Abofallenautomatik?

682062_web_R_K_B_by_Aka_pixelio.deWir nutzen seit einiger Zeit schon die Angebote von Beck Online. Grundsätzlich ein ganz nützliches Handwerkszeug für uns, wenn auch ein wenig kostspielig. Anyway, Betriebsausgaben gehören eben zum Geldverdienen dazu. Was aber nicht dazugehört sind – übertrieben formuliert – Abofallen.

Ich war auf der Seite von Beck Online nicht wie gewünscht fündig geworden und hatte deswegen per eMail nachgefragt:

… leider werde ich auf der Seite https://beck-online.beck.de/Home/29340 nicht über meinen Account bei Ihnen informiert. Deswegen bitte ich auf diesem Wege um Abschriften der beiden Verträge inkl. der vereinbarten AGB. Von besonderem Interesse sind hier die Vertragslaufzeiten und die Kündigungsfristen.

Recht schnell bekam ich – zusammen mit den AGB – die freundliche Antwort:

Das Modul Strafrecht Premium läuft bis 31.03.16 und Verkehrsrecht Plus bis 29.02.16. Reguläre Kündigungsfrist ist immer 4 Wochen vor Ablauf der aktuellen Berechnungsperiode, ansonsten erneuert sich das Abo um weitere 6 Monate.

Es ist nachvollziehbar, wenn der Lieferant von z.B. Zeitungen oder anderer körperlicher Gegenstände eine gewisse Perspektive haben möchte, was er vorbereiten oder vorrätig halten muß. Aber für den Zugang zu einer bereits eingerichteten Datenbank muß man nicht in die Zukunft planen.

Ich habe den Eindruck, daß die Geschäftsführung von Beck darauf vertraut, der Kunde werde die Kündigungfrist versäumen und dann hat man ihn noch für weitere sechs Monate. Darauf kann der Kunde natürlich reagieren, indem er sich die Frist notiert, bis zu der er prüfen muß, ob das Abo weiterlaufen soll oder nicht.

Die Alternative sieht so aus:

Ich bin mit der *automatischen* Verlängerung um 6 Monate nicht (mehr) einverstanden. Deswegen kündige ich bereits jetzt beide Verträge fristgerecht zum Ende ihrer jeweiligen Laufzeit. Bitte bestätigen Sie den Eingang dieser Kündigung und das Ende der Verträge.

Wenn ich dann irgendwann nicht mehr reinkomme in die Datenbank, schließe ich eben einen neuen Vertrag ab und kündige den dann sofort wieder zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit, um der Abofallenautomatik zu entgehen. Diesen damit verbundenen Verwaltungsaufwand könnte sich Beck Online sparen, wenn das Unternehmen seinen Kunden zutraut, für gute Leistung auch weiterhin gutes Geld bezahlen zu wollen. Knebelverträge brauchen im Bereich (virtueller) Dienstleistungen eigentlich nur solche Unternehmen, die schlecht leisten möchten.

Nebenbei:
Den Vertrag mit einem Rechtsanwalt kann der Mandant jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Mich spornt das an.

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Bild: © Aka / pixelio.de

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18 Antworten auf Abofallenautomatik?

  1. 1
    jemand says:

    Verstehe ich jetzt nicht ganz. Ist eine automatische Vertragsverlängerung mit Kündigungsfrist nicht vollkommen normal?

    Oder ist der ausschlaggebende Faktor hier jetzt, dass Beck nicht ausreichend auf selbige hinweist?

    Aber warum sollten Sie den Vertrag abschließen, ohne über diese Faktoren Bescheid zu wissen?

  2. 2
    Die andere Seite says:

    Bei Mobilfunkverträgen werde ich auch nicht zwei Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist informiert. Nach dem Motto: „Sie könnten jetzt ihren völlig überteuerten Vertrag mit x Millionen Frei-SMS kündigen, um sich bei der Konkurrenz nach was besserem zu erkundigen“.

    Automatische Laufzeitverlängerungen bei Dienstleistungen sind doch wirklich üblich heutzutage.

    • Ist „Üblichkeit“ wirklich ein geeignetes Argument für unfaires Verhalten? Bzw. gegen Transparenz? crh

    Das Beispiel mit den Zeitschriften hinkt auch ein wenig, da ja teilweise Abo-Prämien vergeben werden, die den Abo-Preis übersteigen. Somit wird ja offensichtlich mit dem Print-Erzeugnis selbst gar kein Geld verdient, sondern eher mit den Anzeigenkunden. Auch da macht es dann natürlich Sinn, das Laufzeitende im Auge zu behalten.

