Wer mal als Zweiradfahrer Öl auf der Strecke übersehen hatte, weil diese Fahne nicht oder nicht rechtzeitig vom Streckenposten geschwenkt wurde, weiß, daß das kein Spaß ist. Zwischen dem Gedanken „Oh verdammt, Öööööl“ und dem knirschenden Geräusch von Plastik und Metall auf Asphalt vergehen nur Bruchteile von Sekunden. Gegen den hinterlistigen Schmierstoff auf der Strecke hat ein Motorradreifen keine Chance.
Das wußte offenbar auch ein Mensch, der Moppedfahrer nicht mag. Wie die Aachener Zeitung heute berichtete, gibt es Öllachen auf Straßen in Stolberg und Simmerath, die mutmaßlich gezielt auf die Fahrbahnen gekippt wurden, um Zweiräder zu Fall zu bringen.
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr im besonders schweren Fall (§§ 315b, 315 Abs. 3 StGB) wird mit Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis 15 Jahren bestraft, wenn man den Ölgießer erwischt. Als Moppedfahrer, der selbst üble Erfahrungen mit Ölspuren gemacht hat, fallen mir noch ganz andere Sanktionen ein.
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Bildquelle: Wikimedia
Womöglich ein Zusammenhang mit dieser Serie? http://www.swp.de/ulm/lokales/alb_donau/Oel-Anschlaege-auf-Motorradfahrer-Serie-weitet-sich-aus;art1158552,1838011
Wieso ist das nicht versuchter Mord wie bei den Autobahn-Steinewerfern?
Kommt im Trierer Raum auch leider häufiger vor. Bei Serpentinen und Ölspur brauchts schon ein Stoßgebet nach oben…
Aber wie siehts denn aus, wenn durch so eine Aktion wirklich jemand ums Leben kommt? 15 Jahre maximal oder gibts da noch was anderes.
Spontan spuckt Google § 222 StGB aus …
„Als Moppedfahrer, der selbst üble Erfahrungen mit Ölspuren gemacht hat, fallen mir noch ganz andere Sanktionen ein.“
Lassen Sie mich raten – Verteidigung durch Schweigen, Vorsatz kann nicht nachgewiesen werden, 50 Euro Bußgeld und ein Punkt wegen unzureichender Absicherung eines Ölfasses, das dann bedauerlicherweise ausgelaufen ist? :-)
… naja ist das nicht auch ein gefährlicher EInfiff in den Strassenverkehr mit Todesfolge?
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/unfallserie-auf-a12-polizeieinsatz-gegen-mutmassliche-autoschieber-a-962574.html
Würden Sie den Tatverdächtigten dann auch verteidigen, um ihn seine Rechte zukommen zu lassen? :D