Gegen die penetranten Paparazzi, die Herbert Grönemeyer Ende 2014 (leider nicht!) ordentlich vermöbelt hat, hat die Staatsanwaltschaft Köln ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es steht im Raum, daß die Vögel dem Sänger eine Falle gestellt haben, um eben genau diese – gefilmte und an die Gosse verhökerte – Reaktion zu provozieren.
Die nun beschuldigten Reporter hatten vorgetragen, der Sänger habe den einen von beiden mit seiner Tasche geschlagen und ihn dabei verletzt. Selbstverständlich war es die BILD-„Zeitung“, die ein Video verbreitete, das diese – nun sich als falsch erweisende – Behauptung bestätigen sollte.
Etwa zwei Wochen nach diesem Gerangel zeigten die Reporter den Sänger wegen Körperverletzung an.
Grönemeyer wurde der gefährlichen Körperverletzung beschuldigt. Im Rahmen seiner Verteidigung wies der Künstler mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens des Fotografie-Professor Michael Jostmeier nach, daß es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gar nicht zu einer Berührung des angeblich verprügelten Knipser mit der Tasche gekommen sein kann. Gestützt wird das Ergebnis durch ein weiteres, ein rechtsmedizinisches Gutachten, in dem „erhebliche Zweifel an der vorgetragenen Entstehungsgeschichte der Verletzungen“ attestiert wurden.
Die Journalisten haben aller Wahrscheinlichkeit nach nicht alle Fotos vorgelegt, insbesondere nicht die, die Grönemeyer entlastet und damit die rechtswidrigen und zur Notwehr berechtigenden Versuche, die Freundin von Grönemeyer und deren Sohn abzulichten, aufgedeckt hätten. Zudem war das Video – vermutlich von der BILD – wohl manipuliert.
Nach diesen Fotos und Belegen für die Manipulation der Beweismittel in dem Verfahren gegen Grönemeyer suchte die Staatsanwaltschaft am vergangenen Dienstag in den Wohnungen der beiden Journalisten. Ein erheblicher Eingriff in die Pressefreiheit, der nur dann geboten ist, wenn es einen erheblichen Verdacht gibt, daß die beiden Kerle eine massive Straftat begangen haben könnten. Das scheint hier der Fall zu sein: Auf das Vortäuschen einer Straftat (§ 145d StGB) steht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Mit ein bisschen Glück(*) kommt sogar noch eine Falschaussage am Ende dabei heraus; das gibt dann mindestens drei Monate Knast, § 153 StGB.
Einmal mehr zeigt sich, mit welchen rechtsbrecherischen und widerwärtigen Methoden die Leute aus dem und für das Haus Springer arbeiten. Mit Journalismus hat das Gebaren dieser Leute längst nichts mehr zu tun.
„Diese Zeitung ist ein Organ der Niedertracht. Es ist falsch, sie zu lesen. Jemand, der zu dieser Zeitung beiträgt, ist gesellschaftlich absolut inakzeptabel. Es wäre verfehlt, zu einem ihrer Redakteure freundlich oder auch nur höflich zu sein. Man muß so unfreundlich zu ihnen sein, wie es das Gesetz gerade noch zuläßt. Es sind schlechte Menschen, die Falsches tun.“ Max Goldt über die BILD-„Zeitung“.
(*): … und wenn die beiden Durchsuchten als Zeugen vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen […] zuständigen Stelle als Zeuge […] uneidlich falsch ausgesagt haben,
__
Bild: © Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de
Da faellt einem gleich das passende Anti Bild Lied von den Synapsenkitzlern ein.
Mir fällt da gerade ein, daß ich denen ihren diesmal wohlweislich unangekündigt und unverlangt in den Briefkasten geworfenen Papiermüll noch zurückschicken muß!
Nichts von dem, was Sie zur BILD-Zeitung sagen, ist falsch. Aber überlegen Sie mal, wie Sie sich (mit Recht) aufregen würden, wenn ein Presseorgan die Unschuldsvermutung gegenüber Leuten, gegen die jetzt strafrechtlich ermittelt wird, derart mit Füßen treten würde wie Sie jetzt.
ausschließlichfast überall im Konjunktiv zu schreiben. crhAber BILD verteidigt die Einwanderer.
@BennoB … Die s.g. „Unschuldsvermutung“ gilt im Strafrechtsverhältnis zwischen Staat und Bürger. das bedeutet aber nicht, dass z.B. (Staats)Anwälte oder auch beobachtenende Dritte sich nicht bereits aufgrund von offenkundigen Tatsachen von der Täterschaft überzeugt präsentieren dürfen. Auch ist es grundsätzlich legitim, unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte Betroffener, dass diese Rechtsansichten offen vertreten werden.
@ Martin S.: Das ist falsch (jedenfalls nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts, des Bundgerichtshofs und der Rechtsliteratur).
@BennoB
Das ist falsch
@ Kaputtnik: Das hat die BILD-Zeitung bei ihrer Berichterstattung in Sachen Kachelmann auch gedacht. Kostet sie jetzt ein bisschen Geld.