Monatsarchive: November 2015

StarMoney spammt einfach weiter

Offenbar ist es dem Vertrieb von Starmoney völlig gleichgültig, welchen Eindruck diese aufdringliche und unerwünschte Werbung bei ihren Kunden macht und hinterläßt.

Seit Mai 2015, also seit 6 Monaten, penetrieren diese stumpfen Werbefuzzis von Star Money ihre Anwender mit dem Hinweis, daß es die neue Starmoney Business Version 7 gibt. Und daß der Support der Starmoney Business Version 6 ab dem 31. März 2016 – also in vier Monaten – eingestellt wird.

Heute morgen habe ich den Spam von Star Money schon wieder auf dem Monitor:

StarMoneySpam

Und jeden künftigen Morgen werde ich mich darüber ärgern, mich für diese Software entschieden zu haben.

Unternehmen, die Wert darauf legen, daß ihre Wünsche von denjenigen respektiert werden, an die sie Geld bezahlen, kann ich Star Money nicht empfehlen. Wir suchen beizeiten eine Alternative, ohne diesen unintelligenten Spam.

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Alles Käse

Eine souveräne Reaktion auf militante Veganer:

Das ist Käse

Obiter requisitum:
(Wieso heißt das eigentlich „Veganer“, und nicht „Veganen“; schließlich heißt die zweit(!)-unausstehlichste Rasse im ganzen Universum – mies gelaunt, bürokratisch, aufdringlich und gefühllos – auch nicht „Vogoner“.)

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Überzeugende Begründung via Nulltextbaustein

In einer Bußgeldsache haben wir für unseren Mandanten Einspruch eingelegt. In diesem Fall hat Rechtsanwalt Tobias Glienke sogar eine ausführliche Begründung des Rechtsmittels geliefert. Darauf reagiert das Bezirksamt Kreuzberg mit folgendem Schreiben. Weil der Verteidiger den Kreuzberger Bezirksbeamten nicht überzeugt hat:

Begründung

Manche Textbausteine in Bußgeldsachen können wir auch dann spontan rückwärts singen, wenn wir nachts um drei Uhr geweckt werden. Den hier kannten wir noch nicht. Diese formularmäßige Darlegung^^ hat den Verteidiger daher lange beschäftigt. Nicht mit „Überdenken“, sondern mit Bauch-vor-Lachen-Halten.

Jungs, da oben im Kreuzberger Rathaus, Jürgen Palla hat heute für Euch leckere Mettknacker mit deftigem Grünkohl und Salzkartoffeln im Angebot (4,50 €). Ein paar fettige Kohlehydrate helfen oft recht effektiv bei geistig anstrengender Arbeit im Bezirksamt! Nur für den Fall, daß irgendwo irgendwas fehlen sollte … ich meine: Textbausteine oder so …

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Rohrkrepierender Anwaltsfluchhafen

Hat sich eigentlich noch niemand gewundert? Über die Ähnlichkeit zweier Abkürzungen? Ok, dann sprechen Sie mir mal nach:

  • BER
  • beA

Und? Klingelt’s? Nein? Nun, dann noch ein Hinweis:

  • Was hat also der Berliner Fluchhafen mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) zu tun?

Na? Keine Idee?

Dann lesen Sie doch mal diese Presseerklärung Nr. 20 v. 26.11.2015 der Bundesrechtsanwaltskammer

beA kommt später

BRAK verschiebt Starttermin für besonderes elektronisches Anwaltspostfach

Das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer hat beschlossen, das besondere elektronische Anwaltspostfach nicht wie vorgesehen am 01.01.2016 zu starten. Grund dafür ist die bisher nicht ausreichende Qualität des beA in Bezug auf die Nutzerfreundlichkeit. Sie entspricht noch nicht den hohen Erwartungen, die sich die Kammer selbst gestellt hat.

Kann es sein, daß da irgendjemand ein paar Brandschutztüren verkehrt herum in das Postfach programmiert hat.

