Betäubungsmittel – Fortbildung für die Verteidigung

Der Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V. bietet einmal mehr eine spannende Fortbildungsveranstaltung an:

Die Verteidigung des/der betäubungsmittelabhängigen Beschuldigten
Mit einem Input aus der Praxis der Drogenberatung sowie der Möglichkeit, vor Ort Einblicke in die Angebote einer Therapieeinrichtung zu nehmen

Referent/Referentin:

  • Helmut Mörtl, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Regensburg
  • Nina Pritzsens, Fachbereichsleitung Beratung und Therapie, Vista gGmbH Berlin

Zeit:

  • 18.09.15 | 13:00 – 18:00 Uhr und 19.09.15 | 09:00 – 16:00 Uhr (ges. 10 Std. Seminarzeit)

Ort:

  • Drogentherapie-Zentrum Berlin e.V., Frankfurter Allee 40, 10247 Berlin

Die Devise des Seminars lautet: Keine Verteidigung eines/r betäubungsmittelabhängigen Beschuldigten ohne die genaue Prüfung der Anwendbarkeit des Grundsatzes „Therapie statt Strafe“.

Die Fortbildungsveranstaltung befasst sich umfassend mit den Voraussetzungen und Möglichkeiten der Rückstellung der Strafe bei betäubungsmittelabhängigen Beschuldigten/Verurteilten. Die grundlegenden Kenntnisse des Regelwerks der §§ 35, 36 BtMG und deren Verhältnis zum Maßregelvollzug nach § 64 StGB sind unerlässlich für eine effiziente, möglichst haftvermeidende Verteidigung von betäubungsmittelabhängigen Mandant_innen. Es ergeben sich in der täglichen Praxis oftmals ungeahnte Möglichkeiten, die sichere Haft und Bewährungswiderrufe hinsichtlich der Brutto-Vollstreckungsdauer entweder enorm zu verkürzen, wenn nicht sogar die Haft zu vermeiden. Dies erfordert von Verteidiger_innen allerdings frühzeitige Tätigkeit bereits im Ermittlungs- und im Bewährungswiderrufsverfahren, beziehungsweise wenn dieses droht. Ebenso erforderlich ist hierzu eine vertiefende Betrachtung der Voraussetzungen des § 64 StGB, um die beiden Regelungen im Sinne des/der Mandant_in in das bestmögliche Verhältnis, je nach Anwendbarkeit, zu setzen.

Das Seminar zeigt die systematischen Voraussetzungen der Rückstellung der Strafe nach § 35 BtMG auf und befasst sich überdies auch mit der „verwaltungstechnischen“ Frage der Erlangung der hierzu erforderlichen Kostenzusage. Die Teilnehmer_innen erhalten Informationen zum Thema „Drogenabhängigkeit als Krankheit“ und den damit einhergehenden Problemstellungen, sowie einen Überblick über weiterführende Behandlungsmöglichkeiten. Neben der Veranschaulichung des Suchthilfesystems geht es zentral um Aufgaben und Angebote der Drogenberatung sowie Möglichkeiten der Kooperation.

Die Teilnehmer_innen erhalten einen Arbeitsplan, in der die Rückstellung der Strafe dargestellt ist. Die Veranstaltung soll sensibilisieren, um möglichst frühzeitig die Voraussetzungen für diese Vorgehensweise bereits im Ermittlungsverfahren unter Mitwirkung der Verteidigung zu schaffen. Die Fortbildungsinhalte werden an praktischen Fallbeispielen erarbeitet.

Das Seminar eignet sich sowohl zur Auffrischung als auch zum Neueinstieg.

Teilnahmebetrag (jew. incl. MwSt.)

  • 100,00 € für Berufsanfänger_innen bis 2 Jahre Zulassung mit RAV-Mitgliedschaft
  • 140,00 € für Berufsanfänger_innen bis 2 Jahre Zulassung ohne RAV-Mitgliedschaft
  • 200,00 € RAV-Mitglieder
  • 280,00 € Nichtmitglieder

Anmeldungen
nimmt der RAV gern per Post, Email oder Fax in der Geschäftsstelle des RAV entgegen. Den Vordruck dazu gibt’s hier (PDF).

Dieser Beitrag wurde unter Fortbildung veröffentlicht.

2 Antworten auf Betäubungsmittel – Fortbildung für die Verteidigung

  1. 1
    doppelfish says:

    Dieses Wissen kann man sich natürlich auch im Selbststudium aneignen.

  2. 2