Unsere Ankündigung, 24 Stunden täglich und sieben Tage in der Woche erreichbar zu sein, führt in ein paar Ausnahmefällen zu illustren Reaktionen. Dieser „Notruf“ allerdings, der uns an dem ersten Wochenende im Februar erreichte, hatte es allerdings in sich.
Von Samstagnacht bis zum Montagmorgen hatten wir mit einer Dame zu tun, der es nicht mehr gelungen war, sich zu kontrollieren. Eine Anruf-Ankündigung plus sechs Anrufe sowie ein Fax machten deutlich: Das war kein Fall für einen Strafverteidiger, sondern eher für einen Arzt.
(Klick aufs Bild führt zur Sammlung der Anrufe (pdf))
Tatsächlich stand sie am Montag gegen 10 Uhr bei uns auf der Matte. Sie müsse SOFORT mit einem Anwalt sprechen, blaffte sie unsere Mitarbeiterin an, die ihr freundlich die Tür geöffnet hatte. Die Fragen meiner Assistentin, welchen Anlaß es für ihren Bedarf nach anwaltlichem Rat gibt, beantwortete sie so lautstark, daß ich vorsorglich zum Empfang lief (nicht: ging).
Auf meine höflichen Bitten, nun wieder die Kanzlei zu verlassen, weil wir ihr mit ihren zivilrechtlichen Problemen nicht weiterhelfen konnten, reagierte sie erst mit Gebrüll, dann mit der umständlichen Anfertigung eines handschriftlichen Protokolls über die Ungeheuerlichkeiten, die ihr bei uns widerfahren seien. Wir haben sie (gefühlte) 20 Minuten lang gewähren lassen.
Mit erhobener Stimme, ausgestrecktem Arm und langem Zeigefinger befahl sie nun meiner Assistentin:
„Und Sie drucken mir jetzt eine Liste aller Anwälte aus, die …“
Das war der Moment, in dem ich mich an einen Trick erinnerte, den mir ein U-Bahn-Kontrolleur mal verraten hatte: Ich ergriff die Tasche der Dame und rannte damit zur Tür hinaus. Sie kam laut krakeelend hinterher. Ich bin um sie rumgelaufen, habe ihr die Tasche in die Hand gedrückt und war blitzeschnelle hinter der geschlossenen Kanzleitür verschwunden.
Es folgten (echte) 20 Minuten, in denen wir versuchten, das penetrante Klingeln zu ignorieren. Bis wir dann entnervt (und niedergeschlagen) die Polizei um deeskalierende Unterstützung gebeten haben. Erst, nachdem die freundlichen Cops den Hausflur betraten, war wieder Ruhe.
Ich habe dann mal recherchiert, wer die Dame war: Gymnasiallehrerin für Musik und katholische Religion in einer NRW-Mittelstadt. Ich kann gut nachvollziehen, daß man mit diesem Beruf und in dieser Stadt mittelfristig ein behandlungsbedürftiges Problem bekommen muß.
Einmal ist im PDF …
Mir fällt gerade nicht ein, warum ein U-Bahn-Kontrolleur die Leute mit dem Taschentrick loswerden wollte? Als Laie würde ich vom umgekehrten Problem ausgehen?
Ich bin aber auch aus einer NRW-Mittelstadt nach Berlin gezogen, um kein behandlungsbedürftiges Problem zu entwickeln.
Ich habe auch erst gestutzt, aber eine Möglichkeit wäre, einen Fahrgast ohne gültiges Ticket aus der Bahn zu bekommen, um dann dort den ganzen Schreibkram zu erledigen. :)
Glück gehabt: Sie dürften straffrei bleiben, wenn Sie die Tasche nicht unter Einsatz von körperlicher Gewalt der Dame entrissen haben.
Eine Zueignungsabsicht ist ja nicht zu erkennen ;)
Sehr amüsante Geschichte (für den Leser, sicher nicht für die betroffenen Telefondamen).
Kommt gelegentlich vor. Diese Menschen bitte ich ganz höflich in mein Büro, höre mir zwei Minuten ihre Geschichte an, blättere derweil bedeutungsvoll im RVG und sage dann:
„Das ist wirklich ein außergewöhnlich schwieriger und herausfordernder Fall, den wir selbstverständlich gerne übernehmen. Gemäß § 9 RVG bitte ich Sie um einen Vorschuß in Höhe von 2.000,- Euro. Einen Geldautomaten finden Sie unten um die Ecke. Kommen Sie bitte in 10 Minuten mit dem Geld wieder und wir besprechen die Sache in aller Ruhe. Ich sage meinen ganzen anderen Termine ab.“
Bislang ist noch nie jemand wiedergekommen.
