hätte er aus Angst davor, dass die Finanzbehörde durch die Entdeckung des Stern hellhörig wird erklärt, dass es sich um einen Betrag von 30 Mio. handelt, die Anklage von 30 Mio. ausgegangen und das Gericht festgestellt, dass die Selbstanzeige wirksam war, er den Betrag gezahlt hat, es sich aber nur um 27,2 handelte wäre er strafrechtlich fein raus und bekäme den zuviel gezahlten Betrag zurück.
    So aber hat er ein Problem. Und kein kleines…

  10. 10
    Denny Crane says:

    @ T.H., RiAG

    Als Richter wissen Sie aber doch, daß die U-Haft wegen Fluchtgefahr ausschließlich auf Menschen angewandt wird, die sich eine Flucht gar nicht leisten können, z.B. drogensüchtige Ladendiebe.

    Die Rücksichtnahme unterbezahlter Richter gegenüber überbezahlten Millionären wird mir stets schleierhaft bleiben. Ich bin wahrlich kein linker Kampfverteidiger, aber bei dieser Ungleichbehandlung kommt mir immer das Wort Klassenjustiz in den Sinn.

    Als Anwalt verteidige ich allerdings gerne wohlhabende Menschen. Die Erfahrung zeigt: je höher der Schaden, desto geringer die relative Straferwartung. Ich mag keine Armen. Die haben kein Geld.

  11. 11
    T.H.,RiAG says:

    @Denny Crane

    Man braucht zwar viel Geld, um seinem Wahlverteidiger einen anständigen Stundensatz zahlen zu können, aber nicht unbedingt, um sich dem Zugriff eines Gerichts zu entziehen. Da reichen entsprechende Szenekontakte etwa im Btm-Bereich durchaus aus.

  12. 12
    Denny Crane says:

    @ T.H., RiAG

    Ich habe in meiner Praxis noch keinen einzigen Fall erlebt, in dem sich ein mittelloser Beschuldigter für einen relevanten Zeitraum dem „Zugriff des Gerichts“ entziehen konnte (Ausnahme: Ausländer). Sicher: der ein oder andere erscheint ‚mal nicht zur Hauptverhandlung. Mehr als die üblichen Verzögerungen, die auch bei ausbleibenden Zeugen oder Sachverständigen, erkrankten Richtern, o.ä., eintreten, ergeben sich daraus jedoch in der Regel nicht. Es wird gegen „Arme“ zu schnell und zu viel U-Haft vollstreckt. Vielleicht weil von diesen und ihren Pflichtheinis wenig Widerstand dagegen zu erwarten ist. Ich bin allerdings der „König der Haftbeschwerde“. :-) In den vergangenen 14 Jahren hatte erst eine einzige Haftbeschwerde keinen Erfolg. Das sagt, wie ich finde, viel über die Qualität haftrichterlicher Entscheidungen und die dahinterstehenden Motive aus.

    Apropos anständiger Stundensatz. An der Stelle von Herrn Hoeneß‘ Verteidigern wäre ich auch etwas verstimmt. Man kann bestenfalls 500,00 Euro Stundensatz aushandeln, ohne daß einem ein Zivilgericht dazwischengrätscht, falls der Mandant nicht bezahlt oder auf Rückzahlung klagt. Wenn ich dann in der Hauptverhandlung mir von Zeugen sagen lassen müßte, daß der Mandant jährlich 10-15 Millionen verdient, zeitweilig 150 Millionen auf einem Depot hatte und ich mich in der Summe mit vielleicht 50.000,- Euro Honorar (vor Kosten und Steuern) zufrieden geben müßte, würde meine Motivation auch gegen Null tendieren.

    Nicht, daß mir solche Mandate täglich angetragen werden. Aber wenn es bei einem Mandanten um sechs- oder siebenstellige Summen geht, ihm aber ein fünfstelliges Anwaltshonorar bereits zuviel ist (ein Handwerker erhält für eine Haussanierung mehr), lehne ich dankend ab. Solche Menschen leben in einer anderen Welt und machen nur Ärger. Und die zuständigen Zivilrichter leben auch in einer anderen Welt, wenn sie solche Anwaltshonorare als sittenwidrig oder wucherisch ansehen, sich aber kein Mensch darüber aufregt, wenn ein Herr Steinbrück für einen Vortrag 25.000,- Euro oder ein Herr Joschka Fischer für „Beratungsleistungen“ sechsstellige Beträge erhält.

