beA-Karte – Notbremse der Bundesnotarkammer

beA-Karte_sRGB-300x186Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer informiert via eMail (vom 04.12.2015) den Besteller der beA-Karte:

Sie haben eine E-Mail erhalten, dass Ihre beA-Karte produziert wurde. Aufgrund der beA-Verschiebung durch die Bundesrechtsanwaltskammer wird die Bundesnotarkammer die weitere Auslieferung von beA-Karten zunächst zurückstellen. Sobald ein neuer Starttermin für beA vorliegt, wird die Bundesnotarkammer über den Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Kartenauslieferung entscheiden. Alle Bestellungen bleiben gültig. Ihre beA-Karte wird Ihnen rechtzeitig zum Start des beA zugehen. Das Entgelt für Ihre beA-Karte wird jetzt noch nicht eingezogen.

Na denn, alles wird gut.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

6 Antworten auf beA-Karte – Notbremse der Bundesnotarkammer

  1. 1
    Mitleser says:

    Kollegial denken, liever crh!
    Das ist eine unerwartete Finanzspritze zu Weihnachten für den verarmten Landanwalt.

  2. 2
    Thorsten says:

    „Am Ende wird alles gut.

    Und wenn es nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende.“

    ;-)

  3. 3
    Anno Nüm says:

    Und wenn alles am Ende ist, ist es dann gut?

  4. 4

    Dies ist sicherlich nicht das Ende des beA , sondern der Anfang.

  5. 5
    Denny Crane says:

    Wir haben unsere Karten bereits .Und bezahlt sind sie auch schon… Dafür wurde uns bislang nicht mitgeteilt,d aß das beA gar nicht zum 01.01.2016 eingeführt wird. Total chaotisch. War ja aber eine super Idee, erst drei Monate vor der Einführung des beA mit dessen Organisation zu beginnen…

    Ich will mein Geld zurück!

  6. 6

    Da tut sich ein hochinteressantes Rechtsproblem auf: gibt es einen Rückzahlungsanspruch? Wer ist verpflichtet, Rückzahlungen zu leisten? Warum gibt es womöglich keinen Rückzahlungsanspruch?

    Und: wie wird voraussichtlich ein Gerichtsverfahren ausgehen, welches sich mit diesen Fragen beschäftigt?
    Wann gar wird dieses beendet sein?