Die BRAK verhandelt jetzt mit Atos, dem mit der Entwicklung des beA beauftragten Unternehmen, über einen neuen Projektplan, aus dem sich auch ein neuer Starttermin ergibt.

Diesen Satz habe ich so ungefähr vor ein paar Jahren schon einmal gehört. Wo war das bloß?

Das Datum wird dann auf der speziell zum beA eingerichteten Internetseite der BRAK (http://bea.brak.de) veröffentlicht.

Neuer Termin von Amts wegen. Wenn das mal gut geht …

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Bombe: Verunsicherung bei der Staatsanwaltschaft

GesperrtDie Nürnberger Staatsanwaltschaft hatte heute einen Posteingang, der bei den Mitarbeitern der Poststelle für Nervosität gesorgt hat. Irgendwas ist dann ausgetickt und hat im Nürnberger Justizpalast einen Bombenalarm ausgelöst.

Der „verdächtige Gegenstand“ [O-Ton der Polizei] war dann Anlaß für die komplette Räumung des Gerichts und die Sperrung der anliegende Straße. Auch ein Bürogebäude auf der gegenüberliegenden Straßenseite war vorsorglich evakuiert worden. Alles mußte raus.

Um halb zwei dann konnten die Verhandlungen (und die Mittagspausen – oder war es schon der Nachmittagskaffee?) im Gericht fortgesetzt werden. Sprengstoffexperten haben festgestellt: Es war doch keine Bombe. Was es tatsächlich gewesen ist, wurde auf Fragen der Medien nicht mitgeteilt:

Ein Teil der Antworten würde die Staatsanwälte verunsichern.

… hieß es aus Polizeikreisen

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„Kidslove” und der kinderpornographische Kühlschrank

577277_web_R_B_by_Karl-Heinz Laube_pixelio.deDie Polizei be- und durchsuchte heute 28 Berliner Wohnungen und Geschäftsräume. Sechs Stunden lang waren rund 100 Beamte unterwegs. Die Staatsanwaltschaft hatte mal wieder ein paar IP-Adressen, Protokolldateien und/oder Bezahlkarten-Daten bekommen, die im Zusammenhang mit kinderpornographische Schriften (§ 184b StGB) stehen sollen.

 

Was wurde gesucht?
Etwas um die 360.000 Bilddateien seien auf einem Server gefunden worden, auf den 45.000 Nutzer Zugriff gehabt haben sollen. 27 dieser Nutzer haben eine Meldeadresse in Berlin. Und die hatten heute Vormittag keine Langeweile.

 

Was droht?
Der Besitz von Kinderpornographie (oder Jugendpornographie, § 184c StGB) ist eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei (bei Jugendpornos bis zu zwei) Jahren Freiheitsstrafe führen kann. Vom Strafmaß her also irgendwas zwischen Schwarzfahren (§ 265a StGB) und Diebstahl (§ 242 StGB).

In den allermeisten Fällen, die wir in der Kanzlei verteidigt haben, endeten die Verfahren mit einer Geldstrafe oder mit einer zarten Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Schlagzeilen der Proletenblätter übertreiben mal wieder maßlos.

 

Wie geht’s nun weiter?
Was passiert sonst noch nach dieser vom Boulevard enthusiastisch gefeierten „Großrazzia“ mit dem Codenamen „Kidslove“? Die Durchsuchten bekommen in ein paar Wochen die „Gelegenheit zur Stellungnahme“, § 163a StPO.

Das heißt: Wenn sie sich nicht schon im Zusammenhang mit der Durchsuchung um Kopf und Kragen geredet haben, dann haben die Beschuldigten noch einmal die Chance dazu. Es sei denn, sie beachten die goldene Spielregel: Schnauze halten, Strafverteidiger anrufen! (Über die weiteren Einzelheiten zu dieser Regel informieren Sie unsere Sofortmaßnahmen.)