  13. 13
    Neumann says:

    Wäre es jetzt nicht an der Zeit, den Joker Schuldunfähigkeit zu ziehen? Wer all die Jahre an der Börse zockt als sei es nur Spielgeld – da liegt das doch nicht ganz so fern.

  14. 14
    T.H., RiAG says:

    @Denny Crane

    Dann arbeiten wir ganz offensichtlich in weit auseinander liegenden Bezirken, mir ist in all meinen Dienstjahren noch kein einziger Haftbefehl „geflogen“, was natürlich auch daran liegt, dass ich – Gott und dem Präsidium sei gedankt – nie als reiner Ermittlungsrichter tätig war. Ich bin deswegen noch lange kein „Köng des Haftbefehls“, sondern vertrete vielmehr die Auffassung, dass das Haftrecht keinen Richter vor unlösbare Aufgaben stellt, wenn man sich nur ein bißchen Mühe gibt. Kein Haftgrund = kein Haftbefehl, und wenn es einen Haftgrund gibt hält der Haftbefehl bis rauf zum OLG, wenn man sich bei der Begründung nur für 5 Pfennig Mühe gibt. Und wer in einer Einzelrichtersache einen Haftbefehl unterschreibt, in dem nur etwas von „hoher Straferwartung“ steht und sonst nichts ist selbst schuld, wenn es eine Instanz später eine drüber gibt.

    Die meisten Haftbeschwerden, die mir so unterkommen, sind allerdings wenig königlich, sondern vielmehr für den Mandanten eher gefährlich. Wenn ich den Verwerfungsbeschluss der Kammer bekomme und in dem steht was von dringendem Tatverdacht und einer Straferwartung, die Bewährung ausschließt, ist der Angeklagte in der HV schon 0:3 im Rückstand, bevor das Spiel angepfiffen wird.

    Dass Ihre Mandantschaft den Anstand besitzt, weder das Gericht noch den eigenen Verteidiger alleine im Saal sitzen zu lassen und niemals längerfristig abhaut, sei Ihnen gegönnt. :-) Meine Erfahrungen sind allerdings weniger positiv; wer sich in der Btm-Szene auskennt, mal eine Nacht hier, mal eine Nacht dort übernachtet und sich von den allzu bekannten Szenetreffpunkten fernhält, kann sich durchaus eine ganze Weile verstecken.

  15. 15
    Denny Crane says:

    Der Umstand, daß fast alle meine Haftbeschwerden Erfolg haben, liegt natürlich daran, daß ich nicht gegen jeden Haftbefehl Beschwerde einlege, sondern nur gegen die offensichtlich rechtswidrigen. Das sind aber leider mehr als genug. Ich will ja nicht behaupten, daß bei mir kein Mandant länger als drei Wochen in U-Haft sitzt. Bei manchen ist eben Hopfen und Malz verloren. Gegen den dringenden Tatverdacht kann man nur selten mit Erfolg argumentieren. Aber von den Haftgründen haben an „unserem“, nicht gerade kleinen Gericht die meisten Richter schlichtweg keine Ahnung, was bedauerlicherweise auch daran liegt, daß man nicht dauerhaft erfahrene Strafrichter als Ermittlungsrichter einsetzt, sondern gleichsam „Hinz und Kunz“ Haftbefehle unterzeichnen läßt. Die ständig wechselnden Zuständigkeiten sind mir völlig schleierhaft.

  16. 16
    Verlobte von Wilhelm Brause says:

    Ich bin zwar mit Wilhelm verlobt, aber wäre es nicht einmal an der Zeit, zu fragen, warum Frau Hoeness jetzt als „Susi Sorglos“ im Gerichtssaal sitzen darf ?

    Sie will nichts gewusst/ geahnt/ gemerkt haben !!!

    Allerdings ist es so, dass Ehegatten ihre Steuererklärung grundsätzlich gemeinsam unterschreiben müssen.

