Einstweilige Verfügung gegen Cold Caller

Während man dem eMail-Spam mit Filtern oder der Löschtaste begegnen kann, sind Telefonrufe zum Zwecke der Werbung schon nerviger. Sie unterbrechen den Arbeitsfluß massiv und nötigen dazu, sich auf den Anrufer statt auf den eigentlichen Job zu konzentrieren.

Unsere Assistentinnen sind recht flott im Identifizieren dieses Telefonterrors. Trotzdem ist es nicht immer einfach, die Nervensägen schnell wieder loszuwerden, solange man die Ebene des menschlichen Miteinanders nicht verlassen möchte. Schlicht das Gespräch durch Auflegen zu beenden führt in nicht seltenen Fällen zum erneuten Anruf des Cold Callers: „Wir sind gerade unterbrochen worden, deswegen rufe ich nochmal an …

Ein probates Mittel ist aber, den Telefon-Spammer zu unterbrechen und ihn auf den eMail-Weg zu verweisen. Entspricht der Spammer dieser Bitte, bekommt man dann eine schriftliche Nachricht, etwa in der Art:

ColdCalling eMail

Das hat den großen Vorteil, daß man die Beweise für den unerwünschten Werbeanruf gleich frei Haus geliefert bekommt. Im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung spart man der Assistentin dann die Anreise zur Zeugenvernehmung beim Gericht.

Der Rest ist dann auch wieder relativ übersichtlich: Den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung hat der erfahrene Anwalt schnell formuliert und zum Landgericht geschickt. Eine der auf den Spam spezialisierte Zivilrechtskammer kennt die Textbausteine bereits und hat dann auch schnell die eigenen Textbausteine zusammengestellt. Die sehen in der Regel ungefähr so aus:

ColdCalling untersagt

Diese Einstweilige Verfügung wird dem Telefonliebhaber zugestellt und wenige Tage später folgt dann der Kostenfestsetzungsbeschluß auf der Grundlage eines Gegenstandswerts von 5.000 Euro. Das sind dann die Momente, in denen sich der Akquisitör darüber informiert, daß die Werbung durch Telefonanrufe nicht nur unerwünscht, sondern auch teuer sind.

Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache, Unerwünschte Werbung veröffentlicht und mit den Begriffen , , verschlagwortet.

22 Antworten auf Einstweilige Verfügung gegen Cold Caller

  1. 1
    DM says:

    Wie kann ich aber mit einem IT-Reisegewerbe denn sonst an einen potentiellen Kunden kommen, ohne daß ich gleich eine Abmahnung bekomme? Direkt vorstellig werden geht zumeist auch nicht (Haben sie einen Termin?). Ist ja nicht so, daß man die Leute belästigen will, eher helfen mit cleveren Lösungen – natürlich gegen Bezahlung.

    • Vor lauter bits und bytes sehen die IT’ler die Wirklichkeit nicht mehr, wa? Den Begriff „Briefpost“ haben Sie sicherlich schonmal von Ihren Großeltern gehört; fragen Sie die doch einfach mal, wie das mit den Briefumschlägen und -marken geht. Postkarten sind übrigens auch ganz nett. Wenn Sie mir Ihre Adresse verraten, schicke ich Ihnen eine oder zwei. 8-) crh
  2. 2
    rajede says:

    Ist ja ‚mal was ganz Neues: CRH lobt Textbausteine des Gerichtes ;-)

    • Solange es sich um TBS handelt, die *zu meinen Gunsten* verwendet werden, spricht überhaupt nichts dagegen, der ZK15 und ZK 16 ein großes Lob für ihre hochqualifizierte Arbeit zu machen. Zivilrichter sind doch auch nur Menschen, lieber Andreas, und freuen sich über Streicheleinheiten. crh
  3. 3
    ct says:

    Läuft man mit dem Verweis auf den E-Mail-Weg nicht gerade Gefahr, seine Einwilligung zu erteilen? Argument wäre: „Offensichtlich war der Angerufene an unseren Produkten interessiert, er hat sogar um Übersendung von Informationen per E-Mail gebeten.“

    Natürlich lag eine solche Einwilligung zum Zeitpunkt des Anrufs noch nicht vor, aber im Antrag auf EV könnte dann z.B. widersprüchliches Verhalten oder dergleichen gesehen werden. Oder nicht?

