Monatsarchive: Oktober 2015

Abofallenautomatik?

682062_web_R_K_B_by_Aka_pixelio.deWir nutzen seit einiger Zeit schon die Angebote von Beck Online. Grundsätzlich ein ganz nützliches Handwerkszeug für uns, wenn auch ein wenig kostspielig. Anyway, Betriebsausgaben gehören eben zum Geldverdienen dazu. Was aber nicht dazugehört sind – übertrieben formuliert – Abofallen.

Ich war auf der Seite von Beck Online nicht wie gewünscht fündig geworden und hatte deswegen per eMail nachgefragt:

… leider werde ich auf der Seite https://beck-online.beck.de/Home/29340 nicht über meinen Account bei Ihnen informiert. Deswegen bitte ich auf diesem Wege um Abschriften der beiden Verträge inkl. der vereinbarten AGB. Von besonderem Interesse sind hier die Vertragslaufzeiten und die Kündigungsfristen.

Recht schnell bekam ich – zusammen mit den AGB – die freundliche Antwort:

Das Modul Strafrecht Premium läuft bis 31.03.16 und Verkehrsrecht Plus bis 29.02.16. Reguläre Kündigungsfrist ist immer 4 Wochen vor Ablauf der aktuellen Berechnungsperiode, ansonsten erneuert sich das Abo um weitere 6 Monate.

Es ist nachvollziehbar, wenn der Lieferant von z.B. Zeitungen oder anderer körperlicher Gegenstände eine gewisse Perspektive haben möchte, was er vorbereiten oder vorrätig halten muß. Aber für den Zugang zu einer bereits eingerichteten Datenbank muß man nicht in die Zukunft planen.

Ich habe den Eindruck, daß die Geschäftsführung von Beck darauf vertraut, der Kunde werde die Kündigungfrist versäumen und dann hat man ihn noch für weitere sechs Monate. Darauf kann der Kunde natürlich reagieren, indem er sich die Frist notiert, bis zu der er prüfen muß, ob das Abo weiterlaufen soll oder nicht.

Die Alternative sieht so aus:

Ich bin mit der *automatischen* Verlängerung um 6 Monate nicht (mehr) einverstanden. Deswegen kündige ich bereits jetzt beide Verträge fristgerecht zum Ende ihrer jeweiligen Laufzeit. Bitte bestätigen Sie den Eingang dieser Kündigung und das Ende der Verträge.

Wenn ich dann irgendwann nicht mehr reinkomme in die Datenbank, schließe ich eben einen neuen Vertrag ab und kündige den dann sofort wieder zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit, um der Abofallenautomatik zu entgehen. Diesen damit verbundenen Verwaltungsaufwand könnte sich Beck Online sparen, wenn das Unternehmen seinen Kunden zutraut, für gute Leistung auch weiterhin gutes Geld bezahlen zu wollen. Knebelverträge brauchen im Bereich (virtueller) Dienstleistungen eigentlich nur solche Unternehmen, die schlecht leisten möchten.

Nebenbei:
Den Vertrag mit einem Rechtsanwalt kann der Mandant jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Mich spornt das an.

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Bild: © Aka / pixelio.de

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Razzia bei VW – ein bisschen spät, nicht?

742777_web_R_by_H. Thimm_pixelio.deWie unter anderen die Süddeutsche Zeitung heute berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig ein paar Volkswagen-Büros in Wolfsburg und anderenorts durchsuchen lassen. Wie alle Durchsuchungen hatten auch diese Razzien zum Ziel, Beweise zu sammeln und zu sichern, die für die strafrechtliche Bewertung der Abgas-Affäre bei Diesel-Autos von Bedeutung sein könnten.

Ich weiß nicht, wieviel Wochen schon ins Land gegangen sind, seitdem die Informationen über die gefakten Abgaswerte die Runde gemacht haben. Ziemlich sicher bin ich mir allerdings dabei, daß diejenigen, die damit rechnen müssen, als Verantwortliche an den Kanthaken genommen zu werden, die Zeit genutzt haben, um noch einmal gründlich aufzuräumen.

Aber vielleicht finden die schneidigen Kavalleristen ja noch was aus Käfers Zeiten, das sie dann noch als Jagderfolg verkaufen können. Wollten die Strafverfolger in dem Staats(nahen)konzern überhaupt etwas finden?

