Monatsarchive: September 2015

Briefpost an den Staatsanwalt

Ich frage mich, was passiert, wenn ein Strafverteidiger aus der Schweiz seine Stellungnahme zum Tatvorwurf an einen Staatsanwalt schickt und den Briefumschlag mit dieser „Sondermarke für spezielle Anlässe“ frankiert:

Marsupilami

Es gibt Briefmarken, die die Korrespondenz per eMail oder Fax vergessen lassen können.

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Schutz des Sonntags aus religiös-christlicher Tradition

683124_web_R_B_by_Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM)_pixelio.deEs war ein entspanntes Wochenende. Erst die Fortbildung der Vereinigung Berliner Strafverteidiger von Freitag auf Samstag in Bad Saarow – inklusive An- und Abreise per Fahrrad. Dann ein trödeliger Sonntag mit Freunden auf den Mountainbike durch den Grunewald. Die harte Konsequenz: Leerer Kühlschrank, denn zum Einkaufen kommt man ja nicht.

Egal; wir leben ja in der Hauptstadt, im quirligen Nordneukölln. Der Plan für’s Abendessen: Eine Flasche Wein vom Türken im Späti und ein paar halbe Hähnchen aus dem CITY CHICKEN am lauen Sommerabend auf dem Balkon. Aber da hatte ich die Rechnung ohne die Verwaltung gemacht.

Sonntags haben die Läden nämlich geschlossen zu sein. Auch Spätis. Basta! Ich habe mich dann mühsam durch fröhliche Menschen geschlängelt, die vor den Kneipen gegessen und getrunken haben. Bis zur Tankstelle. Dort habe ich dann die letzte (!) Flasche Wein (naja, es stand jedenfalls Wein auf dem Etikett) aus dem Regal genommen, habe nach 5 Minuten Wartezeit vor der Kasse zahlen können (die anderen Kunden vor mir haben sich ebenfalls mit Alk und sonstigen Lebensmitteln versorgt) und bin zum Araber, der die Grill-Hähnchen verkauft. Wieder durch die Menschenmengen vor Kneipen und Cafés.

Im Geflügelrestaurant habe mich dann in die Schlange eingereiht, um 20 Minuten später das Grillgut mit den Beilagen in der Tüte entgegen nehmen zu können. Die Leute, die hinter der Theke herumwuselten, konnte ich nicht zählen, es waren zuviele, ca. zehn oder mehr.

Alles lebt hier in der Stadt, sonntagsabends um 20 Uhr. Deswegen lebe auch ich gern hier. Der einzige Laden, der geschlossen hat, ist der Spätkauf. Das muß so sein, sagt der BerlLadÖffG-Geber.

Anmerkung:
Über die Hintergründe berichtete 2012 die Berliner Zeitung
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Bild: © Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de

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Sparen – koste es, was es wolle

Die Justiz ist knapp bei Kasse. Deswegen muß gespart werden. Zum Beispiel bei den Auslagen, die Verteidigern durch das Kopieren von Ermittlungsakten entstehen.

Hier mal ein Einblick in eine Sparmaßnahme:

Man spart wo man kann

Insgesamt hat Arbeit der Justizinspektorin zur Minderbelastung der Justizkasse in Höhe von 26,95 Euro geführt. Inklusive 19% Umsatzsteuer. Macht 22,65 Euro netto. Da kann man schonmal einen halben Tag lang für Seiten umblättern.

Ich prüfe nun, ob ich gegen diese Kürzung ein Rechtsmittel einlegen soll. Nicht, daß mir diese gut 20 Euro irgendwo ernsthaft fehlen würde. Aber ich möchte gern verhindern, daß man für die Inspektorin und die anderen Justizbediensteten sonst nichts mehr zu tun hat.