Wenn die Einwände „Beratungshilfe“ oder „Rechtsschutzversicherung“ kommen, schicke ich sie zum Amtsgericht (zum Rechtspfleger meines Mißtrauens, Zimmer 127) oder bitte um Vorlage der entsprechenden Deckungszusage. Da kommt dann meistens auch nichts mehr. Aber immer höflich und verständnisvoll bleiben und den Eindruck erwecken, man wolle den Fall UNBEDINGT übernehmen und erwarte den Hilfesuchenden in Kürze zurück…
Nur einmal bekam ich Angst, als ein solcher Mensch mich plötzlich fragte, zu wem die ganzen Stimmen in meinem Büro gehörten und weshalb ich überall Kameras angebracht hätte und ob das eine Falle der CIA sei…
[…] musste allerdings direkt an den Blogbeitrag des Kollegen Hoenig denken. Die Erzählung dort kam mir auch sehr bekannt […]
Aber Carsten!
Wir hatten Dich immer für einen Frauenversteher gehalten.
Hier noch ein Trick, wenn jemand 20 MInuten klingelt:
Man steigt auf einen Stuhl und klemmt zwischen Klingel und Klöppel ein kleines Stückchen Pappe. Hartgesottene Figuren trommeln dann gegen die Tür; noch härtere Kaliber treten diese ein, aber Ihr habt doch einen Altbau angemietet mit guter alter Wertarbeit – eine weise Entscheidung ;-)
Die härteren Kaliber, die eine Tür eintreten, erinnern mich an etwas. Ich hatte mal eine Mieterin, die sich vor mir versteckte und auf gar nichts reagierte. Sogar wenn ich hingefahren bin und klingelte, ließ sie mich einfach stehen.
Ich habe dann mal die (mir gehörende) Haustür vor Wut eingetreten und laut nach ihr gerufen (was angesichts des Lärms wohl nicht mehr nötig war).Schon war sie zu sprechen… Jedenfalls hat sie die Kündigung verblüfft entgegengenommen. Grins.
Ich habe die Wohnung allerdings nicht betreten und auch keine Drohungen vorgebracht. Die SA hat zwar ermittelt, aber es kam dabei nur ein Strafbefehl über ein paar hundert Euro raus. Das war es mir wert, die Tür war teurer.
Der wahre T1000:
Ich habe Pfefferspray (Gel) gegen tollwütige Hunde. Und gegen Besoffene, die die Tür eintreten: http://www.kanzlei-hoenig.de/2015/fahrerlaubnisentzug-fuer-radfahrer/
Da Du auch noch stolz drauf zu sein scheinst hoffe ich sehr, Du erlebst Angst und Gewalt mal so richtig aus der Opfer-Perspektive. Mancher lernt erst dann, was für ein A… er war oder ist.
@Herr Hoenig: Ich lebe selbst seit einigen Jahren in Berlin und denke nicht, dass es an der NRW-Mittelstadt liegt. Vielmehr gewinne ich hier den Eindruck, dass die Stadt Berlin irgendwie Menschen dieses Kalibers magisch anzieht. Hab noch nie so viel Gesocks gesehen wie hier in Berlin. :-)
@T1000: Jetzt kurz im Ernst: Das, was Du schreibst, geht als Vermieter wirklich gar nicht – unabhängig davon, was Deine Mieterin gemacht hat (wahrscheinlich Miete nicht bezahlt, oder?). Man kann nicht einfach die Türe einer Mietwohnung eintreten.
Ich selbst schließe mich „Mieter“ an.
Du hast verdammt Glück gehabt, dass sich Deine Mieterin nicht körperlich gewehrt hat.
Würde ich als Nachbar sehen, dass sich eine männliche Person derart gewalttätig Zugriff zu der Wohnung meiner Nachbarin verschafft, würde ich umgehend die Polzei informieren und dann meiner Nachbarin als Mann beistehen – auch unter Einsatz sämtlicher Mittel, die ich im Rahmen der Notwehr für angemessen halte.
Und wenn eine männliche Person gewalttätig die Wohnung einer Frau eintritt, würde ich mir dazu den nächstbesten Gegenstand suchen, der sich zur Verteidigung eignet und diesen gegebenenfalls auch einsetzen, was die körperliche Unversertheit einer Person, die gewalttätig eine Wohnungstüre eingetreten hat, stark einschränken könnte.
