Es waren zwei stürmische und (teil)erfolgreiche Verhandlungstage vor einer Bayerischen Wirtschaftsstrafkammer. Gestern Abend sind die drei Strafverteidiger mit der Lufthansa aus München in Berlin gelandet. Unmittelbar nach dem Bodenkontakt wurden die Passagiere freundlich von der Crew begrüßt:
Willkommen auf dem Flughafen Tegel und zurück im Geltungsbereich der StPO. Bitte bleiben Sie noch so lange angeschnallt …
Nächste Woche geht die Fortbildung im bayerischen Strafprozeßrecht dann weiter.
Datenschutz hin – Datenschutz her.
Man darf sagen, dass es nicht Wilhelm, Gluffke und Müller waren.
Teilerfolg… was immer das sein mag?
Wahrscheinlich Todesstrafe umgewandelt in zwanzig Jahre Verbannung nach Sibirien – auch ein Teilerfolg? Oder Jugendarrest in 10 Sozialstunden zur Bewährung, wegen schlechte Kindheit und so…
Was ist das für ein Verbrecher, der sich gleich drei Anwälte leisten kann und wie bezahlt er das?
Wo steht, dass alle drei den selben Angeklagten verteidigen?
Jetzt fehlen nur noch Infos, was es mit der bayr. StPO auf sich hat, ob am Gesetz vorbei gedealt wurde und wieviele erfolglose Befangenheitsanträge gestellt wurden.
Ich kenne da auch andere Bundesländer, die einige Probleme mit der StPO haben.
Eines ist auch ganz nah um Berlin.
Dazu fällt mir nichts mehr ein.
Bayerische Wirtschaftsstrafkammer + Anwalt aus Kreuzberg = Pflichtverteidigung. Aber immerhin: Lufthansa!
Hört sich nach der 10. Strafkammer einer bayerischen Provinzstadt an. Die können wirklich nicht viel an der StPO. Am Grundgesetz aber auch nicht.
Gilt die StPO im Luftraum über dem Boden des deutschen Territoriums ?
Vielleicht spaltet sich Bayern 2030 von der Rest-BRD ab und wird dann schuldenfrei.
Woher hat die Crew diese Rechtskenntnisse ?
Ja, genau. ich verstehe auch nicht, warum die LH Crew einen kleinen juristischen Scherz macht (den ich im übrigen ohne den Anknüpfungspunkt der crew zu kennen) auch leider nicht so richtig verstehe. Wie war denn das gemeint?
Darüber kann man lange nachdenken, aber besser nicht zu lange. Auch darüber, wie weit eigentlich der Geltungsberreich der StPO wirklich reicht.
Gewisse Ähnlichkeiten des Handelns von Polizei und Justiz in der realen rechtlichen Landschaft mit der StPO sind wohl vorhanden, man kann auch den Text aus den Beständen des BMJ herunterladen ( wobei fraglich ist, was dann ankommt ), und unbestreitbar ist, dass es diverse Gesetzblätter gibt, in denen Teile der StPO verstreut sind.
In eher kleineren Gerichten auf dem platten Land soll es den einen oder anderen Richter gegeben haben,
der Verhandlungen mit den Worten begann:
„Hier wird nicht nach der StPO verhandelt.“
U.a. in Bayern wird das bei Bedarf einfach gemacht.
Bei prominenten Beschuldigten tritt gar die StA als Verteidiger auf….bei Bedarf.