Nebenbei: Verhaftet und einem Haftrichter vorgeführt wurde heute niemand. Was bei dem zu erwartenden geringem Strafmaß auch nicht überrascht.

 

Was tut weh?
Schmerzlich ist allerdings das Beiwerk eines solchen Ermittlungsverfahrens. Jedenfalls erst einmal. Denn wenn wegen eines solchen Vorwurfs die Wohnung durchsucht wird, dann nimmt die Polizei auch alles mit, was irgendwie nach Internet und Datenspeicher aussieht.

Im heutigen Fall waren das Medienberichten zufolge 47 PCs und Notebooks, 49 externe Festplatten, ein Server, drei internetfähige Spielkonsolen, rund 3300 CDs und DVDs sowie USB-Sticks, Speicherkarten, Ausdrucke und Videokassetten. Unbestätigten Gerüchten zufolge scheiterte die Sicherstellung eines internetfähigen Kühlschranks nur knapp an den nicht vorhandenen Transportmöglichkeiten der Polizei.

Was auf den Datenspeichern herumliegt, ist noch nicht bekannt. Manchmal ist es auch nur ein einziges Bildchen in der Browserchronik, das auf der Drei-Terabyte-Platte gespeichert ist.

 

Was kann man tun?
Es stehen sich nun gegenüber:

  • In der roten Ecke
    Unmengen an sichergestellten Speichermedien, die neben anderen noch größeren Unmengen an Speichermedien aus den letzten anderhalb Jahren gestapelt werden
  •  

  • In blauen Ecke
    Geringe Mengen an qualifiziertem Personal in der Kriminaltechnik (KT), die in diesen Speichermedien absaufen.

Wenn man die KT nun vor sich hinwurschteln läßt, kann man damit rechnen, die sichergestellten Rechner und Speichermedien zurück zu bekommen, nachdem Windows 10 nur noch im Antiquariat zu kaufen ist. Wenn überhaupt.

Es sei denn, man engagiert sich etwas und hilft den überlasteten Ermittlungsbehörden dabei, ihre Arbeit zu machen. Das wiederum hilft der Verteidigung: Meist gelingt es einigermaßen flott zumindest wieder an die – nicht bemakelten – Daten zu kommen. Mit ein wenig gutem Zureden bekommt man zumindest eine Spiegelung bzw. ein Image der Partitionen, auf denen gespeicherte KiPo auszuschließen ist. In Einzelfällen gibt es auch den ganzen Rechner zurück – mit oder ohne Festplatte. Nur abwarten, was auf einen zukommt, ist nicht hilfreich, wenn man noch ein Interesse an seinen (legalen) Daten (und anderenorts kein Backup) hat.

 

Und die Folgen?
Auch was das Strafmaß angeht: Mit einer an den Vorwurf und an die Beweislage angepaßten Verteidigung kann man eigentlich recht akzeptable Ergebnisse erzielen. Einstellung, kleine Geldstrafe oder kurze Bewährungsstrafe, es ist grundsätzlich alles möglich.

 

Alles in Allem
Ein Sturm im Wasserglas, der durchaus zu handhaben ist. Wenn man weiß, in welche Richtung man segeln muß.

 

Übrigens
Der Hinweis auf das Angebot des Universitätsklinikums Charité Campus Mitte gehört im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen diese Art der Vorwürfe zu unserer Standardberatung, wenn es eine Strafmaßverteidigung werden soll.

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Bild: © Karl-Heinz Laube / pixelio.de

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Ein Loch im Strafgericht – Terminverlegung

Der Unfall ereignete sich im August 2013. Unsere Mandantin wurde schwer verletzt, ihr Motorrad übelst verbogen. Im Juli 2014 haben wir den Sachschaden beziffern können, Ende jenes Jahres dann auch einigermaßen abschließend die Ansprüche aus dem Personenschaden. Nach dem ARAG-üblichen Verzögerungen und Nervereien haben wir die Deckungszusage für die Klage erhalten. Diese wurde notwendig, weil die Halterin des gegnerischen Fahrzeugs – eine Anstalt des öffentlichen Rechts – zu Unrecht die Regulierung verweigerte.