Das, was Du da beschreibst, kann und darf man als Vermieter nicht machen.
Wozu gibt es Gerichtsvollzieher, wenn man auch die (einem gehörende) Wohnungstür eintreten kann?
@Mieter und Kid: Es gibt Menschen, die verhalten sich so unmöglich, dass selbst einem friedlichen Mitgenossen der Geduldsfaden reisst.
Wenn Sie irgendwann eine Wohnung vermieten, der Mieter nicht bezahlt und dessen Kinder in Form von Vandalismus einen Schaden im Wert eines mittleren Kleinwagens anrichten, dann werden sie nicht nur wütend sein, sondern auch mal mit dem Mieter sprechen wollen. Verleugnet er sich, dann muss er damit rechnen ungewollt zur Rede gestellt zu werden.
Mir kommt echt die Galle hoch, wenn immer „der arme Mieter“ vor dem „bösen Großkapitalisten Vermieter“ geschützt werden soll. Soll ich wirklich an einem Mieter pleite gehen müssen (die Bank wartet nicht auf ihre Raten) und dabei hilflos zuschauen? Sozusagen über Monate/Jahre die wohnen und Schaden produzieren lassen, während ich mich vor Gericht um einen Titel bemühe?
Echt jetzt?
Wenn das Essen meiner Familie gefährdet ist, dann unternehme ich das Notwendige. Wer dann meint in „Notwehr“ auf mich losgehen zu wollen, der eskaliert das sicher zu einer ordentlichen Zeitungsmeldung.
@T1000:
Wow! Du bist ja richtiggehend asozial. Und grössenwahnsinnig. Aber auch Du wirst noch auf deine 3-5 besoffenen Jugendlichen treffen, die Dich zusammenschlagen und -treten. Oder einen Mieter mit Freunden. Dann klappt das auch mit der Zeitung.
Übrigens: Ein Banküberfall löst Deine Probleme weit nachhaltiger. Oder eine Entführung. Oder Meth kochen. Oder…
@Mitleser: *Kopfschüttel*
Offensichtlich ist Ihnen der Unterschied zwischen dem – möglicherweise juristisch nicht ganz einwandfreiem – Vertreten der eigenen Rechte und willkürlicher Gewalt nicht ganz klar. Niemand muss es hinnehmen, wenn man ihn schädigt. Es ist völlig legitim sich dagegen zu wehren.
Es macht einen Unterschied, ob man sich gegen Unrecht wehrt oder willkürlich welches begeht.
Und ja: wenn meine Kinder hungern würden, dann wäre Meth kochen eine Option. Ich persönlich würde eher Gras wachsen lassen. :-) Das mit dem Banküberfall oder dem Zusammentreten Unbekannter überlasse ich jedoch Ihnen.
@T1000:
Sie müssen nicht an einem Vermieter pleite gehen, der Ihnen die Miete nicht zahlt und Ihnen die Wohnung verwüstet. Dazu gibt es rechtliche Mittel und Wege. Eine Möglichkeit ist eine Zusendung der Kündigung via Einschreiben. Man kann einen derartigen Mieter auch über den normalen Gerichtsweg aus der Wohnung bekommen.
Was Sie hier beschreiben ist aber pure Selbstjustiz. Das geht in einem Rechtsstaat nicht.
Sie schreiben hier wirklich sehr klar, dass Sie vor lauter Wut die Wohnungstüre eingetreten haben. Dies lässt klar darauf schließen, dass Sie ihre Handlungen im Jähzorn nicht mehr unter Kontrolle haben. Sie schreiben weiterhin, dass das auch ein Richter so gesehen hat, der Ihnen dafür eine Strafe aufgebrummt hat. Aber trotzdem sind Sie auf ihre Vorgehensweise weiterhin stolz. Sie haben also nicht mal aus der Strafe etwas gelernt. Sie zeigen ja nicht mal Reue.
Falls ich einer Nachbarin im Rahmen der Notwehr beispringe bzw. beispringen muss, kann da wirklich eine Zeitungsmeldung dabei herauskommen. Aber nicht ich hätte die Situation eskalieren lassen. Die Situation war in dem Moment schon eskaliert, als Sie die Wohnungstüre eingetreten haben.
