Die Karriere einer Staatsanwältin

Die Pressestelle des Bundesgerichtshofes verbreitete in der Pressemeldung Nr. 053/2015 vom 09.04.2015 die Optimierung der Frauenquote beim BGH:

Drei neue Richterinnen am Bundesgerichtshof

Das sei ihnen gegönnt.

Bemerkenswert finde ich diese Information (Hervorhebungen durch mich):

Richterin am Bundesgerichtshof Wimmer ist 45 Jahre alt. Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat sie 1996 in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. Dort war sie zunächst bei der Staatsanwaltschaft Landshut und im Bayerischen Staatsministerium der Justiz tätig, wo sie im März 1999 zur Regierungsrätin im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ernannt wurde. Im September 1999 erfolgte ihre Ernennung zur Richterin am Landgericht Landshut. Im November 2005 kehrte sie als Gruppenleiterin zur Staatsanwaltschaft Landshut zurück. Von Mai 2008 an war Frau Wimmer – anfänglich im Abordnungsverhältnis – bei der Generalstaatsanwaltschaft München tätig, wo sie im Juni 2008 zur Oberstaatsanwältin befördert wurde. Seit März 2011 leitete sie bei der Staatsanwaltschaft München I wirtschafts- bzw. korruptionsstrafrechtliche Abteilungen.

Und für welches Rechtsgebiet ist die für das Richteramt befähigte erfahrene Strafjuristin vorgesehen? Richtig, fürs Zivilrecht:

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Wimmer dem schwerpunktmäßig für das Werkvertrags-, Handelsvertreter- und Zwangsvollstreckungsrecht zuständigen VII. Zivilsenat zugewiesen.

Ich gratuliere!

Dieser Beitrag wurde unter Justiz, Richter, Staatsanwaltschaft veröffentlicht.

15 Antworten auf Die Karriere einer Staatsanwältin

  1. 1
    le D says:

    Personalplanung im öffentlichen Dienst halt…

  2. 2
    timon1973 says:

    Macht doch nix. Die Förderung der Frauenquote ist ein hohes Gut. Und wer Wirtschaftsstrafrecht kann, kann bestimmt auch Wirtschaftsrecht. Das sind bestimmt nur minimale Abstriche, die man dort gemacht hat.

  3. 3
    jj preston says:

    Ich sehe da, ehrlich gesagt, kein Problem. Vielleicht bin ich aber der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit unserer Rechtsprechungsinstanzen gegenüber zu pessimistisch eingestellt, dass ich einen verstellten Blick in Strafsachen für möglich halte, wenn jemand nur eine Seite der Medaille kennt (nämlich die, dass jeder Beschuldigte schuldig ist, denn wenn derjenige unschuldig wäre, hätte man mit ihm ja nicht zu tun).

    Andererseits: König, Arnold, Mollath, Rupp, Ewers, Kulac, Wörz …

  4. 4
    Weltbürger says:

    Wenn die Frau, wie bei Vorschlägen für den BGH vorausgesetzt werden kann, wirklich gut ist, kann sie sich für die verbleibenden 22 Jahre ihres Berufslebens ohne weiteres in das Werkvertrags-, Handelsvertreter- und Zwangsvollstreckungsrecht einarbeiten. Spitzenmanager in der Wirtschaft bleiben doch meist auch nicht ihr ganzes Berufsleben lang in ein und derselben Branche.

  5. 5
    Patenter_Anwalt says:

    Insgesamt scheint die richterliche Erfahrung sehr beschränkt: 6 Jahre Beischläfer am LG und nie am OLG… o tempora, o mores

  6. 6
    Baumensch says:

    Die PM hat mich auch etwas überrascht. Der VII. Zivilsenat ist der sogenannte „Bausenat“, der Rest ist nur ein kleiner Teil seiner Spruchtätigkeit. Die Materie dürfte nach ihrer Vita für die neue RiinBGH neu sein. Nur „Bau“ und „Korruption“ passen hervorragend zusammen…

  7. 7
    bambino says:

    Ein Volljurist kann alles.

  8. 8
    KaRa says:

    „Wer 7 Jahre studiert hat, kann eben alles“,
    sagte mir eine neue Nachbarin, die gerade ihre erste Stelle nach ihrem Juraexamen anfing.

    Komisch, das z.B. Fleischer sich in der Ausbildung auf die Fachrichtungen Schlachten, Produktion oder Verkauf spezialiisieren müssen.