Im Februar 2015 haben wir dann die Klage – auf Zahlung von rund 25.000 Euro – erhoben und im März die Gerichtskosten – rund 1.200 Euro – eingezahlt. Es konnte also losgehen mit dem gerichtlichen Verfahren.

Wir bekamen dann Anfang Juni 2015 die Ladung zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin. Die sollte am 7. Dezenber 2015 stattfinden.

Nun erreichte uns die Tage ein Fax des größten deutschen Landgerichts:

Terminverlegung um 6 Monate

Die Justizverwaltung hat in der Strafgerichtsbarkeit ein Loch entdeckt. Dieses Loch stopft man mit einer Zivilrichterin und reißt damit ein neues in der Zivilgerichtsbarkeit auf.

Man könnte nun auf die Idee kommen, eine „ordentliche Dezernentin“ des …. sagen wie mal …. Sozialgerichts zum Finanzgericht abzuordnen, um das dortige Loch zu stopfen, das durch die Abordnung eines Finanzrichters an das Arbeitsgericht … und so weiter und so fort.

Ich bin froh, einen ordentlichen Beruf gelernt zu haben und in wohl geordneten Verhältnissen arbeiten zu können.

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#Hach

Dafür lohnt es sich doch zu arbeiten.

Runter wie Öl

Besten Dank dafür, wir haben uns sehr darüber gefreut.

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Macht man das so?

wannenmarkeIm Lawblog war zu lesen von dem gescheiterten Versuch, ein paar Gramm Betäubungsmittel in den Knast zu schicken.

Die Partnerin eines Knackis schickte ihm ein paar Gramm Heroin in den Knast. Per Briefpost. Dabei schrieb sie als Absender den Verteidiger ihres Partners auf den Umschlag. Der Brief war unterfrankiert, deswegen ging er „zurück“ an die Anwaltskanzlei.

Und was macht der Verteidiger? Statt den Brief zu versiegeln und in den Tresor zu legen?

Die Juristen informierten die Polizei, um selbst keinen Ärger zu bekommen.

Die Ermittler untersuchten den Brief, fanden so die Absenderin und am Ende steht eine Verurteilung der Frau zu einer unbedingten Freiheitsstrafe.

Als ich den Sachverhalt gelesen habe, stellte sich mir genau die Frage aus der Überschrift.

Ich glaube nicht, daß ich das Briefchen der Polizei übergeben hätte. Dazu bin ich als Verteidiger des Empfängers auch gar nicht verpflichtet. Unter weiter – vielleicht ein wenig um die Ecke gedacht – darf ich das überhaupt? Schade ich vielleicht meinem eigenen Mandanten damit?

Nebenbei:
Unsere Verteidigerpost ist nahezu fälschungssicher. Durch unsere Briefmarken! 8-)

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Richterlicher Feierabend per Textbaustein

Rückfragen des Landgerichts nach dem Ziel der Berufung sind üblich und sinnvoll. Das ist regelmäßig der erwartete Startschuß zur zweiten Runde. Gericht und Verteidigung klären dann, wie die zweite Tatsacheninstanz gestaltet werden soll. So weit, so gut.

Nun gibt es ja einen Erledigungsdruck auf der Seite des (stets überlasteten) Gerichts. Da lassen sich manche Vorsitzende Richter schon einiges einfallen, um ihr Ziel zu erreichen: Ein Häkchen auf der Zählkarte. Wie das in einem konkreten Fall aussieht, kann man hier mal nachlesen:

LG will nicht

Der Mandant ist vom Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Für diese Schwarzfahrt gab es zwar keine Entschuldigung, aber immerhin eine Erklärung.