Bitte verstehen Sie mich korrekt: Wenn ich meiner Nachbarin im Rahmen der Notwehr beispringe, kann es passieren, dass Sie dabei verletzt werden. Es ist nicht meine Absicht, eine Person, die eine Wohnungstüre eingetreten hat, zu verletzen. Meine Absicht ist, eine derartige Person außer Gefecht zu setzen bis die Polizei vor Ort ist. Ich muss unbedingt verhindern, dass eine Person, die sich im Jähzorn nicht mehr unter Kontrolle hat, meine Nachbarin anschließend noch körperlich angreift.
Wenn Sie vor lauter Wut eine Wohnungstüre eingetreten haben und im Treppenhaus herumschreien, ist wirklich zu befürchten, dass ein derartiger Angriff unmittelbar bevorsteht.
Man kann auch kalkuliert eine Tür eintreten.
Ich find die Idee spannend.
Von daher, rechtfertigt noch lange keine Notwehr, solange der Mieter dann auch sofort aufhört.
Sie können nicht bloß jemanden zusammenschlagen, weil was beschädigt.
Erst wenn gewalt das letzte Mittel um ihn weiter davon abzuhalten ist sie zulässig.
Dazu zählt auc ersteinmal reden.
Alles andere ist nämlich *tata* Selbstjustiz.
@T1000:
Ich sehe in Dir *zu* deutliche Parallelen zu gewerblichen ‚Entmietern‘ oder Geldeintreibern a lá „Moskau-Inkasso“. Dein Erfolg beruhte mMn ausschliesslich auf körperlicher Einschüchterung (ich sehe vielmehr bereits eine Bedrohung im Sinne des 241 StGB verwirklicht!).
Der Zusammenhang zwischen Jähzorn und Alkoholismus (der Link vom „Mieter“) ist sicher auch nicht von der Hand zu weisen – selbst falls Du zum Zeitpunkt Deiner Gewalttätigkeit nüchtern warst (oder war Deine Alkoholisierung der strafmindernde Teil der Aktion?)*.
@Freud:
Die Einlassung des „T1000“ (nomen est omen, bzw. ein weiterer Ausdruck des Stolzes auf seinen Jähzorn und seine Gewalttätigkeit) war aber „Ich habe dann mal die […] Haustür vor Wut eingetreten“ und so ein Gewaltausbruch rechtfertigt locker Notwehr (in diesem Gemütszustand stellt „T1000“ eine akute Gefahr für jeden Anderen dar!), selbst unter Einsatz von einem ‚Schlaginstrument‘ oder Reizgas. Als Helfender muss „Kid“ sich nämlich nicht selbst unnötig in Gefahr begeben.
* Du schreibst „trockener“ Alkoholiker zu sein. Wenn Du damit erfolgreich bleiben willst musst Du aufhören, Dir in die Tasche zu lügen und Wirkungen des Alkoholismus schönzureden. Frag mal Deinen Therapeuten oder den Betreuer Deiner AA-Gruppe.
Er war ja eben keine Gefahr für die Dame. Er hat die Tür eingetreten um ihr die Kündigung zuzustellen.
Nachdem die Tür hinüber war bestand keine Gefahr mehr, dass weitere Angriffe folgen. Er hat ja nichteinmal versucht die Wohnung zu betreten.
Helferlein muss da erst garnicht drüber nachdenken, ob er Zwecks eigenschutz jetzt Knüppel oder sonstwas mitnimmt. Der Angriff war ja danach beendet.
Gewaltausbrüche von anderen Menschen rechtfertigen übrigends nicht per se Notwehr.
Die Gewalt die gestattet ist darf nämlich nur dazu dienen, das Unrecht zu stoppen.
Tritt T1000 die Tür ein um der Frau die Kündigung zu überreichen hab ich nur so lang ein Recht ihn daran zu hindern wie er es auch versucht.
Ich stell mir den Vorgang relativ kurz vor.
Bleibt er dann weiter schreiend vor der Tür stehen, wie er es gemacht hat… Naja solange er nicht mit Gewalt droht rechtfertigt das keine Gewalt.
Ein Angriff nachdem die Tür eingetreten war wäre selbstjustiz.
Die Frage ob der Mensch in seinem Zustand eine Gefahr für sich oder die Allgemeinheit darstellt überlassen Sie bitte mal einem ausgebildeten Arzt.
Der im Schlepptau mit ein paar Polizeibeamten in so einer Situation auch in weniger als Zehn Minuten auftaucht.
