Die ARAG und unsere Suppe

Auf ins LebenIm Rahmen Unfallschadenregulierung hatten wir einmal mehr unerfreulichen Kontakt zu dem gelb-schwarzen Versicherer aus MünchenDüsseldorf. Diesmal war es nicht die legendäre Assessorin D.; die scheint wohl endlich einen besseren Job bekommen zu haben. Statt ihrer versucht es nun eine Frau Assessorin Weber, im Auftrag der ARAG den Rechtsanwälten ihrer Versicherungsnehmer in die Suppe zu verderben.

Die ARAG, d.h. diese Frau Ass.W., möchte unserem Spezialisten für Verkehrsunfallzivilrecht, Thomas Kümmerle, der als Rechtsanwalt seit über 14 Jahren Erfahrungen mit der Regulierung von Verkehrsunfällen hat, vorschreiben, wie er einen Anspruch auf Schmerzensgeld in einer Klage zu formulieren hat.

Man glaubt’s echt nicht, was diesem Versicherer mit seinen assessorierten ARAGbearbeitern alles einfällt. Hier – im RSV-Blog – gibt es die ganze Story über die Suppenkasperin.

Wir raten – nicht nur unseren Mandanten – sich Versicherern anzuvertrauen, die weniger einfallsreich sind, wenn es um die Verweigerung von Versicherungsleistungen geht. Unser souveräner Tipp: ARAG geht gar nicht! Dann klappt das auch wunderbar mit dem Auf-ins-Leben. Nutzen Sie Ihre Chancen, einen fairen Versicherer zu finden.

Dieser Beitrag wurde unter Rechtsschutzversicherung, Verkehrsunfall veröffentlicht.

9 Antworten auf Die ARAG und unsere Suppe

  1. 1
    WPR_bei_WBS says:

    Wann ist die ARAG denn nach München gezogen? Oder wurden die von der Allianz übernommen? ;-)

  2. 2
    Kein Kölner says:

    Die ARAG sitzt doch in Düsseldoof.

  3. 3
    Hans Wurst says:

    Soll der Klarname bei der ersten Erwähnung ausgeschrieben sein und bei der zweiten abgekürzt?

  4. 4
    klausi says:

    habe hier schon lange nichts mehr über die werte frau Assessorin D. gelesen. schön, das es sie bzw einen nachfolger gibt.

    nicht schön für sie, aber für mich, denn sie bietet mir einen gewissen unterhaltungswert

  5. 5
    Fridolin says:

    Ich weiß gar nicht, warum hier immer über ARAG-Assessorinnen hergezogen wird.

    Die einen Viererjuristen hängen ein Kanzleischild auf und werden Strafverteidiger, die anderen verteidigen das Geld der Rechtsschutzversicherung zugunsten der Versichertengemeinschaft. Man fragt sich, wer von beiden moralisch auf der richtigen Seite steht.

    • Versichertengemeinschaft? Sie meinten sicherlich Versicherungsaktiengesellschaft, oder? crh
  6. 6
    Fridolin says:

    Nein, Versichertengemeinschaft ist schon korrekt.

    http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/versicherungsprinzip.html

    Die ARAG hat, wie sich der von Ihnen am 06.07. veröffentlichten Statistik entnehmen lässt, mehr als nur einen Versicherungsnehmer. Die Gesamtheit der Versicherungsnehmer eines Unternehmens ist die Versichertengemeinschaft. Werden hohe Leistungen erbracht, steigen die Prämien. Und eben das ist auch die Aufgabe einer Versicherung: unberechtigte Ansprüche abzuwehren, damit die Beiträge für alle nicht angehoben werden müssen.

    Dass der eine mit mehr und der andere mit weniger Kompetenz agiert, gehört zum Wirtschaftsleben dazu. Stellen Sie sich kurz das Wort „Gitterschleicher“ vor, und schon werden vor Ihrem inneren Auge fünf „Kollegen“ erscheinen, die zur letzteren Gruppe gehören.

  7. 7
    Fridolin says:

    Vielleicht besteht auch zwischen gezahltem Gehalt und erbrachter Leistung ein Ursache-Wirkung-Verhältnis.