  3. 3
    le D says:

    @Die andere Seite: die TK-Transparenzverordnung nach § 45n TKG scheint nicht mehr weit weg zu sein, wo genau das adressiert wird: Vertragslaufzeit. Auf jeder Rechnung zB…

  4. 4
    NN says:

    Auch ein online-Verlag muss in die Zukunft planen: Kann ich ich mir in den nächsten Monaten noch das Personal leisten, oder lässt die Nachfrage nach? Im Extremfall: Soll ich den Mietvertrag für meine Büros kündigen? Also Planungssicherheit benötigt nicht nur der, der sich Papierrollen ins Lager legt….

  5. 5
    Caron says:

    „Den Vertrag mit einem Rechtsanwalt kann der Mandant jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Mich spornt das an. “

    Lustig. Und was zahlt ein Mandant nochmal gerade bei Anwälten nach RVG, wenn er wegen anhaltender Schlechtleistung das Mandat beendet?

  6. 6
    Max says:

    Ach Herr Hoenig, Sie sind dieser Tage aber auch mopperig.
    Was kommt als nächstes? Dass Sie sich beschweren, dass die Bahncard sich automatisch verlängert, obwohl die Bahn für Sie ja nicht mehr sondern nur günstigere Sitzplätze zur Verfügung stellen muss?
    Dass die Kfz-Steuer für die Wanne jährlich abgebucht wird, ohne dass Sie das Kfz jedes Jahr erneut zulassen?

    Um Himmels Willen, bei allen Ihren, teils ja gar charmanten, Frotzeleien gegen „die Zivilisten“ finde ich es bedenklich, dass sich ein Anwalt dafür hergibt seine zivilrechtlichen Defizite – denn die automatische Verstragsverlängerung bei Dienstleistungen ist nun wirklich keine Überraschung, sondern wird jedem (von Ihnen so gern gegenüber Staatsanwälten bemühten) Erstsemester im Rahmen der AGB vermittelt – so offen vor sich her zu tragen.

  7. 7
    Harry says:

    Die Laufzeit hat vermutlich einen ganz einfachen Grund abseits der Planungssicherheit.
    Wenn man z.B monatlich bezahlen müsste, dann kommen monatlich Rücklastschriften, falsche Kontoinformationen usw. zusammen, die alle bearbeitet werden wollen um ggf. nicht zahlende Kunden zu sperren.
    Bei 6 monatigen Intervallen ist der Aufwand auf 1/6 reduziert.
    Das finde ich durchaus nachvollziehbar und akzeptabel.

  8. 8
    ksu says:

    @Max:
    Bei der Bahncard mache ich das tatsächlich so, wie es hier empfohlen wird. Ich kündige sofort nach Erhalt. Wenn ich dann nach Ablauf wieder eine neue brauche, beantrage ich diese neu. In der Regel spart man da zwischendurch mehrere Monate – wenn man nicht so regelmäßig Bahn fährt…
    Bei Dienstleistungen die man dagegen relativ regelmäßig braucht, macht dies weinger Sinn.

  9. 9
    RA Michael Seidlitz says:

    Worüber ich mich geärgert habe:

    Der Halbjahres-Preis für das Fach-Modul IT- und Multimediarecht PLUS für davit-Mitglieder betrug bis einschließlich 30.06.2015
    *EUR 103,50 netto = EUR 123,17 brutto.*

    Seit dem 01.07.2015 beträgt der Halbjahres-Preis für das vorgenannte Fach-Modul nunmehr
    *EUR 369,00 netto = EUR 439,11 brutto*.

    Gegen eine angemessene Erhöhung des Preises wäre nichts einzuwenden.

    Aber eine *Verdreieinhalbfachung* der Kosten *auf einen Schlag* halte ich für eine Unverschämtheit.

  10. 10

    Ich nutze privat seit vielen Jahren eine Software und den damit verbundenen Service in der Wolke. Und habe einen Jahres-Vertrag abgeschlossen, der automatisch endet, wenn ich ihn nicht verlängere.

    Ein paar Wochen vor Ablauf habe ich folgende Nachricht erhalten:

    Hallo Carsten R. Hoenig,

    vielen Dank, daß Sie sich vor ziemlich genau einem Jahr entschlossen haben, ein Abo für die Nutzung unserer ***-Software zu erwerben. Ihre Nutzungszeit nähert sich jetzt dem Ende (08.11.2015) und wie Sie wissen wird das Abo nicht automatisch verlängert, damit Sie nicht in eine Kostenfalle geraten.

