Digitale Akte bei der Staatsanwaltschaft

Daß es noch ein langer Weg ist, bis bei den Ermittlungsbehörde ein Umgang mit digitalisierten Dokumenten zur Routine wird, zeigt dieses nette Beispiel aus dem Bundesland Sachsen (diesmal nicht: Potsdam! ;-) ).

Ich verteidige zur Zeit in einer umfangreichen Sache wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Meinem Mandanten wird vorgeworfen, an dem Handel mit so genannten Legal Highs beteiligt zu sein. Die Ermittlungen laufen schon seit 3 Jahren. Entsprechend umfangreich sind die Ermittlungsakten.

Ende Februar hatte ich um ergänzende Akteneinsicht gebeten. Anfang März bereits bekam ich Post. Eine DVD, auf der die komplette Akte digital gespeichert sein soll.

In der Hülle sah der Datenträger so aus:

Digitale Akte 02

Unbeschriftet. Komisch, nicht wahr? Wie die „Rückseite“ aussieht und warum die Scheibe zur Herstellung einer Uhr, eines Mobiles oder als Bierdeckel geeignet ist, aber ansonsten unbrauchbar, erkennt man durch Klick auf’s Bild.

Wir haben ein paar Tage später Ersatz bekommen.

Dieser Beitrag wurde unter Staatsanwaltschaft veröffentlicht.

19 Antworten auf Digitale Akte bei der Staatsanwaltschaft

  1. 1
    Sigifreud says:

    LOL, ich mußte unweigerlich an den Witz mit der Blondine und dem Tipp-ex auf dem Bildschirm denken.

  2. 2
    Ö-Buff says:

    Mit ein wenig Spiritus wäre die DVD vlt. zu retten gewesen. Immerhin hat es ja den Anschein, dass sich Daten auf der CD befinden. Das kenne ich nämlich auch anders.

  3. 3
    klausi says:

    hallo herr hoenig,

    vielen für den lacher zur frühen morgenstunde. ich werde nun mit einem grinsen im gesicht den tag meistern

  4. 4
    Mike Lehmann says:

    Schließe mich klausi an. :-D

    Wer hatte denn neulich die gelochte CD in der Akte?

  5. 5
    RA Schepers says:

    @ Mike Lehmann

    Das war ich. Und die hat funktioniert :-)

    Aber die Beschriftung auf der falschen Seite ist auch nicht schlecht. Früher gab es Faxe, bei denen man das Papier falschrum reinlegte, so daß nur weiße Seiten rauskamen. Heute sind es DVDs, die auf der falschen Seite beschriftet werden.

    Das ist der digitale Fortschritt ;-)

  6. 6
    WPR_bei_WBS says:

    Lol. Sehr schön, erinnert mich an die Referendarin zu Abi-Zeiten die, den gewünschten Film nicht findend, die VHS-Kassette drehte um „mal auf der zweiten Seite zu gucken“ – die würde das gleiche wohl auch mit der DVD anstellen :-).

  7. 7
    Thorsten says:

    In Wiesbaden hat es – laut Gerüchten aus meiner Referendarszeit – ein Bediensteter der StA es einmal fertig gebracht, eine beschlagnahmte CD zu lochen. :-D

  8. 8
    Martin says:

    Sowas passiert echt immer nur beim Staat. Ich find’s so beruhigend, dass sich die versammelte Dummheit Deutschlands dort (Justiz, Schule, Ämter) konzentriert. So kann man sicher wissen, an welche Orte man sich zu begeben hat, damit alles 100% funktioniert. Den nächsten Perso lasse ich mir daher vom Strafverteidiger meines Vertrauens ausstellen. Ich frage mich, wann die Behördenleitungen dies erkennen und zB strafrechtliche Ermittlungen als Honorararbeit an Anwälte abgeben.

    Außerdem hat bei den Behörden offenbar noch niemand erkannt, dass man Akten einscannen und dann einfach per email (zB google) verschicken kann. Die ewigen Sicherheitsbedenken dagegen und das Gejammer wegen fehlender Hardware und digitaler Infrastruktur kann ich nicht verstehen. Wer soll denn da mitlesen? Die Amis? Die können doch eh kein Deutsch.

    Vor kurzem habe ich noch mit einem Justizfuzzi gesprochen, der mir weismachen wollte, dass Papier ein weit dauerhafterer Datenträger als eine CD ist. So soll es etwa mehrere tausend Jahre alte lesbare Papyrusrollen geben, während eine CD nach 30 Jahren unbrauchbar ist. Unter Verweis auf meinen überragenden IQ (120) habe ich mir an die Stirn getippt und das Gespräch mangels intellektueller Gleichwertigkeit der Gesprächspartner sofort abgebrochen.

  9. 9
    Sebastian says:

    Der Kommentar von Martin ist Satire, oder? Erkennt man heutzutage ja nicht immer gleich.