Dennoch: Dem Urteil in dieser Verkehrsstrafsache ist ein Hau-Ruck-Verfahren mit Verurteilungsdruck vorausgegangen. Nun, der Mandant ist kein Waisenknabe. Aber verkehrsrechtlich eigentlich nicht mehr als üblich aufgefallen. Passiert ist auch nichts, konkret gefährdet war auch niemand. Und der Mandant kann Auto fahren. Gut sogar. Nur dürfen darf er es nicht (mehr).

Wir haben uns das überlegt: Berufung oder nicht. Die Konsequenzen, Risiken und Chancen gegeneinander abgewogen und uns dafür entschieden. Und zwar ganz bewußt.

Das Urteil des Amtsgericht ist nicht akzeptabel, deswegen wollte der Mandant es überprüfen lassen. Im Vertrauen auf ein faires Verfahren vor dem Landgericht.

Offenbar wird ein abgewägtes Vorgehen der Verteidigung bei dieser Berufungskammer nicht erwartet. Warum sonst entwickelt die Vorsitzende einen Textbaustein, den sie an die Verteidger verschickt, die ihr die Akten auf den Tisch legen.

Es mag sein, daß die Richterin sich damit den einen oder anderen Termin vom Hals hält. Aber – jedenfalls bei mir – mit einem üblen Beigeschmack. Sie kennt die nur die Akte. Nicht den Menschen. Sie kennt keinerlei Details, die nicht in dem flüchtigen Terminsprotokoll der Sitzung vor dem Amtsrichter stehen. Die ganzen Zwischentöne, die Informationen, die „Softskills“, die der Richter und die Protokollführerin schlicht weggefiltert haben, fehlen der Kontrollinstanz. Gleichwohl schreibt sie:

Nach […] Einschätzung auf der Grundlage der Akte […] erscheint das angefochtene Urteil nachvollziehbar und die Strafe nicht unangemessen.

Der Text, den ich bewußt aus diesem Zitat entfernt habe, entstammt im Schwerpunkt der richterlichen Vorsorge, einem Ablehnungsgesuch wegen der Besorgnis einer Befangenheit aus dem Weg zu gehen. Angstformulierungen, damit mam den Textbausteinverwender nicht festnageln kann. „Vorläufig“ und „Vorbehaltlich“ sind die Standardvokabeln von Richtern, die nicht zugeben wollen (und/oder dürfen), daß sie sich bereits entschieden, vorverurteilt haben.

Die Hilflosigkeit eines solchen „Ratschlags“ wird deutlich an diesem richterlichen Hinweis:

Gegebenenfalls sollte aus Kostengründen eine Rücknahme erwogen werden.

Mit mehr kann das Berufungsgericht nicht drohen. Da die Staatsanwaltschaft kein Rechtsmittel eingelegt hat, kann es für den Mandanten am Ende des Verfahrens nicht „schlimmer“ werden. Die Rechtsmittelgerichte dürfen das Ergebnis der ersten Instanz nicht „verbösern“.

Also kommt so ein armseliges Kostenargument, eine vermeintliche Fürsorglichkeit, mit der die Zählkarte verdeckt werden soll. Der Mandant soll dazu bewogen werden, seine Freiheit für lange Monate aufzugeben, seinen Arbeitsplatz und seine Wohnung zu verlieren sowie die Beziehung zur Frau und Kindern zu risikieren, zumindest massiv zu belasten?!

Was – so frage ich mich – geht in dem Kopf eines derart pensengebeutelten Richters vor, wenn er so einen Textbaustein durch die Gegend schickt? Geht da überhaupt was drin vor, das weiter geht als von der Wand zur Tapete?

Ich beantrage jetzt erstmal Akteneinsicht und dann sehen wir weiter … Denn meine Aufgabe als Strafverteidiger besteht ganz sich nicht darin, für den frühen Feierabend einer Richterin zu sorgen.

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