  4. 4
    slowtiger says:

    Das ist ja alles sehr hübsch für einen Anwalt, der die nötige Munition gleich aufm Rechner hat. Aber was mache ich als normaler Freiberufler oder Privatmensch?

    • Entweder Sie werden auch Anwalt oder Sie beauftragen einen. Ist doch ganz einfach, oder? crh

    Ich habe meine Zweifel, daß eine Rechtsschutzversicherung sowas deckt.

    • Ich bin mir sicher: Die Standard-Versicherungen zahlen das nicht. crh
  5. 5
    Drucker says:

    @slowtiger: Einfach bei wettbewerbszentrale.de melden. Die mahnen dann ab.

  6. 6
    Fry says:

    Kann sein, dass ich hier der einzige bin, der so denkt, aber sowas _beim ersten Anruf_ (oder bei gelegentlichen Anrufen im Abstand von vielleicht 6 Monaten) zu machen, halte ich für sehr übertrieben.

    Das Vorgehen widerspricht im übrigen der oben stehenden Behauptung, man wolle „die Ebene des menschlichen Miteinanders“ nicht verlassen.

    Ich bekomme auch Werbeanrufe, mangels Sekretärin häufig direkt, und betrachte sie als kleineres und übliches „Lebensrisiko“. Es würde mir nicht im Traum einfallen, solch ein drakonisches „Standardverfahren“ zu etablieren.

    Erinnert ein bisschen an Hilfspolizisten, die anderen fürs Falschparken Strafzettel verpassen.

    • Es ist nichts Drakonisches dran, wenn auf einen ColdCall mit einem (nicht kostenauslösenden) Abmahnungstextbaustein reagiert wird, auf den der Spammer – sagen wir mal – nicht sinnvoll reagiert? Dann helfen eben weitere Textbausteine.
       
      Das „Lebensrisiko“ sollte nicht der Gestörte tragen, sondern der Störer. crh
  7. 7
    Mitleser says:

    Aber Herr Fry?!
    Wieso wollen Sie *asoziale* Elemente schützen? Der von Ihnen „Hilfspolizist“ verunglimpfte crh macht einen sozialen Job für die Allgemeinheit, wenn er das Risiko für Rechtsverletzungen erhöht.

    Die Masche mit den cold calls funktioniert doch nur
    – durch emotionale ‚Erpressung‘ (Ausnutzen der Hemmschwelle / guten Erziehung des Angerufenen
    – Penetranz (Wiederanruf bei Auflegen)
    – durch über-die Regeln-hinwegsetzen (Wettbewerbsvorteil gegenüber fairen, höflichen, rechtstreuen Mitbewerbern!!)
    – durch Geringschätzung des designierten Geschäftspartners und/oder Selbstüberhöhung (der weiss doch gar nicht, dass/wie er mich/mein-Produkt braucht!).

    Und solchem Gesinde reden Sie das Wort bzw. fallen den Wenigen in den Rücken, die das Handeln aktiv bekämpfen?!
    Traurige Einstellung, meist von Welchen vertreten, die es selbst ’nicht so genau nehmen‘ (zum Nachteil Dritter bzw. der Allgemeinheit).