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Mittwochs-OWi: Eine Linie ist kein Punkt

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Der Vorwurf
Eine einfache Geschwindigkeitsüberschreitung.

Das Problem
Die Fahreridentität war nicht mehr in Abrede zu stellen. Der Mandant hatte bereits auf die erste Anhörung eingeräumt, der Fahrer gewesen zu sein, als das Auto mit einem Lichtschrankenmessgerät gemessen wurde. Also blieb noch die Frage nach der korrekten Bedienung der Technik durch die Polizei.

Die Verteidigung
In solchen Fällen sind Kenntnisse des Verteidigers über den Aufbau der Messeinrichtung von entscheidendem Vorteil. Hier ging es nun um eine Linie, um die sogenannte Fotolinie. Damit man überprüfen kann, ob das Fahrzeug richtig gemessen wurde und auch, ob das Gerät korrekt aufgestellt wurde, muss die Fotolinie, also die Linie, auf der die Kamera auslöst, dokumentiert werden. Und zwar auf einem Extrafoto.

Eine Linie ist aber eine Linie ist eine Linie. Und kein Punkt. Allein an einem einsamen Punkt kann man keine eindeutige Linie ausrichten, sondern unendlich viele. In dieser Akte fehlte die Dokumentation der Messlinie. Der Beamte hatte lediglich eine Stelle – einen Punkt – auf der Leitplanke markiert.

Das Ergebnis
Die Messlinie konnte nicht nachvollzogen werden und damit war die Richtigkeit der Messung nicht überprüfbar. Das Verfahren wurde sanktionslos nach § 47 II OWiG eingestellt. Keine Geldbuße, keine Punkte und kein Fahrverbot.

Nebenbei:
Wer meint, er brauche in Bußgeldsachen keinen Verteidiger, oder wer sich keinen leisten möchte – der kann sich ja mal zu unserem kostenlosen eMail-Kurs anmelden: Selbstverteidigung in Bußgeldsachen. Mit ein bisschen Glück geht’s auch ohne Verteidiger.

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Bild: © E. Kopp / pixelio.de

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Sie sind entlassen!

742728_web_R_B_by_Ulrich Merkel_pixelio.deManchmal muß es schnell gehen. Und manchen ist das dann zu schnell. Protokollführerinnen zum Beispiel.

Die Mandantin war nicht zum Hauptverhandlungstermin erschienen. Das Gericht meinte, ihr Fernbleiben sei einerseits nicht genügend entschuldigt, andererseits ihr Erscheinen aber erforderlich. Es war dann nicht mehr zu verhindern: Erst wurde der Haftbefehl nach § 329 Abs. 3 StPO erlassen, dem dann wenige Tage später die Verhaftung folgte.

Soweit, so dumm gelaufen. Der Rest war aber wieder recht glimpflich.

Ich konnte bereits einen neuen Termin mit dem Gericht vereinbaren, der nur drei Tage nach der Verhaftung lag. Der Transport – d.h. die Verschubung – vom Wohnsitz, an dem die Mandantin gepflückt, bis zur JVA Lichtenberg, in der sie eingetütet wurde, ging überraschend schnell: Binnen zweier Tage hatte sie das Ziel erreicht. Denn ich konnte erreichen, daß sie nicht per Sammeltransport nach Berlin verschubt wurde; es wurde auf meine Bitte ein Einzeltransport mit nur einer Übernachtung in einem Knast, bei dem die Zwischenstation gemacht werden mußte, organisiert.

Am Hauptverhandlungstag wurde die Mandantin morgens ins Kriminalgericht gebracht und die Hauptverhandlung konnte stattfinden. Am Ende der Hauptverhandlung war der Haftbefehl erledigt. Die Mandantin war wieder eine freie Frau.

Aber jetzt sollte eine Art Verwaltungsverfahren beginnen. Ihre Papiere und ein paar Habseligkeiten waren noch in der JVA Lichtenberg. Üblich ist im Moabiter Normalfall, daß die vormals Gefangene dann erst einmal wieder in die Vorführzelle verbracht wird, um dort auf den Justiz-Bus zu warten, der sie in die JVA bringt. Dort hätte es dann noch ein Weilchen gedauert, bis der ehemaligen Insassin ihr Sachen übergeben werden können. Das ist der übliche Weg. Und der dauert – Achtung: Verwaltungsverfahren – gefühlte 100 Stunden.