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Kriminalistische Vorverurteilung

Aus dem Beschluß eines Amtsgerichts, mit dem die Durchsuchung von Geschäftsräumen und einer Wohnung begründet wurde:

Kriminalistische Erfahrung

Die Parole „kriminalistische Erfahrung“ ist ein deutlicher Hinweis auf massive Vorurteile, denen es an konkreten Anknüpfungs-Tatsachen mangelt. Wenn man sonst nichts in der Hand hat, muß man eben danach suchen, was man so im Gefühl hat. Und das liest sich dann so:

Die Durchsuchung dient der Auffindung weiterer Beweismittel. Als solche kommen insbesondere Geschäftsunterlagen der Graf Gottfried von Gluffke GmbH ab 2010 in Betracht.

Das war 2012. Gute drei Jahre später wurde das Verfahren dann nach § 170 II StPO eingestellt. Die GmbH, deren 2010 noch gesundes Betriebsvermögen sowie die 15 Arbeitsplätz gibt es nicht mehr. Aufgrund „kriminalistischer Erfahrung“.

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beA – Karte bestellt!

Damit ich mich künftig mit Gerichten und Kollegen elektrisch unterhalten kann:

beA-Bestellung

Bald kann’s losgehen mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA). Ich bin gespannt, wie insbesondere die Gerichte das hinbekommen werden. Bisher ist das Faxgerät immer noch der sicherste Weg, mit Strafgerichten und Staatsanwaltschaften zu korrespondieren. Jetzt müssen sie sich bald doch noch mit dem elektronischen Teufelszeug beschäftigen. Wenn das mal gutgeht …

Die Bestellung der Signaturkarte jedenfalls klappte reibungslos.

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Grob unhöflich

Aus einer Anklageschrift:

unhöflich

Es gibt (nicht wenig) Momente, in denen mir Polizeibeamte Leid tun. Trotzdem: Die Formulierung dieses unhöflichen Vortrages in einer Anklageschrift mutet schon etwas seltsam an, wenn man sich die Jungs anschaut, die nun wegen Beleidigung und Bedrohung vor dem Strafrichter stehen.

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Kostenlose telefonische Ersteinschätzung

Auf einem Portal, das Rechtsanwälte und Rechtsuchende zueinander bringen möchte, wird dem Besucher angeboten:

1. Rechtsfrage kostenlos stellen.

2. Kostenlose telefonische Ersteinschätzung von Anwälten aus Ihrer Region erhalten.

Ihr Vorteil:
schnell, transparent und kostenfrei

Eine Mutter hat dieses Angebot genutzt und folgende Anfrage gestellt:

Anfrage

Ich denke mal laut nach:

Es wird eine Dienstleistung – die der BVG – „kostenlos“ genutzt. Zweimal (mindestens).

Die Reaktion der BVG ist hinreichend bekannt: Es gibt jeweils eine Rechnung über das erhöhte Beförderungsentgelt. Dieses wird erst einmal nicht bezahlt. Erst als die BVG den Mahnlauf startet (und damit weiteren Aufwand hat), wird das Beförderungsentgelt überwiesen. Den Aufwand, den die BVG mit der Mahnung hatte und der durch die Nichtzahlung entstanden ist, möchte man aber nicht zahlen.

Statt dessen möchte man die Dienstleistung eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen. Kostenlos selbstverständlich.

Sehe nur ich in dem Verhalten dieser Ratsuchenden ein Problem?

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Betäubungsmittel – Fortbildung für die Verteidigung

Der Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V. bietet einmal mehr eine spannende Fortbildungsveranstaltung an:

Die Verteidigung des/der betäubungsmittelabhängigen Beschuldigten
Mit einem Input aus der Praxis der Drogenberatung sowie der Möglichkeit, vor Ort Einblicke in die Angebote einer Therapieeinrichtung zu nehmen

Referent/Referentin:

  • Helmut Mörtl, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Regensburg
  • Nina Pritzsens, Fachbereichsleitung Beratung und Therapie, Vista gGmbH Berlin

Zeit:

  • 18.09.15 | 13:00 – 18:00 Uhr und 19.09.15 | 09:00 – 16:00 Uhr (ges. 10 Std. Seminarzeit)

Ort:

  • Drogentherapie-Zentrum Berlin e.V., Frankfurter Allee 40, 10247 Berlin

Die Devise des Seminars lautet: Keine Verteidigung eines/r betäubungsmittelabhängigen Beschuldigten ohne die genaue Prüfung der Anwendbarkeit des Grundsatzes „Therapie statt Strafe“.

