Monatsarchive: Juni 2015

Fortbildung: Entschädigung für rechtswidrige Haft

Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger und der Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein bieten heute eine besondere dreistündige Fortbildung an:

Entschädigung für rechtswidrige Haft nach Art. 5 Abs. 5 EMRK
eine von Strafverteidigern nahezu ungenutzte Möglichkeit

Heute, am Donnerstag, den 4. Juni 2015 um 19.00 Uhr, in der Humboldt-Universität Berlin, Hörsaal 1072 im Hauptgebäude, Unter den Linden 6, 10117 Berlin

Aus dem Veranstaltungsflyer (pdf):

Die Hamburger Strafverteidigerin Dr. Iris-Maria Killinger wird zum Thema „Haftentschädigung für rechtswidrige Untersuchungshaft nach Art. 5 Abs. 5 EMRK“ vortragen. Die Referentin wird darlegen, dass Art. 5 Abs. 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention das deutsche Haftentschädigungsrecht maßgeblich beeinflusst. Rechtswidrig inhaftierten Untersuchungsgefangenen stehen leicht durchsetzbare Haftentschädigungsansprüche zur Verfügung, die unabhängig vom BGB und vom StrEG sind. Diese Rechtslage wird vom Gesetzgeber seit Jahrzehnten bewusst ignoriert und die Praxis hat die Sprengkraft von Art. 5 Abs. 5 EMRK bislang nicht erkannt. Der Staat spart hierdurch jährlich Haftentschädigungen in Millionenhöhe! Der Vortrag behandelt die völker- und materiellrechtlichen Grundlagen und setzt einen Schwerpunkt auf die persönlichen Haftungsrisiken der beteiligten Justizorgane sowie der beteiligten Strafverteidiger.

Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldung per E-Mail: info@strafverteidiger-berlin.de oder Fax: 030/347 812 66 erbeten.

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