Monatsarchive: November 2015

Selbstbewußtsein

Die Unterschrift eines Menschen verrät ein wenig über seinen Charakter. Ich – im Nebenberuf auch Küchenpsychologe – denke, diese Rechtspflegerin hat kein Problem mit ihrem Auftreten.

Selbstbewußt

Bei den Strafvollsteckungsbehörden können wir schüchterne, graue Mäuse ja nun wirklich nicht gebrauchen. Oder?

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Vernichtungsnachweis

Was machen Sie eigentlich mit dem vielen Altpapier in Ihrer Kanzlei??

Mit dieser Frage leitete Rechtsanwalt Andreas Jede einen Beitrags im WebLog der Kanzlei Dr. Schmitz & Partner ein. Und stellte den Lesern seinen Harry vor.

Harry ist ein Reißwolf, ein Aktenschredder der Schutzklasse 3. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit in einer Rechtsanwaltskanzlei; auch in unserer, und wir haben gleich mehrere (kleinere) Vernichter. Es scheint aber wohl nicht der Standard in jeder Kanzlei zu sein. Sonst würde der Kollege nicht darüber schreiben. Es spricht wohl aus seiner (schlechten?) Erfahrung als ehemaliges Vorstandsmitglied der Berliner Rechtsanwaltskammer.

Die hungrigen Kerlchen, die neben den Schreibtischen stehen, sind aber in manchen Fällen überfordert. Wenn nämlich größere Mengen anstehen, die in die Tonne sollen. Dann beauftragen wird die Jungs von den Lichtenberger Werkstätten für Behinderte (LWB). Die kommen mit zwei Mann, wir packen dann unser Papier und unsere Datenträger in einen mitgebrachten Container. Der Deckel wird abgeschlossen. Den Schlüssel wirft der Mitarbeiter dann durch einen Schlitz in diesen Container.

Erst in den Werkstätten kann der Container wieder geöffnet und der Inhalt vernichtet werden. Für diese Dienstleistung bekommen wir dann eine Rechnung und einen solchen Vernichtungsnachweis:

Vernichtungsnachweis

Wenn also jemand dem Rat der Kanzlei Dr. Schmitz & Partner folgt:

Lassen Sie sich doch einfach mal von Ihrem Anwalt seinen Harry zeigen oder fragen ihn nach der Rechnung des zertifizierten Betriebes, der die Datenträger in seinem Auftrag vernichtet.

und sich nach dem Verbleib von bedrucktem und beschriebenem Papier erkundigt, weiß er bei uns, woran er ist.

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Armselige Staatsanwaltschaft

550989_web_R_K_B_by_Jan Kowalski_pixelio.deDie Abteilung der Staatsanwaltschaft Berlin, die für „meine“ Wirtschaftsstrafsache zuständig ist, verfügt über insgesamt vier Telefonanschlüsse auf den Geschäftsstellen.

Zwei Stunden in der Zeit von 09:00 bis etwa 11:00 Uhr versuche ich, jemanden dort zu erreichen. Es gelingt nicht. Auch einen Anrufbeantworter gibt es dort nicht, auf dem ich eine Rückrufbitte hätte hinterlassen können. Via Fax erreicht man die Staatsanwaltschaft in Moabit nur über die Zentrale (die in einem anderen Gebäude liegt), aber nicht direkt die Geschäftsstelle. eMail-Adressen stehen ebenfalls nicht zur Verfügung. Der Name des Staatsanwalts steht in keiner Telefonliste. Die Zentrale (erreichbar nach gefühlten 3 Tagen in der Warteschleife) darf mich nicht mit ihm direkt verbinden, sondern nur mit einer der Geschäftsstellen.

Was ist das für ein armseliger Laden, diese größte deutsche Staatsanwaltschaft, deren man an einem Freitagvormittag nicht mehr erreichen kann?! Bei uns erreicht man IMMER jemanden. Rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche. Aber einer Strafverteidiger-Kanzlei ist ja auch keine Behörde.

Achso, der Anruf sollte dazu beitragen, möglicherweise insgesamt 6 Ermittlungsverfahren einem schnellen und schlanken Abschluß zuführen zu können. Aber es ja war schon Freitag …
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Bild: © Jan Kowalski / pixelio.de

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Lesbares ärztliches Attest

Ärzte sind dafür ausgebildet, kranken und verletzten Menschen zu helfen. Das klappt in aller Regel auch ganz gut. Bei anderen Fähigkeiten, zum Beispiel – so hieß das in meiner Volksschule noch – im Fach „Schönschreiben“, sind hin und wieder ein paar Defizite zu bemängeln. Überhaupt, was das Ausstellen von Attesten angeht, haben wir schon die tollsten Sachen erlebt. Hier ist mal wieder so eine.

