beA – Karte bestellt!

Damit ich mich künftig mit Gerichten und Kollegen elektrisch unterhalten kann:

beA-Bestellung

Bald kann’s losgehen mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA). Ich bin gespannt, wie insbesondere die Gerichte das hinbekommen werden. Bisher ist das Faxgerät immer noch der sicherste Weg, mit Strafgerichten und Staatsanwaltschaften zu korrespondieren. Jetzt müssen sie sich bald doch noch mit dem elektronischen Teufelszeug beschäftigen. Wenn das mal gutgeht …

Die Bestellung der Signaturkarte jedenfalls klappte reibungslos.

Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache veröffentlicht.

11 Antworten auf beA – Karte bestellt!

  1. 1
    RA JM says:

    Wie insbesondere die Gerichte das hinbekommen werden?

    Zunächst ggf. gar nicht, man beachte den Zeitplan:

    2016 – Am 1.1.2016 wird das beA-System mit etwa 165.000 Anwaltspostfächern in Betrieb genommen. So sieht es das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (ERV-Gesetz) vor. Die Justiz hat angekündigt, dass gleichzeitig der Client für das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) abgeschaltet und durch das beA abgelöst wird. Soweit erforderlich, wird es eine Übergangsfrist geben, in der beA und EGVP-Client parallel genutzt werden können.

    2018 – Ab Ende 2018 sollen alle Gerichte der Zivil-, Arbeits-, Finanz-, Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit für die elektronische Kommunikation über das beA erreichbar sein. Allerdings besteht für die Länder die Möglichkeit, diesen Zeitpunkt um ein oder zwei Jahre nach hinten zu verschieben.

    2022 – Spätestens ab 1.1.2022 wird die Anwaltschaft verpflichtet sein, elektronisch mit der Justiz zu kommunizieren.

    P.S. Jetzt weiß ich endlich, wofür des „R.“ steht. ;-)

  2. 2
    cho says:

    Ich hätte ja lieber die DGN businessCard genommen – da gibt es auch die Zusatzeinträge „Berufsbezeichnung“ und andere und es ist zugleich eine Massensignaturkarte ;) Aktuell hat die Karte der BNotK (die macht das ja für die BRAK) wirklich keine Vorteile, da alle seitens der Bundesnetzagentur zertifizierten Karten auch fürs EGVP und andere Anwendungen eingesetzt werden können.

    Haben Sie denn auch einen Klasse 3 Kartenleser oder zur Not einen Klasse 2 Leser mit BNetzA-Freigabe in der Tastatur? ;) Für ihr iPad gibt es zertifizierte Bluetooth-Kartenleser. Die nutzen wir bei unseren Kunden sehr gerne. Die kann man je nach Betriebssystem auch an herkömmliche „Computer“ koppeln.

  3. 3
    Philipp says:

    Was genau ist der unterschied zu einer S/MIME verschlüsselten E-Mail, der den hohen Preiß rechtfertigt?

  4. 4
    Ilona Cosack says:

    Sicherlich ist „elektronisch“ gemeint;-)
    Alle Infos zu beA, den Karten und Kartenlesegeräten gibt es auf https://bea-abc.de
    Man sollte auch die Ersatzkarten, Mitarbeiterkarten und/oder Mitarbeiterzertifikate bestellen. Auch wenn diese leider erst „in den kommenden Monaten des neuen Jahres“ ausgeliefert werden.
    @RA JM: Die Übergangsfrist für das EGVP ist auf den 30.9.2016 verlängert worden.

  5. 5
    RA Fuschi says:

    Ich hab noch nichtmal den Brief bekommen, mit dem die Bestellung möglich sein soll …

  6. 6
    Thorsten says:

    Zivilisten leiden unter der Digitalisierung der Justizbehörden, EGVP ist in mancherlei Hinsicht ein Witz!