    Man fragt sich beispielsweise, von welcher Qualität die Rechtsberatung in folgender Kanzlei ist:

    http://www.jurablogs.com/go/angestellter-anwalt-bekommt-euro-1-punkt-200-brutto-sittenwidriger-lohn

    Vielleicht sind die ARAG-Kunden zu vergleichsweise günstigen Prämien versichert, weswegen dann im Leistungsfall gespart werden muss. Über ähnliche Zusammenhänge wird bei der Regulierung von Verkehrsunfällen durch die Captain-Hook-Versicherung gemunkelt.

  8. 8

    Lieber Fridolin, jetzt haben Sie mich ernster genommen, als ich es gemeint hatte. Deswegen hier mal eine kurze – ernsthafte – Erwiderung.

    Das Prinzip Versicherten-/Solidargemeinschaft ist unbestreitbar eine Notwendigkeit. Das gilt für jeden Versicherer und alle Versicherungssparten. Bemerkenswert ist jedoch, daß es bei der ARAG nach hiesiger Erfahrung (und nach Erfahrung zahlreicher anderer Kollegen – siehe die Zusammenstellung im RSV-Blog) im Vergleich zu anderen Rechtsschutzversicherern deutlich häufiger zu unberechtigten Kürzungen und sonstigen Schwierigkeiten bei der Regulierung des Versicherungsfalls kommt. Ob das nun die Unternehmens-Strategie des Versicherers ist oder willkürliches Verhalten einer einzelnen Schadenssachbearbeiterin, kann ich nicht belegbar vortragen; ich denke mal: Mindestens beides.

    Die Vermutung, daß diese überdurchschnittlichen Probleme kein Zufall sind, gibt es spätestens seit einer Kündigungswelle Ende 2004, in deren Rahmen die ARAG ca. 80.000 (!) Vertrags-Kündigungen ausgesprochen hat. Diese Kündigungen wurden seinerzeit damit begründet, daß sogenannte „Prozeßhansel“ aus der Versichertengemeinschaft augeschlossen und den Kundenbestand um schlechte Risiken bereinigt werden sollen. Ich habe das schon damals nicht geglaubt, weil ich dem Unternehmen „ARAG“ schlicht Gewinnerzielungsabsicht auf Teufel-komm-raus unterstelle.

    Ich zitiere dazu mal aus dem Focus vom 07.07.2005:

    2004 vervierfachte sich der Konzernüberschuss auf 12,9 Millionen Euro. Die Prämieneinnahmen erhöhten sich um 1,9 Prozent auf 1,28 Milliarden Euro und der Umsatz stieg leicht auf 1,35 (Vorjahr: 1,33) Milliarden Euro. In ihrem Kerngeschäft Rechtsschutz steigerte die Arag die Einnahmen um 1,4 Prozent auf 617,5 Millionen Euro…

    Ob die Konzernspitze das Wohl der „guten“ Versicherungskunden im Auge hatte oder den Ertrag im Kerngeschäft, kann man sich anhand solcher Zahlen an einer Hand abzählen.

    Die – wohl auch Ihre – Vermutung, daß die ARAG nicht nur an der Versicherungsleistung spart, sondern auch an der Bezahlung und damit an der Qualität ihrer Sachbearbeiter, habe ich auch. Es gibt Versicherer, da ist es fast schon eine Freude, mit den dortigen Juristen zusammen zu arbeiten, weil die eben ihr Handwerk verstehen. Anders sieht es bei der ARAG aus: Dort besteht die Einholung der Deckungszusage und die Abrechnung überwiegend in einem Kampf – den letztendlich immer der Versicherungsnehmer verliert.

    So schön wie sich das Solidaritätsprinzip auf dem Papier anschaut, in der ARAG-Praxis steht es bestimmt nicht im Vordergrund.

  9. 9
    Fridolin says:

    Nix für ungut, lassen wir’s einfach dabei. Ich war auch mal ARAG- Kunde, musste die aber nie in Anspruch nehmen und habe deshalb gekündigt. Verbuchen wir die Arag unter „schwierige Zahler“, so wie zB die öff. Hand.