Unser Mandant wurde bei einem Verkehrsunfall ordentlich durchgeschüttelt und bedurfte einer professionellen Behandlung. Damit wir nun für den Mandanten u.a. das Schmerzensgeld beziffern können, ist ein ärztliches Attest sehr hilfreich. Deswegen haben wir den behandelnden Arzt angeschrieben. Fast in Sekundenschnelle kam die Rückmeldung per eMail mit einer Bilddatei.

Attest

Ich ziehe den Hut vor dem Einfallsreichtum dieses Herrn Dr. med. Handyknipser. Das Beste an diesem Attest: Es ist – anders als manche ärztliche Handschrift – einwandfrei lesbar! 8-)

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Vertrauen Sie Beck?

Mal eben was zum Thema „Vereiteln der Zwangsvollstreckung“ nachschlagen. Und dann das hier:

VertraueninBeck

Kann man dem Verlag noch vertrauen? Ist die Kommentarliteratur aus dem Hause Beck noch zuverlässig?

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Freispruch nach 26 Jahren – nicht bedauerlich!

Freispruch03Ein klassischer Freispruch, weil es dem Gericht und der Staatsanwaltschaft nicht gelungen war, den Anklagevorwurf zu bestätigen.

Dem Mandanten der Strafverteidiger Alexander Richter und Tobias Glienke hatte die Anklage vorgeworfen, am 20.11.1989 aus Habgier einen Menschen getötet zu haben. Das hat sich im Rahmen einer sehr umfangreichen Beweisaufnahme nicht bestätigt.

Freispruch01Die Medienmeute – allen voran die Gerichtsreporterin des Springerboulevards – war nach der Verhaftung des Beschuldigten und bei Prozeßbeginn natürlich begeistert.

Moderne DNA-Untersuchungen seien zum Einsatz gekommen. Und ein genetischer Fingerabdruck sollte den Tatnachweis bringen. Auch noch nach einem Vierteljahrhundert. Doch von Anfang an verteidigte sich der Angeklagte mit professioneller Unterstützung seiner beiden Verteidiger gegen den Vorwurf.

Dennoch fabulierte die Journaille:

Das, was die tote, alte Dame vor einem Vierteljahrhundert unter ihren Nägeln hatte, ist mit verbesserten Methoden neu untersucht worden. Der genetische Fingerabdruck gehört dem Familienvater – die DNA lügt nicht.

und macht – wie oft in Unkenntnis der entscheidenden Tatsachen – Stimmung gegen den Familienvater, der acht lange Monate unschuldig in Untersuchungshaft gesessen hat.

Anklageschrift

Die Rechtsanwälte Tobias Glienke und Alexander Richter, beides erfahrene Fachanwälte für Strafrecht, haben im Prozess unter vielem anderem zutreffend dargestellt, daß eine übereinstimmende DNA allein nicht ausreicht, um einen Tatnachweis zu erbringen. Der genetische Fingerabdruck ist eben auch nur eine Spur, die bewertet werden muß, wie jedes andere Beweismittel auch.

Es steckte viel Kleinarbeit in der Verteidigung, die durch eigene Ermittlungen und auch mit engagierter Unterstützung von Angehörigen und Freunden des Angeklagten schlußendlich zu diesem erfreulichen Ergebnis führten.

Enttäuschend – jedenfalls für das fachkundige Publikum – ist allerdings das unprofessionelle Verhalten des Vorsitzenden Richters Schweckendieck, der es sich – aus Gesichtswahrungsgründen? – nicht verkneifen konnte, sein Bedauern über dieses von ihm zu verkündende Ergebnis deutlich zu machen.

Was will der Richter mit dem Satz in der mündlichen Urteilsbegründung „Sollten Sie es doch gewesen sein, müssen Sie das mit ihrem Gewissen abmachen.“ mitteilen!? Richter haben das Ergebnis der Beweisaufnahme zu bewerten. Nicht mehr, nicht weniger. Sie haben festzustellen, ob die Anklagebehauptung …

MordAnklage

… am Ende zutrifft oder nicht.

In diesem Fall konnte diese Feststellung nicht zweifelsfrei getroffen werden, weil die Beweise dazu nicht vorlagen. Also ist ein Freispruch zwingend. Und zwar ohne Ausdruck des Bedauerns, weil es (leider?) nicht gelungen war, einen mutmaßlichen Täter zu überführen.

Die Rechtsanwälte Alexander Richter und Tobias Glienke werden nun ihren Mandanten und seine Familie dabei unterstützen, den Scherbenhaufen zu beseitigen, den schlampige Ermittlungen und voreingenommene Ermittler da hinterlassen haben.