  9. 9
    BeSche says:

    Bei der Vorgeschichte wundert mich nichts.
    Wer hat denn im Fall Schottdorf als Verfolgungsbehörde versagt?
    Schelm wer dabei Böses denkt!

  10. 10
    -thh says:

    Nun, auch der durchaus streitbare Vorsitzende des 2. Strafsenats hatte – seiner Vita nach – bei der Ernennung zum Richter am BGH ebenfalls nur 5-6 Jahre (oder 8-9, je nachdem, wie die Daten zu verstehen sind) Erfahrung als Richter, davon ungefähr die Hälfte als Vorsitzender. Geschadet scheint es nicht zu haben …

  11. 11
    RA Hertweck says:

    Erst mal einen Fuß in den BGH hineinbekommen. Später ruckelt es sich dann zurecht

  12. 12
    OG says:

    @-thh

    Herr Fischer hatte Erfahrung als Strafkammervorsitzender und war lange vor seiner Berufung an den BGH durch zahlreiche Veröffentlichungen (Kommentare u.a.) als ausgemachter Strafrechtsexperte bekannt. Frau Wimmer war nie Vorsitzende Richterin. Auch Veröffentlichungen zum Zivilrecht sind von ihr nicht bekannt. Ihre Vita weist auch keine Abordnung ans OLG oder an den BGH aus (Fischer war bereits 1991 wissenschaftlicher Mitarbeiter am BGH).

    Der Vergleich zwischen Wimmer und Fischer macht also die Sache im Sinne von crh eigentlich nur noch schlimmer. :-)

    Vielleicht hatte das BGH-Präsidium neuer Prägung (http://blog.delegibus.com/2012/09/25/machtkampf-am-bgh-mein-personliches-schicksal-ist-unerheblich/#Nachtrag1) ja die Nase voll von der besonderen Mentalität bayerischer Strafrechtler, die von der dauernden Rotation zwischen Richter- und Staatsanwaltsrolle (mit)geprägt ist, und hat den Neuzugang absichtlich „unschädlich“ gemacht und in einen Zivilsenat gesteckt. Der Baurechtssenat ist seit der Pensionierung von Rolf Kniffka ohnehin nicht mehr das, was er einmal war.

    Ende der 60er Jahren hatte das BGH-Präsidium den vom Richterwahlausschuß wegen seiner strafrechtlichen Meriten an den BGH geschickten Horst Woesner in einen Zivilsenat gesteckt, weil er ihm zu „links“ war: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-45440125.html

  13. 13
    juralinchen says:

    Es mag ja überraschen, aber in der Justiz werden im Moment Spezialisten (außer an sehr großen Gerichten) eher mit Argwohn betrachtet und Generalisten ausgebildet und gesucht. Argument: wenn man einmal gelernt, hat, wie, kann man sich in alles einarbeiten. Natürlich ist es eine absolute Ressourcenverschwendung, wenn man nach einigen Jahren im Strafrecht oder im, sagen wir, Mietrecht, WEG-Recht oder speziell als Familienrichter plötzlich was völlig anderes machen muss und das ganze mühsam erworbene Wissen plötzlich wieder „nutzlos“ wird. Andererseits: gerade dadurch soll verhindert werden, dass Leute bequem werden und sich in ihrer Rechtsposition zu gemütlich einrichten (glaube ich); die Rotation soll also gerade dem Bürger dienen. Und natürlich gilt wie immer: bei zu wenig Geld und jeder Menge Arbeit ist der gesucht, den man einfach irgendwohin setzen kann und der dann nach möglichst kurzer Eingewöhnungsphase das macht, was ein Richter am besten kann bzw. können muss: Sachen erledigen. Natürlich so, dass auch das Ergebnis stimmt, aber im Kern geht’s darum. Das Schlimme ist: das mit dem Einarbeitenkönnen – das ist zwar zT sehr zeitaufwändig und echt hart, aber… es stimmt… und manchmal profitiert der/die Richter/in selbst auch sehr davon, mal was Neues machen zu müssen. Solange genug erfahrene Kollegen da sind, klappt das. Und davon sollte es am BGH ja genug geben, von den HiWis ganz zu schweigen.;)

  14. 14
    Norsch says:

    Tja, wer A sagt (Gleichberechtigung), muss auch B sagen (Frauenquote).

  15. 15

    […] Löffelmann ist Richter am LG München I. Zuvor war er Staatsanwalt, was er gemäß dem in Bayern praktizierten Rotationsprinzip mit einiger Sicherheit auch einmal wieder werden wird. Im Internet betreibt er das Blog recht + […]