  10. 10
    malnefrage says:

    @Martin: Vielleicht weil solche witzigen Sachen und Schreiben beim Staat ja oft nach außen dringen (weil an den Bürger gerichtet) und von witzigen Witzbolden verbreitet werden, Was so Lustiges von hochkompetenten Top-Performern in der freien Wirtschaft fabriziert wird, erfährt man höchstens mal, wenn ein Automechaniker vergisst, die Schrauben beim Reifenwechseln wieder anzuziehen, eine Anwaltsgehilfin ein Fax versehentlich an einen Pizzadienst schickt oder eine Bank mal wieder wegen Geschäften mit ABS und SPV und CDS mit Schmackes gegen die Wand fährt.

    Akten scannen und per Mail verschicken geht nun mal nicht, da können Sie einfach mal nach „Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG“ suchen und es ist nun einmal so, dass diese Regelungen für die Behörden gelten und ihnen bei Verstößen mindestens der Datenschutzbeauftragte auf die Finger klopft.

    Abgesehen davon, dass die Akte bei Ihrem Vorschlag dann nicht nur bei der NSA sondern auch auf einem Server von Herrn Google liegt.

    Ihren IQ in Ehren, aber über die Frage dauerhafte Datensicherung und Lesbarkeit auch noch in 30 Jahren (das ist z.B. die Aufbewahrungsfrist für Zivilurteile) machen sich schon einige andere Leute mit mindestens Ihrem IQ seit Jahren so ihre Gedanken und werden, Sie glauben es kaum, durchaus gut bezahlt dafür.

    Vielleicht versuchen Sie ja mal, eine alte 5 1/4 Floppy aufzutreiben und ein passendes Lesegerät, das ist so der gedankliche Grundansatz.

    Vielleicht sollten Sie sich aber auch um die Aufnahme bei MENSA bewerben, damit Sie sich nicht mehr mit minderwertigen Gesprächspartnern abgeben müssen.

    • Und: Vielleicht sollten Sie mal Ihren Ironiedetektor warten lassen. 8-) Dann klappt das auch mit weniger verkniffenen Kommentaren. ;-) crh
  11. 11
    mark says:

    Machen Sie doch echt mal ein Foto mit einer Kaffeetasse drauf :)

  12. 12
    RA Schepers says:

    @ Martin

    Coole Idee :-)

    Aber irgendwie bin ich zu doof, die Papyrusrollen in meinen Laserdrucker zu bekommen ;-)

  13. 13
    Martin says:

    @Sebastian:

    crh und Sie haben’s erkannt ;) Satire ist ja zurzeit schwer in Mode, da musste ich auch einen raushauen.

  14. 14
    HugoHabicht says:

    Das war bestimmt eine Azubine aus der Generation Smartphone. Die heute 18 bis 20 Jährigen kennen als Datenträger doch höchstens noch USB-Sticks oder SD-Karten….

  15. 15
    Kinki says:

    Das ist ja fast gleichwertig zu der „kopierten“ CD. Ist schon über 10 Jahre her, da wurden über weite Strecken noch Analogfotos als Beweismittel geschossen. Digitalfotos waren ebenso wie beschreibbare CDs was ungewöhnliches. Das dachte dann auch unsere Azubine, die die Anweisung bekam, die CD aus der Aktentasche als Anlage zum Schriftsatz an das Gericht zu schicken.

    Was sie getan hatte, wurde klar, als einige Tage später der Richter bei uns nachfragte, was er mit der Fotokopie der CD-R anfangen sollte …

  16. 16
    Engywuck says:

    nichts gegen die fotokopierte CD. Hab‘ ich sogar auch mal gebracht – allerdings der beschrifteten Seite, weil ich die darauf aufgedruckten (Lizenz-)Informationen archivieren wollte. Sah für die Vorbeikommenden allerdings etwas anders aus :-)
    Auch immer wieder witzig: Bildschirmfotos mit der Digitalknipse anfertigen. Trägt üblicherweise recht gut zur allgemeinen Belustigung der anwesenden bei.

  17. 17
    Mitleser says:

    @crh: Ö-buff schrieb das Prinzip bereits: Mit Spiritus und einem weichen Tuch reinigen und Sie haben eine sehr gute Chance auf eine normale, lesbare DVD.

    Notfalls: Mit feinem Sandpapier abschmirgeln, dann mit Schleifpaste und abschliessend mit Zahnpaste nachpolieren. Kein Witz: Funktionierte zumindest bei CDs (Kratzer-Repair)

  18. 18
    T.H., RiAG says:

    So geht es natürlich nicht! Da fehlt eindeutig der Behördenstempel! ;-)

  19. 19
    Scharfrichter says:

    Fehlt eigentlich nur noch: Die badisch geheftete DVD… 8-)