    Berufung per EGVP eingelegt? Oder die Berufungsbegründung via EGVP versandt? Manche Gerichte akzeptieren das, andere sagen, das sei nicht fristwahrend (obwohl sie sonst EGVP-Schriftsätze bearbeiten). Bei letzteren stellt man einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand der Berufungsfrist. Einige Gerichte gewähren diese, andere lehnen sie ab, wie z. B. hier:
    https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2013/VI_U_Kart_48_12_Urteil_20130724.html

    Ablehnungen erfolgen gerne auch mit der Begründung, dass der Rechtsanwalt ja auf der Homepage des Gerichts hätte prüfen können, ob das Gericht EGVP-Schriftsätze fristwahrend akzeptiere.

    Solange keine bundeseinheitliche, absolut rechtssichere Lösung gefunden ist, wird es das beA bei mir nicht geben, sondern weiterhin das gut alte Faxgerät.

  7. 7
    Pit says:

    Der Gag, der auf dem Seminar gebracht wurde, auf dem ich dazu war:

    Der Referent ist in der Projektgruppe und ansonsten tätig bei einem großen Gericht in NRW, bei welchem zuletzt ein LKW vorfuhr und massenweise Drucker auslud, die der Vorbereitung des ERV ab 01.01.2016 dienen sollen, weil das Gericht dann mglw. die massenweise elektronisch eingehende Anwaltspost ausdrucken muss, um sie zu den Akten nehmen zu können.

    Weil, ja weil eben noch keine Schnittstelle oder elektronische Aktenführung bei der Justiz vorhanden sein wird, um mit der elektronisch eingehenden Anwaltspost ohne Medienbruch umzugehen, so dass dort alles elektronisch eingehende ausgedruckt werden muss.

    Total irre das ganze Projekt…

    Und wer glaubt, dass das am 01.01.2016 pünktlich und reibungslos mit 165.000 möglichen Anwendern startet, der glaubt auch, dass der BER noch in 2017 eröffnet. Ich sehe es nicht…

  8. 8
    RA Thomas says:

    @Thorsten

    „…sondern weiterhin das gut alte Faxgerät.“

    Und wenn man bedenkt, wie lange es gedauert hat, bis die Justiz Faxe als treue Kopie der Originale und somit als frist- und formwahrende Schriftstücke akzeptiert hat, wird es noch 10 Jahre dauern, bis gleiches auch für den elektronischen Rechtsverkehr gilt.

    Für mich wird das buchstäblich nur der „dritte Weg“ sein, denn ab jetzt erhält die Justiz (aka „Ist hier nicht eingegangen“-Behörde) die Schriftsätze per Fax, Mail und Post, um den Verlust wichtigter Schriftsätze auf unter 5% zu drücken. Fürchte aber trotzdem, daß über einem Teil dieser dreifach versandten Schriftstücke weiterhin behauptet wird, sie seien nie eingegangen.

  9. 9

    @ cho

    Bei der beA-Karte Signatur handelt es sich um eine sog. Stapelsignaturkarte (Multicard 100) als Einzelarbeitsplatzlösung, mit der bis zu 100 Signaturen mit einmaliger PIN-Eingabe erstellt werden können.

    Die beA-Karte Signatur enthält kein berufsbezogenes Attribut „Rechtsanwältin/Rechtsanwalt“. Dies ist im anwaltlichen elektronischen Rechtsverkehr auch nicht erforderlich.

  10. 10

    Einer der Landesverräter von Netzpolitik.org war heute im Fernsehen zu sehen. Er führte aus, es sei das Beste, das Internet nicht zu benutzen. Dies sei der beste Datenschutz. Wenn ein großer Teil der
    Kanzlei – Kommunikation über das Internet läuft, dann wäre es aktuell zumindest ratsam, den Mandanten eine Erklärung unterzeichnen zu lassen, wonach ihm die datenschutzmässigen Risiken bekannt sind.

    Bekanntlich wird mittlerweile der gesamte Internetverkehr aufgezeichnet . Besonders interessant , also gefährdet, sind verschlüsselte Übertragungsvorgänge , die man für sicher hält.

  11. 11
    AnaLOGIST says:

    Ich checke auch nicht, warum die ganzen tollen Datenschutzanwälte so scharf auf die digitale Akte sind.

    NSA lässt grüssen