Bedienungsanleitung für Beamte

Ein wohl notwendiger Hinweis der Betreiber der Kantine im Rathaus Neukölln:

2015-03-31 14.07.05

Kann ein Beamter ja auch nicht wissen, daß Teller und Tassen in die Kantine gehören und nicht auf den Schreibtisch einer Amtsstube. Gut, daß das mal endlich einer gesagt hat.

Dieser Beitrag wurde unter Behörden veröffentlicht.

9 Antworten auf Bedienungsanleitung für Beamte

  1. 1
    Schlupp says:

    Bei Beamten wird alles Geregelt und muss auch alles Geregelt werden.

    Jeder der mit unseren Behörden näher zu tun hat weiß das Gesunder Menschenverstand schwer zu finden ist.

  2. 2
    Der wahre T1000 says:

    @Schlupp: Das stimmt nicht. Es ist herabwürdigend alle Beamte als dämlich darzustellen. Die sind nur dienstbeflissen. Privat haben die alle gesunden Menschenverstand. Nur auf der Arbeit legen die den ab. Das ist aber so gewollt. Bei Juristen ist das schliesslich nicht viel anders.

  3. 3
    Theresa says:

    Dass der (Kantinen-)Kaffee nebst Tasse mit ins Büro genommen wird, ist in vielen Kantinen absolut Usus, vielleicht früher (anderer Pächter) auch im Rathaus Neukölln. Wenn der jetzige Pächter im Rathaus Neukölln das nicht (mehr) will, ist das völlig o.k., aber es ist eben auch das Schild nicht weiter bemerkenswert.

  4. 4
    Ulrich says:

    Haha, der ist gut; fast noch besser:

    1. Auch wenn ein Beamter schnell und unbürokratisch handelt, kann eine amtliche Tätigkeit vorliegen. Ein solche Amtshandlung liegt vor, wenn ein Polizeibeamter, der bemerkt, dass ein vor der Polizeidienststelle abgestelltes Motorrad eines Kollegen, durch eine Windbö umgestürzt ist, spontan eingreift und das umgestürzte Motorrad wieder aufrichtet, (auch) um das Auslaufen von Betriebsstoffen zu verhindern. Der Polizeibeamte handelt damit nicht nur aus kollegialen Gründen, sondern auch zur Gefahrenabwehr.
    2. Kommt es durch fahrlässiges Verschulden des Beamten bei der spontanen Hilfeleistung zu dem Schaden eines Dritten (hier: Umstürzen eines neben dem umgefallenen Motorrad abgestellten Motorrollers und einem Schaden am „übernächsten“ Roller durch sog. Dominoeffekt), haftet der Dienstherr des eingreifenden Amtsträgers unter dem Aspekt der Amtshaftung nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG.
    (LG Bielefeld, Urteil vom 28. Januar 2003 – 2 O 634/02)

  5. 5
    WPR_bei_WBS says:

    Nun ja, dass man den Kaffee und evtl noch das Stück Kuchen mit zum Schreibtisch nimmt ist ja jetzt nicht ungewöhnlich. Wenn die lieben Kollegen / Kunden das Geschirr dann allerdings selten zurück bringen, dann ist so ein Verbot / Schild natürlich die logische Konsequenz.

  6. 6
    Fritze says:

    Dieses Schild erinnert mich an das Verbot für Anwälte, auf den Behördenparkplätzen zu parken.

  7. 7
    sl says:

    Ich mag keine Polizeibeamte mehr. Einmal unterstützen Sie Straftäter ein anderes mal verfolgen sie Opfer im Polizeistaat. Polizei ich kann es nicht mehr hören! BKA ist genau richtig solchen Polizisten ihren Job einmal zu erklären und mal den Leuten auf ihre Finger zu hauen. Das Landesverfassungschutz mit Polizei Drogengeschäfte platzen lässt gibt es wirklich nur in Sachsen. So etwas hat sicher niemand schon erlebt.

  8. 8
    RA Munzinger says:

    Bei unsim Bürgeramt der Stadt hängt an der Wand ein „Erste-Hilfe-Kasten“ mit dem Zusatz „Öffentlicher Dienst“.

    Seit ich den entdeckt habe, grüble ich darüber nach, was da wohl Besonderes drin sein mag. Vielleicht Riechsalz, um Unfallschäden durch unkontroliiertes Einschlafen zu verhindern?
    ????

  9. 9
    user124 says:

    @ra munzinger
    oder ein duden