    P.S. Das macht auch der von Ihnen offensichtlich geringgeschätzte Hilfspolizist, dessen Wirken es zu verdanken ist, dass die Innenstädte und Radwege nicht noch schlimmer und rücksichtsloser zugeparkt sind. Geht dem Egoisten aber oft nicht ein…

  8. 8
    Mitleser says:

    Für Private und Freiberufler/KMU könnte dieses Produkt (~90 – 110 EUR) eine Hardware-Lösung gegen cold-calls sein:
    http://shop.tellows.de/de/tellows-anrufblocker.html

  9. 9
    Tobias says:

    Was stellen Ihre Kollegen denn für so einen Spaß in Rechnung? Und zahlt das auch der Werber?

    • Die Kosten werden vom Gericht auf Antrag festgesetzt und ggf. gegen den Werber vollstreckt. Man sollte also darauf achten, daß der Spammer finanziell leistungsfähig ist, sonst bleibt man nämlich auf den Kosten sitzen. crh
  10. 10
    Fry says:

    @Mitleser: ich vermutete ja schon, dass ich da eine Ausnahme bin mit meinem Denken.

    Übrigens, wenn Herr Hoenig erstmal einen „Warnschuss“ (ohne Kostenfolge) abschießt und erst bei Missachtung härter reagiert, findet schon _schon eher_ mein Verständnis. (ich würde es trotzdem nur in besonderen Fällen tun)

    • Ich erleichtert, daß bei ich bei Ihnen zumindest auf ein wenig Verständnis stoße. Vielen. Herzlichen. Dank. crh
  11. 11

    Moin Moin Herr Kollege,

    ohne Abmahnung droht aber § 93 ZPO. Daher ist es wohl sinnvoll vorher abzumahnen.

    Besten kollegialen Gruß
    Dr. Alexander Wachs

  12. 12
    BV says:

    @ Tobias, # 9:

    Zur Orientierung nur das gerichtliche Verfahren (ohne mündliche Verhandlung) kostet bei einem Streitwert von 5.000 € wie hier 413,90 € netto Rechtsanwaltsgebühren und 438,00 € Gerichtskosten.

  13. 13
    matthiasausk says:

    Eine durchaus für den Angerufenen lustige und für den Anrufer verwirrende Möglichkeit war mal unter wedonotuse.com zu finden. Einfach „We do not use ..“ sagen. Vor allem, wenn der Anrufer einem einen Telefonvertrag aufschwatzen will.

    Jetzt leidernur noch mit der waybackmachine zu erreichen:
    http://web.archive.org/web/20110524202500/http://wedonotuse.com/stories-and-answers.aspx
    oder auf Dänisch: http://www.vibrugerikke.dk/vibrugerikke.html

  14. 14
    genomu says:

    @Mitleser: Wie soll das überteuerte Gerät denn funktionieren?
    Jeder halbwegs aktueller Telefonrouter dürfte eine Blockierfunktion für ungeliebte Nummern eingebaut haben.
    Was aber nützt das Blockieren von Telefonnummern, wenn jemand mit unterdrückter Nummer anruft?

    Und raten Sie mal, wer allzugern ohne Nummer anruft. Nein, nicht nur Omma oder Oppa mit dem Klingelanschluss aus Reis‘ Zeiten.

  15. 15
    Knoffel says:

    Kann Sie völlig verstehen. Wir gehen gegen Briefkasten-Spam vor (Lieferdienste), denn leider wird das Schild „KEINE Werbung“ gerne ignoriert.

    Bisher hat nicht ein einziger eine Unterlassungserklärung abgegeben oder auf die Unterlassungsaufforderung reagiert. Meine Erfahrung ist, dass es den Leuten völlig egal ist, dass sie meinen, es sei eine Frechheit dass man dann deshalb solch einen Aufriss macht.

    Muss auch irgendwann mal eine EV beantragen, bin nämlich ziemlich genervt, wenn fremde Menschen in meinen Briefkasten Müll werfen und nachher alles verstopft ist.

