Coming out: Frank Hanebuth

Der „Steintorkönig“ und Präsident des mittlerweile aufgelösten Hells-Angels-Charters von Hannover soll aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Die Haftverschonung werde gewährt gegen Zahlung einer Kaution in Höhe von 60.000 Euro. Nach ziemlich genau zwei Jahren soll er nun täglich auf einer spanischen Polizeidienststelle Buenos Dias wünschen.

Hanebuth wird beschuldigt der Bildung einer kriminellen Vereinigung, der Erpressung, der Förderung illegaler Prostitution, des Betrugs und der Geldwäsche.

Seine Verteidiger Götz von Fromberg und Gonzalo Boye Tuset waren also mit ihrer Beschwerde zum Obersten Spanischen Gerichtshof endlich erfolgreich. Dazu meine Glückwünsche, das war sicherlich kein Ponyhof.

Dieser Beitrag wurde unter Rocker, Strafverteidiger veröffentlicht.

10 Antworten auf Coming out: Frank Hanebuth

  1. 1
    Adrian says:

    Ja, die Spanier kriegen das hin.
    Fragt sich nur: Warum gibt es bei uns in den Rotlicht-Vierteln der Großstädte einen quasi-rechtsfreien Bereich? Die Gesetze wären da. Man müsste sie nur ähnlich konsequent anwenden … wenn man denn wollte.

  2. 2
    RA de Berger says:

    Ich halte im Rahmen eines Strafverfahrens Vokabeln wie „Glückwünsche“, „Sieg“, „Niederlage“, „gewonnen“, „verloren“, etc. immer für fehl am Platz.

    Ein Strafverfahren ist kein Fußballspiel. Da wird nicht gewonnen oder verloren. Eine erfolgreiche Haftbeschwerde oder ein Freispruch ist ebensowenig ein „Sieg“ der Verteidigung wie es keine „Niederlage“ für die Staatsanwaltschaft ist. Auch hat die Staatsanwaltschaft durch einen Verurteilung nicht „gewonnen“.

    Man hat jeweils nur einen bestimmen Richter von seiner Auffassung überzeugt (falls er diese nicht ohnehin schon von vornherein hatte). Die nächste Instanz kann alles ganz anders sehen. Und das letztinstanzliche Gericht hat noch lange nicht Recht (wenn auch das letzte Wort).

    Man könnte höchstens sagen: Ein Strafprozeß ist von vornherein eine Niederlage für alle Beteiligten. Dieter Nuhr würde vielleicht formulieren: „Im Strafprozeß hat man es meistens mit Verbrechern zu tun. Und die Angeklagten sind kaum besser.“

    • Im Grunde haben Sie Recht. Das, was Sie schreiben, steht jedenfalls so in der StPO; sie ist die theoretische Basis unserer Arbeit. Aber wie sieht es in der Praxis aus? crh
  3. 3
    HugoHabicht says:

    € 60.000,- zahlt der doch noch nichtmal aus der Portokasse, sondern vermutlich als Pinkelgroschen. Es können Wetten angenommen werden, ob der demnächst bei den Hell’s Angels Rio de Janeiro wieder auftaucht oder wo immer man sich derzeit so verkrümelt, wenn man in Europa nicht gefunden werden will.

  4. 4
    Fritze says:

    Ich verstehe nicht, warum man sich hier auf der Seite immer mit bestimmten Beschuldigten, Angeschuldigten und Angeklagten gemein macht. Ein gutes Licht auf die Profession des Strafverteidigers wirft das sicher nicht.

    • Wenn Sie verstehen möchten, was das Wesen einer Strafverteidigung ausmacht und welche systematische Funktion sie hat, können Sie sich hier darüber informieren. crh
  5. 5
    Kenguru says:

    Ich gehe davon aus, dass Sie Ihren Berufskollegen zu einer tollen Arbeit beglückwünschen und nicht Herrn Hanebuth zur Freilassung.

    Al Capone konnte auch nur wegen Steuerhinterziehung juristisch belangt werden, Sein Konto war aber doch wohl mit weit mehr angefüllt.

  6. 6
    strolch says:

    nicht vergessen, solange kein rechtskräftiges urteil gefallen ist, weis niemand von uns,ob er überhaupt eine Straftat begangen hat..

  7. 7
    Kengur says:

    @strolch

    genau wie bei Al Capone. Der war auch nur Steuerhinterzieher.

  8. 8
    Jaso says:

    Wir haben in der Sache gesiegt :-) Herr Berger –> gut so?

  9. 9
    Chris Schaben says:

    @RA de Berger

    Das sehe ich anders. Die Begriffe werden (zumindest in der Schweiz) von den beteiligten Institutionen selbst verwendet. Die erschreckend inkompetente Staatsanwaltschaft Zürich III (Wirtschaftsdelikte) agiert in Casino-Mentalität, wenn sie Anklage erhebt, obwohl ein Freispruch schon aufgrund ihrer Verfahrensfehler von Anfang an unvermeidbar war. Der Bezirksrichter warnte dann den Freigesprochenen freundlich, dass „die Staatsanwaltschaft III nicht so gerne verliert“ und er mit der nächsten Instanz rechnen müsse.

    Die Termini sind also „im Milieu“ gebräuchlich.

  10. 10
    theo says:

    …Hells-Angels-Charters…
    Heißt das nicht Chapter?

    Nur so am Rande…

    Theo