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Keine Überraschung, aber keine Drohung im #NSU-Prozeß

Medienberichte zufolge will Frau Zschäpe sich doch noch – über ihren (neuen) Verteidiger – zu den Anklagevorwürfen einlassen. Das scheint mir – als Außenstehender und soweit ich das Verfahren verfolgt habe – nun keine große überraschende Entwicklung zu sein.

Bemerkenswert in der heutigen Agenturmeldung (zitiert aus der Zeit Online) ist allerdings das folgende Zitat:

Zschäpe hatte gegenüber dem Richter bereits mehrfach angekündigt, aussagen zu wollen. Ihre Anwälte hatten ihr davon abgeraten und laut Zschäpe mit der Niederlegung ihres Mandates gedroht, sollte sie sich zu den Vorwürfen äußern.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Kollegen Sturm, Heer und Stahl ihre Mandantin mit „Androhung“ der Mandatsbeendigung zur Verteidigung durch Schweigen verdonnert haben.

Chef im Mandat ist der Mandant. Der Verteidiger ist Auftragnehmer. Seine Aufgabe besteht darin, dem Mandanten eine solide Basis zu verschaffen, auf der er anschließend eine eigene, nämlich seine freie Entscheidung treffen kann. Dazu gehören Ratschläge, auch „dringende“; aber niemals Drohungen. Die Ankündigung einer Mandatsbeendigung kommt nur ganz in wenigen Ausnahmefällen in Betracht. Fragen zur „richtigen“ Verteidigungsstrategie – also Schweigen oder Einlassung – gehören in aller Regel nicht dazu.

Vielleicht veröffentlich die Verteidigung dazu noch eine Richtigstellung? Das würde sicherlich zum besseren Verständnis einer professionellen Verteidigung beitragen.

Update vom 10.11.2015

Zschäpes Altverteidiger haben immer wieder betont, sie hätten ihre Mandantin auch bei einem Geständnis unterstützt; schließlich sei es „ihr“ Prozess.

Quelle: Gisela Friedrichsen via SPON

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Nichts zu lachen nach der Amputation

Aus der Serie „Anfrage der Woche“ heute ein Problem aus dem medizinischen Bereich. Es geht um die Amputation des wichtigsten Körperteils einen jungen Mannes. Und zwar während des Urlaubs des zuständigen Staatsanwalts. Dazu ein passendes Vorwort von einem schon etwas älteren Blogger:

Ach, was muß man oft von bösen
Kindern hören oder lesen!
Wie zum Beispiel hier von diesen,
welche Handy-Störer hießen;

Worum geht es?

Handy beschlagnahmt

Ich fürchte, der anfragende potentielle Mandant findet es nicht witzig, wenn man ihm nun mitteilt, daß die Berliner Kriminaltechnik (kurz: „KT“) durchschnittlich 18 Monate für eine Durchsuchung der Datenspeicher braucht. Allerdings nur dann, wenn man sie in Ruhe läßt und nicht ein Strafverteidiger mal ein wenig Dampf macht. Dann klappt es vielleicht etwas früher mit der Herausgabe.

Tja, so ist das im richtigen Leben eben:

Selbst der gute Onkel Fritze
Sprach: „Das kommt von dumme Witze!“

Und wie soll dem Manne nun geholfen werden? Irgendwelche (für den „potentiellen Mandanten“ kostengünstige) Vorschläge?

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„Rote Karte für die AfD“ – Jetzt erst Recht!

683118_web_R_B_by_Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM)_pixelio.deIch frage mich, welche Qualifikation die Mitarbeiter des Bildungsministeriums mitbringen müssen, wenn sie dort arbeiten wollen. Vielleicht reicht ja ein abgeschlossenes Lehramtsstudium für die Sekundarstufe 1 bereits aus für einen Anstellungsvertrag.

Für die tägliche Arbeit könnten aber ein paar verfassungsrechtliche Grundkenntnisse hilfreich sein. Dann hätte die Bundesbildungsministerin sich diese Klatsche und uns nun das elende Gefeixe dieser Rechtspopolisten (sic!) ersparen können.

Das Bundesverfassungsgericht hat einstweilig die Entfernung einer Pressemitteilung aus dem Internetauftritt des Bundesbildungsministeriums angeordnet:

Mit Beschluss vom heutigen Tage hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Prof. Dr. Johanna Wanka, aufgegeben, die Pressemitteilung mit dem Titel „Rote Karte für die AfD“ aus dem Internetauftritt ihres Bundesministeriums zu entfernen. Ein entsprechender Antrag der Partei „Alternative für Deutschland“ auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat damit Erfolg.