Deswegen beantragt fordert der kundige Strafverteidiger die so genannte Saalentlassung. Nach einer kurzen „Das-machen-wir-hier-aber-sonst-anders-Diskussion“ bekam die Mandantin dann die zweite Ausfertigung dieses Papiers.

Entlassunganordnung

Es gibt nach Schluß der Verhandlung nämlich keinen Grund mehr, die Mandantin in Haft zu behalten, nur weil ein Entlassungs-Verwaltungs-Verwahren nicht abgeschlossen war. Sie konnte in das Auto ihrer Familie einsteigen, die ich bereits vorher informiert hatte, und ihr Zeug selbst und zwar sofort abholen – gegen den anfänglichen Widerstand insbesondere der Protokollführerin, der es grooooße Mühe bereitete, eine zweite Ausfertigung der Entlassunganordnung auszudrucken.

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Bild: © Ulrich Merkel / pixelio.de

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Stressfrei im Knast

Unsere Mandanten haben die Ruhe weg.

Mandant

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Bild: © giphy.com

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Bachmanns „Gelumpe“ und „Viehzeug“ und seine Fangroup

640px-Dresden_Amtsgericht_2Medienberichten zufolge wurde gegen den Pegida-Gründer Lutz Bachmann Anklage erhoben. Wie die Dresdener Staatsanwaltschaft mitteilte, wird Bachmann vorgeworfen, am 19. September 2014 auf seiner Facebook-Seite Kriegsflüchtlinge und Asylbewerber unter anderem als „Gelumpe“ und „Viehzeug“ beschimpft zu haben.

Schaut man sich mal den § 130 Abs. 1 StGB an, der die Rechtsfolgen einer Volkverhetzung regelt, passen die Tatbestandsvoraussetzungen recht gut auf den verbalen Abwasserrohrruch dieses Pegidioten:

Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, […] die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er [Kriegsflüchtlinge und Asylbewerber] […] beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Ich kenne das Vorstrafenregister dieses Herrn nicht aus eigener Anschauung. Gerüchten zufolge soll der Auszug aus seinem Bundeszentraglregister durchaus aber nicht auf nur einem Blatt Papier gedruckt werden können. Schaut man sich die entsprechenden Informationen auf Wikipedia an …

Kriminelle Tätigkeiten und Strafverfahren, Flucht ins Ausland und Abschiebung nach Deutschland

Bachmann beging seit den Neunziger Jahren mehrfach unterschiedliche Straftaten (u. a. Körperverletzung, Einbruch und Diebstahl, Drogenhandel) und wurde unter anderem 1998 zu drei Jahren und 8 Monaten Haft verurteilt. Kurz nach der Verurteilung entzog er sich durch Flucht nach Südafrika dem Strafvollzug und lebte dort zwei Jahre lang unter falschem Namen, wurde aber schließlich von der Einwanderungsbehörde identifiziert und nach Deutschland abgeschoben.

Haftstrafe in Deutschland; erneute Straffälligkeit und Haftstrafe auf Bewährung

Nach 14-monatiger Haft in der JVA Dresden wurde er vorzeitig auf Bewährung entlassen. 2008 wurden bei ihm 40 Gramm Kokain und ein weiteres Mal 54 Gramm gefunden. Dieser Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde mit einer Freiheitsstrafe auf Bewährung, die im Februar 2015 auslief, geahndet. Im Mai 2014 wurde Bachmann vom Amtsgericht Dresden zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt, weil er keinen Unterhalt für seinen Sohn gezahlt hatte.

… kann ich mir sehr gut vorstellen, daß man ihn diesmal für ein paar längere Monate als nur ein Vierteljahr in den wohlverdienten Kerker schickt. Vor allem auch deswegen, weil der mutmaßliche Volksverhetzer noch während einer laufenden Bewährung strafrechtsrelevant umtriebig gewesen sein soll. Na denn …

Wobei … wenn ich mir die Höhe der Strafen für BtM-Delikte in den Sachen anschaue, die ich in Dresden verteidigt habe, und sie mit den Strafen, die Bachmann für vergleichbare Straftaten bekommen und abgesessen hat, scheint er ja ein paar ernsthafte Fans auf den Richterbänken zu haben. Aber vielleicht bin ja nur ich auf einem Auge blind.