    Wenn Sie [die Software] also weiterhin nutzen möchten, können Sie jetzt ganz einfach eine neue Abo-Lizenz […] erwerben. In folgendem Link haben wir dieses Produkt bereits für Sie in den Warenkorb gelegt: [ URL]

    Falls Sie noch weitere Artikel benötigen, klicken Sie bitte auf den Button ‚Weiter einkaufen‘. Falls nicht klicken Sie bitte einfach auf den Button ‚Zur Kasse‘ und geben dort Ihre Zugangsdaten im Bereich „Für Stammkunden“ ein.

    [… weitere Service-Hinweise …]

    Genau das ist es, was ich beim Beck-Verlag und bei der Deutschen Bahn (BahnCard) vermisse.

  11. 11
    Schlupp says:

    Ich Wechsel nicht dauernd den Anbieter auch wen ich es Monatlich könnte solange Preis Leistung passt bleibt alles beim Alten.

    Service kann Kunden Jahrelang halten der Vertrag nur 1-2 Jahre.

    ob ich zb. für meinen Telefon/DSL Anschluss 10 € mehr oder weniger bezahle ist Nebensache solange der Service OK ist und es Funktioniert.

    Walter

  12. 12
    moep says:

    Immer wieder nervig, aber leider Realität. Meine Haftpflicht hat sich dieses Jahr pünktlich einen Tag nachdem die Frist zur Kündigung abgelaufen war mit tollen Angeboten für das neue Jahr gemeldet, da ich nicht mehr in den „Jugend“-Tarif fallen würde und automatisch mehr zahle. Hat mich so gefreut, dass ich die Kündigung fürs nächste Jahr gleich zurück geschickt habe.
    Klar, meine Schuld. Aber so behält man natürlich keine Kunden.

  13. 13
    alex says:

    Die Sache mit der Software aus der Wolke kenne ich auch. Zwar verlängert sich mein Vertrag automatisch, bedrückender ist jedoch mein Eindruck, dass der Leistungszuwachs in Bezug auf Funktionalität und Qualität abgenommen hat seit der Anbieter seine Produkte ausschließlich im Abomodell vertreibt.

    Ist ja auch klar:
    Vorher mussten Updates mit neuen und/oder verbesserten Features beworben werden um es für Kunden attraktiv zu machen.
    Heute muss der Kunde die Software bezahlen, egal ob sie nun weiter verbessert wird oder eben nicht/kaum. Zumindest wenn die Umstellung auf ein Alternativprodukt nicht oder nur mit kaum vertretbarem Aufwand möglich ist wird der Kunde die bittere Pille auch schlucken. Der Hersteller benötigt eben nur die entsprechende Marktstellung.

  14. 14
    Frage says:

    Gibt es denn eine Alternative zu BeckO. Oder sind das Monopolisten?

  15. 15
    Schlupp says:

    @ moep

    Bei Änderungen hast du ein Sonderkündigungsrecht

  16. 16
    pirx says:

    Man hat nicht immer ein Sonderkündigungsrecht, wenn sich der Preis erhöht.
    Wenn die Erhöhung von Anfang an im Vertrag stand, dann nicht – das kommt schon länger bei Versicherungen vor, z.B. werden Auslandskrankenversicherungen mit 70 oder so teurer, oder auch wenn vereinbarte Rabatte nach einer gewissen (auch vereinbarten) Zeit auslaufen – so der hier genannte Jugendtarf.
    Besonders hinterfotzig finde ich, wenn z.B. DSL-Tarife plakativ mit einem Preis beworben werden, der nicht einmal die ganze Mindestlaufzeit lang gilt.

  17. 17
    jj preston says:

    Wenn wir schon beim „Üblichen“ der „anderen Seite“ sind:
    Üblich ist, dass innerhalb des Accounts die Vertragsdaten dargelegt werden: Inhalt, AGB, Kosten, letzte Rechnungen, Ablaufdatum. Hat sogar 1&1.

  18. 18
    Êngywuck says:

    Normalerweise stehen automatische Verlängerungen im Vertrag, den man abschliesst – und die liest man ja vorher, oder? ;-)

    Abgesehen davon ist eine automatische Verlängerung (bei Programmen gerne „Support“ genannt) eigentlich üblich, jedenfalls nicht überraschend.

    Falls die „krummen Daten“ stören: ich kenne keine Firma, die es nicht zulässt, das beispielsweise auf den 31.12. zu verschieben (kostet dann halt einmalig extra), das macht die Abrechnung einfacher.

    Kann BeckOnline eigentlich nach dem dritten Mal (oder so) „gleich wieder kündigen“ eigentlich weitere Verträge mit jemandem ablehnen? (oder sind die zu sehr „Monopol“)