@Freud:
Ich bin kein gewalttätiger Mensch, war noch nie in eine Schlägerei verwickelt und habe ein astreines Führungszeugnis.
Ich rede auch nicht davon, jemanden „zusammenzuschlagen“, sondern davon, eine Person so lange außer Gefecht zu setzen, bis die Polizei vor Ort ist – unter der Wahl geeigneter und verhältnismäßiger Mittel.
Ich will das von meiner Seite aus noch kurz präzisieren: Ich meine keinesfalls, dass ein tätlicher Angriff des Helfers die einzig verfügbare Option ist. Es hängt vieles auch ab, ob der Türeintreteter vernünftig ansprechbar ist. Falls das der Fall ist, würde ich mich dem Mann hinstellen und ihm sagen, dass er die Frau sofort in Ruhe lassen soll. Aber so wie das T1000 die Situation beschreibt, kann es sein, dass er in diesem Moment auf diesem Wege nicht mehr erreichbar war. Der Mann war im Jähzorn. Die Türe war „vor
Wut“ bereits eingetreten.
Es hängt auch vieles von der Konstitution des Mannes ab. Ist dieser eher schmal gebaut, würde ich ihn auch so lange festhalten bis die Polizei anwesend ist. Notfalls kann man ihn zu Boden werfen und sich auf ihn drauf setzen.
Aber was ist, wenn der Mann ein Schrank ist, dem man selbst körperlich bei einer Auseinandersetzung nicht gewachsen wäre? Man begibt sich dann als Helfer selbst in Gefahr. Es kann sein, dass der Angriff von hinten die einzige Möglichkeit ist, die Situation ohne Eigengefährdung zu deeskalieren.
Fakt ist: Es wurde eine Türe eingetreten, der Mann schreit im Treppenhaus herum. Eventuell ist der Mann auch noch alkoholisiert oder er ist mir als trockener Alkoholiker bekannt (auch letzteres spricht für eine mangelnde Impulskontrolle; siehe der Link von „Mieterin“).
Man hat als Helfer in einer derartigen Situation ca. 30 Sekunden Zeit, um die Lage zu beurteilen – das Ganze infolge der Zeitknappheit auf der Basis von nicht vollständigen Informationen. Da ist dann leider kein approbierter Arzt da, der in Ruhe beurteilen kann, ob der Mann in seinem Zustand eine Gefahr für die Mieterin darstellt. Die Schlussfolgerung, zu der man als Helfer kommt, kann fehlerhaft sein. Aber eine Entcheidung, ob man als Helfer hilft oder ob man nicht hilft und falls ja, wie man hilft, muss man innerhalb dieser Zeit treffen.
Eine Möglichkeit ist natürlich, dass man zunächst einfach weiter wegschaut und erst eingreift, wenn der Mann wirklich körperlich der Frau gegenüber tätlich wurde. Dann liegt sie allerdings schon vielleicht blutend am Boden. Das meine ich durchaus auch als ernst zu nehmende Möglichkeit.
Ich hoffe, dass ich niemals in diese Situation kommen werde. Aber falls doch, hoffe ich, dass ich die nötige Zivilcourage habe, um hier richtig zu handeln. Ob man in dem Moment richtig gehandelt hat oder Mittel gewählt hat, die nicht verhältnismäßig waren, muss letztendlich dann der Richter beurteilen.
Wie man es als Helfer auch macht: Man macht es verkehrt. Die Beurteilung, wie man hier als Helfer richtig handelt, ist im Einzelfall zu treffen.
Die Situation ist in dem Moment eskaliert, als die Wohnungstüre gewalttätig eingeschlagen wurde. Das Gewaltmonopol steht in diesem Land ausdrücklich dem Staat zu.
@Freud:
sockpuppet des T1000? Oder warum behauptest Du etwas eher *sehr* unwahrscheinliches (ein Wütender ist hier nicht nach Eintreten der Tür beruhigt, denn *nicht* die Tür machte ihn wütend, das Eintreten war Mittel zum Zweck, der „SCHLAMPE“ habhaft zu werden!). Get your facts straight.
Kaum versteht einer einen Menschen, schon ist er eine Sockenpuppe. :-)
Ich habe nie geschrien. Auch nicht in einem Treppenhaus. Ich habe mehrfach geklingelt, um zu reden. Nachdem das nicht geklappt hat, habe ich die Tür eingtreteten. Hat ungefähr 10 Sekunden gedauert. Ich habe niemandem gedroht, nicht geschrien und auch das Haus nicht betreten. Das zur Sache.