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Bildquelle: Dresden Amtsgericht 2“ von X-WeinzarEigenes Werk (Taken by myself). Lizenziert unter CC BY-SA 2.5 über Wikimedia Commons.

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Gedanken zum Gespräch im Damensalon

Zwischenzeitlich hat die Aufzeichnung des Stammtischgesprächs im Damensalon zwischen Marie, LeFloid und mir (Nr. 35) die Runde gemacht. Und bei mir haben sich die Eindrücke gesetzt, so daß ich mir mit ein bisschen Abstand ein paar Gedanken über das für mich ungewöhnliche Format machen möchte.

Die Videos von Maries Stammtisch haben eine völlig andere Zielgruppe als die Blogleser hier – allein der Altersdurchschnitt zwischen den unterschiedlichen Stammkunden dürfte bei knapp einer Generation liegen. Jedenfalls richtet sich das Blog unserer Kanzlei nicht an 20-jährige Youtuber. Deswegen war ich streckenweise auch recht unsicher – und hatte am Anfang tatsächlich auch ein wenig Lampenfieber, was da auf mich zu kommen würde. Und das, obwohl mir die Atmosphäre in einer Neuköllner Kneipe seit nun fast 30 Jahren einigermaßen vertraut ist.

Selbstverständlich habe ich mich vor diesem Gespräch über die Szene informiert, in der sich Florian Mundt und Marie Meimberg (Hey, warum gibt es eigentlich noch keinen Beitrag in Wikipedia über mich? ;-) ) bewegen. Wenn auch nur oberflächlich, um einigermaßen unbefangen in die Sache einsteigen zu können.

Und wenn ich mir nun die Kommentare anschaue, die unter dem Video zu lesen sind, scheint es uns geglückt zu sein, das Publikum über eine Stunde lang nicht zu langweilen. Ganz besonders spannend finde ich, daß zahlreiche Kommentatoren den Beginn der Diskussion interessanter fanden als das eigentliche Thema. Der Beruf eines Strafverteidigers scheint wohl eine gewisse Faszination auszuüben, auch auf solche Leute, die wie LeFoid schon echt Härteres (Merkel, Lanz …) gewohnt sind.

Ich zitiere mal ein paar meiner Lieblingskommentare:

  • KaLiBe:
    Ich habe höllischen Respekt vor dem Job als Strafverteidiger und wünsche weiterhin ‚gutes Gelingen‘.
  • watcherin9:
    jaaa unbedingt eine „strafverteidiger “ debatte :D fand den anfang wirklich interessant!
  • wolkenwandlerinlilly:
    Ich fand Carsten als Gast total spannend, weil er sich einfach mit vielen Dingen gut auskennt, von denen ich keine Ahnung habe.

 

Allerdings, mancher Kommentar hat mich auch ein wenig nachdenklich gestimmt:

  • Eine x beliebige Person:
    Hab ein bisschen das Gefühl, da sitzen Vatti und Sohn an der Bar und diskutieren. Endlich zwei Leute, die teilweise echt verschiedene Meinungen haben. Auch mal schön.

Noch weiß ich noch nicht, wie ich damit umgehen soll. ;-)

 

Liebe

  • Lola Lampenschirm:
    Ich würde mir einen zweiten, zweistündigen Stammtisch mit Carsten definitiv anschauen. Das ist echt total interessant, was er über seinen Beruf erzählt, da würde ich gerne mehr wissen :-)

Bis dahin kannst Du ein wenig hier im Blog mitlesen. 8-)

Nebenbei: Hier im Blog funktioniert es übrigens mit den Kommentaren. Wer pöbelt, fliegt raus. Ist doch ganz einfach, lieber Marc Zuckerberg.

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Stammtischgespräch über Nazis auf Facebook

So eine Neuköllner Kneipe hat wenig Ähnlichkeit mit einem Schwurgerichtssaal. Die Gespräche beim #Pestoschnaps im Damensalon sind wesentlich entspannter, auch bei einem eigentlich recht ernsten Thema.

Es war mir eine Freude, wie man sieht …

Besten Dank an Marie, Flo (LeFloid) und das Aufnahmeteam für den unterhaltsamen Nachmittag.