    Beide haben doch mit der Sache zu tun.

  17. 17
    Ein Laie says:

    Wie mein Name schon sagt, bin ich ja kein Jurist, aber ist es nicht so, dass bereits ein U-Haftbefehl in der Welt ist, der nur auf Grund der 5 Mil. Kaution außere Vollzug gesetzt wurde?
    Aber die Frage, die mich viel mehr interessiert, ist die ob in diesem Fall Verdunkelungsgefahr nicht der viel näher liegende U-Haftgrund wäre.
    Ich bin mir zwar im Klaren, dass auch U.H. als Beschuldigter sich nicht selbst belasten muss. Aber wenn man sich das doch sehr späte Auftauchen der Unterlagen über die letzten Millionen ansieht, kann man sich ja schon die Frage stellen, ob man ihm nicht unnötigerweise Gelegenheit zum Vernichtung/verstecken von Beweismitteln gegeben hat.

  18. 18
    T.H., RiAG says:

    @Denny Crane

    Das von Ihnen angesprochene Problem dürfte nahezu überall bestehen, und es könnte nur vom Gesetzgeber gelöst werden, indem er zB eine bestimmte Mindestberufserfahrung für Ermittlungsrichter vorschreibt. Den Justizverwaltungen und leider auch den allermeisten Gerichtspräsidien ist es schlicht wurscht, wer den Haftrichter gibt, Hauptsache man hat einen. Und da nimmt man halt auch gerne mal den frisch eingestellten Berufsanfänger…..

  19. 19
    Denny Crane says:

    @ T.H., RiAG

    Gegen Berufsanfänger will ich nichts sagen. Die bringen aus dem Referendariat oftmals noch Idealismus und fundierte verfahrensrechtliche Kenntnisse mit. Weshalb in einer Großstadt, in denen an jedem Wochenende zig Verhaftungen stattfinden, allerdings Familien- oder Betreuungsrichter, die seit ihrer Probezeit keine Strafakte mehr in der Hand hatten und geistig seit zehn Jahren der Pensionierung entgegendämmern, als Bereitschaftsrichter eingesetzt werden, leuchtet mir allerdings nicht ein. Ein Präsidium, dem an juristischer Qualität gelegen und dem es peinlich sein sollte, fortlaufend von den Obergerichten korrigiert zu werden, sollte dem entgegenwirken.

    Wie Sie richtig feststellen, gibt es ja auch viele andere Gerichte, in denen so gut wie nie ein Haftbefehl aufgehoben wird (was allerdings für sich genommen noch kein Qualitätsmerkmal sein muß, sondern an einer eigenwilligen Rechtsprechung von LG und OLG liegen kann). Gerade wenn es um Freiheitsentzug geht, dürfte etwas mehr Kompetenz und ein Kommentar im Gerichtsgewahrsam, der nicht mehr „Kleinknecht/Meyer-Goßner“ heißt, doch erwartet werden.

  20. 20
    T.H., RiAG says:

    Die Wochenendvorführungen sind das Hauptproblem, da hben Sie recht. Ich hätte allerdings auch keine Lust, jedes zweite Wochenende zur Bereitschaft anzurücken, weil ich Strafrichter bin und die armen Zivilisten, die sich ja anders als die tumben Strafer für die einzig „richtigen“ Juristen halten, mit einer Prüfung überfordert erscheinen, die man von jedem Referendar erwarten kann. Hinter einer solchen „Überforderung“ würden sich nicht wenige liebend gerne ausruhen, damit sie dann montags zur „Frühsitzung“ um 10.30 Uhr ausgeruht sind, wenn sie die spannende Frage entscheiden müssen, wer denn nun auf den noch offenen 5,43 € aus der letzten Nebenkostenabrechnung sitzen bleibt. Und für den Vorschlag „vergleichen Sie sich doch 50/50 bei Kostenaufhebung“ muss man auch alle geistigen Kräfte aufbieten, das schafft man nur nach ausgiebiger Erholungsphase. Ok, das war jetzt polemisch….

    Notfalls müsste man die Kollegen halt auf Schulung schicken, Haftrecht ist ja kein Hexenwerk.