Ich bin ein eigentlich *friedlicher* 115kg Mann, der eher wenig fett ist.
@T1000: Ich glaube Ihnen sogar, dass Sie mit Freud nicht identisch sind.
Gehen wir auch mal weg von der rechtlichen Seite. Mit der Aktion, die Türe einzutreten, haben Sie Ihre ehemalige Mieterin sicher extrem verängstigt (was ja wahrscheinlich auch der Sinn der Sache war). Wenn Sie so etwas machen, kann ich sogar nachvollziehen, warum eine Frau Ihnen die Türe nicht öffnet – da hätte ich auch Angst, wenn ich eine Frau wäre.
Stellen Sie sich bitte einfach weiterhin vor, dass Ihrer Frau oder Ihrem Kind in Ihrer Abwesenheit eine männliche Person die Haustüre eintreten würde. Verstehen Sie jetzt, warum die Aktion so auf keinen Fall in Ordnung war? Wäre das Ihrer Frau oder Ihrem Kind passiert, fänden Sie das auch zutiefst verwerflich, oder?
Der Grund, dass Ihnen die Frau die Miete schuldet oder Ihnen die Wohnung abgewohnt hat, rechtfertigt das Türeintreten nicht. Auch ein Inkassobüro oder ein verschmähter Ex-Mann/Ex-Freund hätten von ihrer Sichtweise aus Gründe, eine Türe einzutreten.
Kündigung per Einschreiben, gerichtlicher Mahnbescheid, Räumungsklage und letztendlich Entfernen der Mieter aus der Wohnung unter Zuhilfenahme der Polizei sind alles völlig legitime Maßnahmen. Es ist richtig, dass der Rechtsweg seine Zeit dauert. Aber sie dürfen den Rechtsweg nicht dadurch abkürzen, dass Sie sich dermaßen gewalttätig Zugriff verschaffen. Das Türeintreten ist nicht mal im Ansatz zu rechtfertigen.
Mit den 115 kg sind sie übrigens schon eher von einer etwas kräftigeren Statur. Ob ich mit meinen 80 kg da noch in der Lage wäre, Sie einfach umzuwerfen oder bis zur Anwesenheit der Polizei festzuhalten, habe ich Zweifel.
Bitte machen Sie sowas einfach nie wieder.
@kid+co….
Das Mietrecht ist definitiv aktuell äusserst Mieterfreundlich. Man sollte bedenken, dass es oftmals weniger um professionelle Vermieter geht. Da finde ich das Mietrecht noch nachvollziehbar. Diese Invenstoren haben oftmals eine Hausverwaltung, die sich um den Mist kümmert und setzten das von der Steuer ab. Der einfache Wohnungsinhaber, der eine einzelne Eigentumswohnung vermietet kann den Stress oftmals nicht einfach outsourcen.
…und dann stellt sich die Frage 1-1,5 Jahre sich vom Mieter stressen lassen, den Mietausfall und Sachschaden gar nicht mit gerechnet, oder einmal kurz und klar durchgreifen.
Ich habe aktuell ein ähnliches Problem mit einer Person, die zudem vergleichbar mit der von Herrn Hoenig beschriebenen ist.
Ich wurde bedroht, beleidigt, Miete wird sowieso nicht mehr bezahlt und trotzdem hangelt sich der Mieter von Gütetermin zu Zahlungszusage zu Gütetermin. Die Show geht jetzt schon 6 Monate und wird sich wohl lt meinem Anwalt noch mindestens 6 Monate ziehen (mit Pech noch länger).
Wenn ich bei nächtlicher Ruhestörung (nachts um 3:00Uhr) rausgeklingelt werde und dann die Polizei rufe, passiert auch nichts…es liegt dann ja keine akute Bedrohungslage mehr vor…….
Da fragt man sich wirklich, ob der Rechtstaat noch mit korrektem Maßstab misst.
Als Hartz-IV ist man juristisch durch Beihilfe oft besser gestellt als ein Vermieter, der gerade mal 250EUR/Monat für die Wohnung bekommt und ansonsten auch arbeiten geht.
Mein Entschluss ist, die Wohnung nicht mehr zu Vermieten oder befristete Mietverträge an Berufs-Reisende abzuschliessen.
aber bitte nicht jammern, dass es in Ballungsräumen keinen bezahlbaren Wohnraum mehr gibt.