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Durchsuchungen bei Bild-Journaloiden

658891_web_R_K_B_by_Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM)_pixelio.deGegen die penetranten Paparazzi, die Herbert Grönemeyer Ende 2014 (leider nicht!) ordentlich vermöbelt hat, hat die Staatsanwaltschaft Köln ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es steht im Raum, daß die Vögel dem Sänger eine Falle gestellt haben, um eben genau diese – gefilmte und an die Gosse verhökerte – Reaktion zu provozieren.

Die nun beschuldigten Reporter hatten vorgetragen, der Sänger habe den einen von beiden mit seiner Tasche geschlagen und ihn dabei verletzt. Selbstverständlich war es die BILD-„Zeitung“, die ein Video verbreitete, das diese – nun sich als falsch erweisende – Behauptung bestätigen sollte.

Etwa zwei Wochen nach diesem Gerangel zeigten die Reporter den Sänger wegen Körperverletzung an.

Grönemeyer wurde der gefährlichen Körperverletzung beschuldigt. Im Rahmen seiner Verteidigung wies der Künstler mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens des Fotografie-Professor Michael Jostmeier nach, daß es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gar nicht zu einer Berührung des angeblich verprügelten Knipser mit der Tasche gekommen sein kann. Gestützt wird das Ergebnis durch ein weiteres, ein rechtsmedizinisches Gutachten, in dem „erhebliche Zweifel an der vorgetragenen Entstehungsgeschichte der Verletzungen“ attestiert wurden.

Die Journalisten haben aller Wahrscheinlichkeit nach nicht alle Fotos vorgelegt, insbesondere nicht die, die Grönemeyer entlastet und damit die rechtswidrigen und zur Notwehr berechtigenden Versuche, die Freundin von Grönemeyer und deren Sohn abzulichten, aufgedeckt hätten. Zudem war das Video – vermutlich von der BILD – wohl manipuliert.

Nach diesen Fotos und Belegen für die Manipulation der Beweismittel in dem Verfahren gegen Grönemeyer suchte die Staatsanwaltschaft am vergangenen Dienstag in den Wohnungen der beiden Journalisten. Ein erheblicher Eingriff in die Pressefreiheit, der nur dann geboten ist, wenn es einen erheblichen Verdacht gibt, daß die beiden Kerle eine massive Straftat begangen haben könnten. Das scheint hier der Fall zu sein: Auf das Vortäuschen einer Straftat (§ 145d StGB) steht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Mit ein bisschen Glück(*) kommt sogar noch eine Falschaussage am Ende dabei heraus; das gibt dann mindestens drei Monate Knast, § 153 StGB.

Einmal mehr zeigt sich, mit welchen rechtsbrecherischen und widerwärtigen Methoden die Leute aus dem und für das Haus Springer arbeiten. Mit Journalismus hat das Gebaren dieser Leute längst nichts mehr zu tun.

„Diese Zeitung ist ein Organ der Niedertracht. Es ist falsch, sie zu lesen. Jemand, der zu dieser Zeitung beiträgt, ist gesellschaftlich absolut inakzeptabel. Es wäre verfehlt, zu einem ihrer Redakteure freundlich oder auch nur höflich zu sein. Man muß so unfreundlich zu ihnen sein, wie es das Gesetz gerade noch zuläßt. Es sind schlechte Menschen, die Falsches tun.“ Max Goldt über die BILD-„Zeitung“.

(*): … und wenn die beiden Durchsuchten als Zeugen vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen […] zuständigen Stelle als Zeuge […] uneidlich falsch ausgesagt haben,
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Bild: © Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de

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Spam von Star Money

Dieser penetrante Spam von Star Money ist ein Grund für den Softwarewechsel.

StarmoneySpam

Muß ich mir dieses Bild jetzt etwa regelmäßig und immer mal wieder anschauen, wenn ich mein Geld zählen will? Ich glaube, daß ich es mal mit einer Abmahnung und nachfolgender gerichtlicher Hilfe versuchen werde, mir diesen Starmoney-Spam vom Leib zu halten. Die zeitliche Limitierung in der Reklame beseitigt die Wiederholungsgefahr nämlich nicht.

Update vom 6.10.2015:
Dieser penetrante Werbemüll ist heute noch immer vorhanden und zerschießt immer noch die von mir konfigurierte und an unseren Bedarf angepaßte Oberfläche der Soft.

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