Dopende Sportler in den Knast?

388559_web_R_K_by_Joachim Berga_pixelio.deLeistungssportler, die sich mit Dopingmitteln auf’s Treppchen mogeln möchten, müssen künftig wohl mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren rechnen.

Das sieht ein von der Bundesregierung vorgelegter Entwurf vor. Wer „ein Dopingmittel oder eine Dopingmethode bei sich anwendet oder anwenden lässt“, kann dann im nett eingerichteten Fitnessraum einer JVA trainieren, wenn es nach dem Willen der Regierenden geht.

In der Begründung zu dem Gesetzentwurf heißt es:

Die Norm dient dem Schutz der Integrität des Sports. Sie stellt damit den Kern der Neuausrichtung in der strafrechtlichen Dopingbekämpfung dar.

Der Gesetzentwurf sieht u. a. Folgendes vor:

Überführung der bisher im Arzneimittelgesetz (AMG) geregelten Verbote
und Strafbewehrungen in das Anti-Doping-Gesetz;

Erweiterung der bisher im AMG geregelten Verbote durch neue Tatbegehungsweisen
sowie durch die ausdrückliche Erfassung auch von Dopingmethoden;

Schaffung eines strafbewehrten Verbots des Selbstdopings, mit dem erstmalig gezielt dopende Leistungssportlerinnen und Leistungssportler erfasst werden, die beabsichtigen, sich mit dem Doping Vorteile in Wettbewerben des organisierten Sports zu verschaffen;

Einführung einer Strafbarkeit von Erwerb und Besitz von Dopingmitteln auch bei geringer Menge, sofern mit diesen Selbstdoping beabsichtigt ist;

Erweiterung der bisherigen besonders schweren Fälle und deren Ausgestaltung als Verbrechenstatbestände, was auch zur Folge hat, dass sie geeignete Vortaten für den Geldwäschetatbestand des § 261 des Strafgesetzbuchs werden;

Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Datenübermittlung von Gerichten und Staatsanwaltschaften an die Stiftung Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA);

Schaffung von Vorschriften für die NADA zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten;

Klarstellung der Zulässigkeit von Schiedsvereinbarungen in den Verträgen zwischen den Verbänden und den Sportlerinnen und Sportlern.

Am 22.05.2015 wird der Gesetzentwurf in erster Lesung durch den Bundestag beraten. Wie er am Ende aussehen wird, ist noch nicht abzusehen. Schau’n wir mal.

Den Entwurf des Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport (BT-Drs. 18/4898) findet sich hier (PDF). Die Informationen stammen aus „hib – heute im bundestag Nr. 253 v. 18.05.2015“

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Bild: © Joachim Berga / pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter Betäubungsmittelrecht, Strafverteidiger, Wirtschaftsstrafrecht veröffentlicht.

3 Antworten auf Dopende Sportler in den Knast?

  1. 1
    Dirk says:

    Auf den ersten Blick erscheint es sehr hart Sportler für Doping ins Gefängsnis zu schicken, jedoch kommt ja noch der zweite Blick:

    – es geht um sehr viel Geld (nicht nur für die Sportler selbst, auch für Fernsehsender, Verbände, Sponsoren…)
    – Sportler haben in der Wahrnehmung der Bevölkerung immer noch eine Vorbildfunktion (denkt mal einer an die Kinder)
    – Sportler vertreten bei Großereignissen ihr Heimatland (schlechte PR, immerhin sind wir Weltmeister)

    Alles in allem ist Doping im Leistungssport nunmal auch Betrug. Betrug am Kunden, wenn man so will. Immerhin handelt es sich um einen riesige Unterhaltungsindustrie. Und spätestens wenn es um so viel Geld geht, hört der Spaß eben auf.

    Auch bei Amateuerstportler sieht es im Einzelfall recht ungünstig aus:
    Wenn ein Muskelheini oder eine Muskelclaudi, sei es nur zur Stärkung des eigenen Selbstwertgefühls, irgendwelchen Mist im stillen Kämmerlein nehmen, zahlt die Krankenkasse für die (Spät)folgen. Hier wird aber zumindest die Rentenkassen entlastet.

  2. 2
    Der wahre T1000 says:

    „Bis zu drei Jahre“ dürfte im Regelfall wohl eher auf eine Geldstrafe hinauslaufen.

    Jedenfalls finde ich es auch richtig, wenn Betrüger (an Sponsoren, an der Gesellschaft, an fairen Wettbewerbern), die sich gegenüber Dritten einen Vorteil verschaffen wollen, strafrechtlich behandelt werden.

    Allerdings kann ich nicht verstehen, warum derjenige, der im stillen Kämmerlein an seiner Figur arbeitet, kriminalisiert werden soll. Das ist nichts anderes als bei den Hanfrauchern: totaler Quatsch.

    Wollen wir hoffen, dass das Gesetz nicht so vermurkst wird, wie es zuletzt mit diversen Gesetzen geschah.

  3. 3
    Daniel223 says:

    Das Gesetz hätte zwar eine abschreckendere Wirkung, wirklich verhindern lässt sich Doping damit aber genauso wenig. Nachdem die Methoden immer raffinierter werden, sollte man erwägen, Doping zu legalisieren. Letztlich schaden sich die Sportler damit nur selbst – einen fairen, ungedopten Wettbewerb gibt es sowieso schon lange nicht mehr. Wieso also verheimlichen und verbieten, was eh viele machen?