In der Pressemitteilung Nr. 80/2015 vom 7. November 2015 zitiert das Bundesverfassungsgericht den Beschluss vom 7. November 2015 – 2 BvQ 39/15 -, nämlich daß die Antragsgegnerin – also Frau Prof. Dr. Wanka – möglicherweise

… durch Nutzung der Ressourcen ihres Ministeriums für den politischen Meinungskampf das Recht der Antragstellerin auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb aus Art. 21 Abs. 1 GG verletzt hat.

Inhaltlich völlig zu Recht, wie ich meine, hatte die Ministerin zur geplanten Demonstration der AfD in Berlin mit dem Motto: „Rote Karte für Merkel! – Asyl braucht Grenzen!“ mitgeteilt:

Die Rote Karte sollte der AfD und nicht der Bundeskanzlerin gezeigt werden. Björn Höcke und andere Sprecher der Partei leisten der Radikalisierung in der Gesellschaft Vorschub. Rechtsextreme, die offen Volksverhetzung betreiben wie der Pegida-Chef Bachmann, erhalten damit unerträgliche Unterstützung.

*Ich* darf diese Hetzer und Brandstifter der AfD als das bezeichnen, was sie sind. Aber gemäß dem Prinzip „Quod licet Iovi, non licet bovi!“ darf das eine Ministerin selbstverständlich nicht – solange sie sich als Verfassungsorgan der Exekutive äußert. Wenn ich mich recht erinnere – es ist nun fast schon drei Jahrzehnte her – hat man mir im ersten oder zweite Semester meines Jurastudiums beigebracht, daß sich die Regierung mit solchen Statements zurückhalten muß.

Frau Wanka bleibt es unbenommen, sich als Privatperson gegen diese nur mühsam getarnten Nazis auf diese Weise zu engagieren. Als Amtsinhaberin sollte sie es aber unbedingt vermeiden, den durchaus nicht völlig dummen Juristen der AfD den Ball auf den Elfmeterpunkt vor ein Tor ohne Torwart zu legen.

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Bild: © Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de

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Mittwochs-OWi: TÜV mit erheblichen Mängeln

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I. Der Vorwurf
Die Polizei hatte „erhebliche Mängel“ am Auto unseres Mandanten gefunden. In der Folge gab es Post vom Polizeipräsidenten: 150 Euro Geldbuße und runde 500 (!) Euro Verfahrenskosten standen im Bußgeldbescheid.

Und als Zugabe war ein Punkt im FAER zu erwarten.

II. Das Problem
Vor ein paar Jahren hatte das Auto mal auf dem Dach gelegen. Es war an allen Ecken und Kanten verbeult; ein Dachholm war eingeknickt. Alles war grob zurechtgebogen und leidlich nachlackiert. Das hatte der technisch versierte Polizist vor Ort gesehen.

Der Haus- und Hof-Sachverständige der Berliner Polizei bestätigte (erwartungsgemäß) die Analyse des uniformierten Fahrzeugtechnikers und stellte dann auch noch weitere Mängel fest. Dafür gab es dann die Rechnung über knapp 500 Euro.

III. Die Verteidigung
Der Mandant hatte das Fahrzeug in diesem Zustand gebraucht sehr günstig gekauft und war damit schon fast vier Jahre unterwegs. Während dieser Zeit hatte er den Wagen zweimal in die Werkstatt seines uneingeschränkten Vertrauens gebracht. Dort wurde es zur Hauptuntersuchung einem technischen Sachverständigen vorgeführt. Es gab jeweils den begehrten Stempel – versehen nur mit dem Hinweis auf „geringe Mängel“.

IV. Das Ergebnis
Der Richter beim Amtsgericht hatte ein Einsehen. Zweimal beim TÜV, deswegen setzte er die Geldbuße auf ein Verwarnungsgeld herab. Damit war dann auch der Punkt in Flensburg „gespart“.

V. Und das Allerbeste
Die Verfahrenskosten – damit auch die recht hohen Gutachterkosten – bekam der Mandant von seinem Rechtsschutzversicherer erstattet. Allein deswegen hatte sich der Gang zum Rechtsanwalt und der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bereits gelohnt.

Nebenbei:
Wer meint, er brauche in Bußgeldsachen keinen Verteidiger, oder wer sich keinen leisten möchte – der kann sich ja mal zu unserem kostenlosen eMail-Kurs anmelden: Selbstverteidigung in Bußgeldsachen. Mit ein bisschen Glück geht’s auch ohne Verteidiger.

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Bild: © E. Kopp / pixelio.de

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