Die Fortbildungsveranstaltung befasst sich umfassend mit den Voraussetzungen und Möglichkeiten der Rückstellung der Strafe bei betäubungsmittelabhängigen Beschuldigten/Verurteilten. Die grundlegenden Kenntnisse des Regelwerks der §§ 35, 36 BtMG und deren Verhältnis zum Maßregelvollzug nach § 64 StGB sind unerlässlich für eine effiziente, möglichst haftvermeidende Verteidigung von betäubungsmittelabhängigen Mandant_innen. Es ergeben sich in der täglichen Praxis oftmals ungeahnte Möglichkeiten, die sichere Haft und Bewährungswiderrufe hinsichtlich der Brutto-Vollstreckungsdauer entweder enorm zu verkürzen, wenn nicht sogar die Haft zu vermeiden. Dies erfordert von Verteidiger_innen allerdings frühzeitige Tätigkeit bereits im Ermittlungs- und im Bewährungswiderrufsverfahren, beziehungsweise wenn dieses droht. Ebenso erforderlich ist hierzu eine vertiefende Betrachtung der Voraussetzungen des § 64 StGB, um die beiden Regelungen im Sinne des/der Mandant_in in das bestmögliche Verhältnis, je nach Anwendbarkeit, zu setzen.

Das Seminar zeigt die systematischen Voraussetzungen der Rückstellung der Strafe nach § 35 BtMG auf und befasst sich überdies auch mit der „verwaltungstechnischen“ Frage der Erlangung der hierzu erforderlichen Kostenzusage. Die Teilnehmer_innen erhalten Informationen zum Thema „Drogenabhängigkeit als Krankheit“ und den damit einhergehenden Problemstellungen, sowie einen Überblick über weiterführende Behandlungsmöglichkeiten. Neben der Veranschaulichung des Suchthilfesystems geht es zentral um Aufgaben und Angebote der Drogenberatung sowie Möglichkeiten der Kooperation.

Die Teilnehmer_innen erhalten einen Arbeitsplan, in der die Rückstellung der Strafe dargestellt ist. Die Veranstaltung soll sensibilisieren, um möglichst frühzeitig die Voraussetzungen für diese Vorgehensweise bereits im Ermittlungsverfahren unter Mitwirkung der Verteidigung zu schaffen. Die Fortbildungsinhalte werden an praktischen Fallbeispielen erarbeitet.

Das Seminar eignet sich sowohl zur Auffrischung als auch zum Neueinstieg.

Teilnahmebetrag (jew. incl. MwSt.)

  • 100,00 € für Berufsanfänger_innen bis 2 Jahre Zulassung mit RAV-Mitgliedschaft
  • 140,00 € für Berufsanfänger_innen bis 2 Jahre Zulassung ohne RAV-Mitgliedschaft
  • 200,00 € RAV-Mitglieder
  • 280,00 € Nichtmitglieder

Anmeldungen
nimmt der RAV gern per Post, Email oder Fax in der Geschäftsstelle des RAV entgegen. Den Vordruck dazu gibt’s hier (PDF).

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Das Leben von und mit Straftaten

Ich freue mich selbstverständlich jedes Mal, wenn wir eine positive Rückmeldung auf unseren Internet-Auftritt bekommen. Es steckt eine Menge Arbeit – eigene und die von Profis – in der Website. Und wenn das Produkt gefällt, macht diese Arbeit auch viel Freude.

Anfang der Woche bekamen wir eine freundliche Zuschrift, die mich auf einen Fehler in meiner Biographie hinweisen sollte:

Lebensunterhalt

Doch, liebe Frau S., das ist genau so gemeint. 8-)

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Nie gelernt, Dich artizukulieren

Aus Gründen:

Die Hintergründe:

Darum geht’s: „Schrei nach Liebe“ von Die Ärzte soll wieder in die Charts und ins Radio.

Via Aktion-Arschloch.de

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