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Monatsarchive: Oktober 2015
Drei-Zwei-Eins: Strafbefehl
Unsere Mandanten bekommen den Strafbefehl vom Gericht zugestellt. Ob sie wollen oder nicht.
Offenbar gibt es aber auch noch andere Möglichkeiten, an einen Strafbefehl zu kommen:
Vielleicht sollte man dem Bundesjustizminister mal einen Vorschlag für die Reformierung der §§ 407 ff StPO und des Strafbefehlsverfahrens unterbreiten.
#Pestoschnaps beim Frisör
Mein lieber Herr Staatsanwalt!
Die Idee des Staatsanwalts, sich die Arbeit auf kurzem Weg vom Tisch zu schaffen, könnte sich als ein Schuß ins eigene Knie darstellen.
Der findige Ermittler hatte mir mitgeteilt, daß er das Verfahren gegen meinen Mandanten nach § 170 II StPO eingestellt habe. Aus welchen Gründen, wollte er mir – auch nach meinem entsprechenden Antrag unter Hinweis auf Ziffer 88 RiStBV – nicht wirklich verraten. Darüber hatte ich bereits berichtet.
Jetzt gibt es neue Entwicklungen, an denen ich mich mit diesem Schreiben beteiligt habe:
Ick glob, ett hackt!