Die Urteile im Potsdamer Pillendienst-Verfahren

424811_web_R_K_B_by_Michael Grabscheit_pixelio.deHeute hat das Landgericht Potsdam nach 22 Hauptverhandlungsterminen das Urteil in dem Pillendienst-Verfahren verkündet. In den vergangenen zwei Terminen hatten zuerst die Staatsanwaltschaft, einen Verhandlungstag später dann Nebenklage sowie Verteidigung plädiert und ihre jeweiligen Anträge gestellt.

Dabei hat es eigentlich keine Überraschungen gegeben, nachdem im Laufe des Verfahrens mehrfach Gespräche über ein mögliches Strafmaß gegeben hat. Eine förmliche Abrede hat es nur in Bezug auf einen der Angeklagten gegeben.

Die Anträge der Staatsanwaltschaft lauteten:

  • Für M.: 7 Jahre 10 Monate
  • Für B.: 2 Jahre 6 Monate
  • Für G.: 3 Jahre
  • Für S.: 2 Jahre 9 Monate
  • Für R.: 1 Jahr

Die Anträge der Verteidigungen lauteten:

  • Für M.: 6 Jahre
  • Für B.: kein konkreter Antrag
  • Für G.: kein konkreter Antrag
  • Für S.: kein konkreter Antrag
  • Für R.: Freispruch

Die Urteile:

  • Für M.: 6 Jahre 3 Monate
  • Für B.: 2 Jahre, mit Bewährung
  • Für G.: 2 Jahre, mit Bewährung
  • Für S.: 2 Jahre, mit Bewährung
  • Für R.: 1 Jahr 2 Monate, mit Bewährung

Neben diesen grundlegenden Anträgen und Entscheidungen hat es eine Reihe von weiteren Beschlüsse und Anordnungen gegeben.

Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig.

Dieser Beitrag wurde unter Potsdam, Prozeßbericht (www.prozessbericht.de) veröffentlicht.

9 Antworten auf Die Urteile im Potsdamer Pillendienst-Verfahren

  1. 1
    Generalprävention says:

    Es ist nur ein Gefühl und ich habe keine Ahnung, worum es geht. Aber in solchen Fällen bekommt immer nur einer richtig auf den Deckel, oder?

  2. 2
    rakuemmerle says:

    Glückwunsch!

  3. 3
    Martin says:

    Da würde ich sagen, gute Arbeit der Verteidiger…

    Frage:
    Die Anträge der Verteidungen lauteten „kein konkreter Antrag„. Warum macht man das als Verteidiger?

    • Für die Antwort brauche ich ein bisschen Platz und Zeit. Das gibt demnächst dazu einen Blogbeitrag. Danke für die Anregung. crh
  4. 4
    A.N. says:

    Was ist die Story hinter R? Potentiell spannender Antragsverlauf…

  5. 5
    Schmidt says:

    Zur Frage, warum kein konkreter Antrag:

    Es kann sein, dass das Gericht milder ist als der Verteidiger. Wenn kein konkreter Antrag gestellt wird hat das Gericht psychologisch einen weiteren Handlungsspielraum. Fordert der StA zum Beispiel 90 Tagessätze und der Verteidiger 40 und der Richter wollte nur 30 geben, dann wird der Richter es sich evtl. nochmal anders überlegen oder aber man stet als Verteidiger blöd da, wenn man vom Richter unterboten wird. ;)

  6. 6
    BV says:

    Ich erinnere mich an einem Fall, in dem der Staatsanwalt 10 Monate ohne Bewährung und der Verteidiger 6 Monate mit Bewährung gefordert haben. Das Gericht hat dann 120 Tagessätze vergeben. Kein schönes Gefühl für den Verteidiger, glaube ich.

  7. 7

    […] aktiv geworden sind? Ich bin gespannt, wann (und vor welcher Wirtschaftsstrafkammer) das nächste Potenzmittelverfahren geführt […]

  8. 8
    Sebastian says:

    Klingt nach einer soliden und erfolgreichen Verteidigung. Glückwunsch.

  9. 9
    Staatsfeind Nr.1 says:

    Darf man fragen wegen was für Straftaten die Webmaster abgeurteilt wurden?
    1) Betrug, obwohl die Werbetreibende nicht wussten was die Betreiber der Apotheke da verkaufen?
    2) Markenrecht, obwohl sie selbst nie einen Markennamen in der Werbung benutzt haben?
    3) Mittäterschaft oder Beihilfe?
    4) Warum ist Werbung strafbar, wenn man als Werbetreibender von dem Anbieter getäuscht wurde und nicht wusste das tatsächlich keine Apothekenlizenz besteht und vor allem nicht wissen konnte das die Artikel (angeblich) gefälscht sind??

    Man kann nur hoffen das die Angeklagten den Mut haben Revision einzulegen, denn zumindest die Webmaster gehören hier eindeutig freigesprochen.

    Die Urteile beweisen eindrucksvoll das wir keinen Rechtsstaat haben. Traurig, aber leider wahr.