  16. 16
    Mitleser says:

    Hallo genomu,
    ich bin der falsche Adressat für Ihre (mMn unangemessene) Kritik.
    Weder vertreibe ich das Produkt, noch profitiere ich von dessen Vertrieb (noch -soweit ist die Kritik berechtigt- habe ich es im Einsatz (privater Anschluss und Eigner einer Fritz!Box)).
    Leider haben alle anderen mir bekannten Geräte (inkl. meiner F!B) eine extrem endliche Speichermenge für die Filterliste (selbst das aktuelle TOP-device der DSL/LL/VoIP-Connectivity (consumer Bereich) – die Fritz!Box 7494).

    Insofern ist die Wahl:
    a) gar nicht ans Telefon zu gehen (alle Anrufe sofort auf einen AB umzuleiten) -> geschäftsschädigend für KMU
    b) immer ans Telefon zu gehen -> naja, siehe Beitrag crh
    c) z.B. eine F!B o.ä. einzusetzen und eine Rufumleitung unbekannter Anrufe auf den AB (als Privatier: gerne auch auf nur-Ansage*) einzurichten.

    Als an Umsatz (Neukunden) orientierter Unternehmer stehen Ihnen wenigstens a) und c) nicht wirklich zu Verfügung.
    Ich habe einen Lösungsvorschlag geliefert, der wenigstens die Anrufer mit Rufnummer unterdrücken könnte. Dank Fernabsatzgesetz sogar recht risikoarm testbar.

    * die kann ja auch höflich sein und z.B. auf eine eMail verweisen.

    P.S. überteuert? Wenn die Website/Firma nicht lügt (keine zeitliche Beschränkung der „tägliche Updates“) ist es ein extrem preiswertes Produkt. Selbst, wenn die Fa. nur noch 5 Jahre lebt.
    Wenn sie lügen gibt es genügend unterbeschäftigte Anwälte in D.

  17. 17
    Mitleser says:

    @Knoffel:
    Ich hasse diese Ignoranz auch.
    Lassen Sie sich aber vorher beraten, inwieweit der Addressat sich herausreden kann (insb. „von Nachbarn/Wettbewerber eingeworfen“). Sonst macht es nur Kosten.

    Das Kostenrisiko, ob Ihr Amtsgericht selbst einer Ihnen günstigen hM folgt tragen Sie selbst dann.

  18. 18
    Christian Dahlmann says:

    Ist bei einem Streitwert von 5000 Euro nicht eigentlich das Amtsgericht zuständig? Frage da Sie in Ihrem Artikel angegeben haben, dass Sie einen Kostenfestsetzungsbeschluss beantragen wollen aus einem Streitwert von 5000 Euro.

    • Wir sind hier (erst) im einstweiligen Rechtsschutzverfahren, in dem der Streitwert bei zwei Drittel (5.000 Euro) der Hauptsache (7.500 Euro) liegt. Entscheidend für die Zuständigkeit ist in diesem Zusammenhang die Hauptsache. crh
  19. 19
    HugoHabicht says:

    @BV
    Die Gerichtskosten sind zu hoch angesetzt. Bei Beschluss-eV – ohne mündliche Verhandlung – werden nur 1,5 Gerichtsgebühren fällig und nicht 3.

  20. 20
    Schwäbischer Unternehmer says:

    @DM und @crh:
    Werbung per Briefpost wandert bei den meisten Unternehmen, die ich kenne, ungelesen in die Tonne.
    Außerdem ist die Mailing-Response-Quote IIRC 2 Promille. Die wenigsten IT-KMUs haben 20.000 potentielle Kunden in ihrem Umkreis (wenn man mal davon ausgeht, dass man Kundschaft im näheren Umfeld sucht, um Fahrtkosten und Reaktionszeiten beim vor-Ort-Support klein zu halten). Damit rechnet sich Briefpost als Werbemittel nicht.
    Cold Calls macht man natürlich trotzdem nicht.
    Die Variante, sich persönlich vorzustellen, auch ohne Termin, halte ich für am Erfolgversprechendesten. Einfach freundlich bleiben, der Empfangsdame kurz sagen, wer man ist und was man bietet, einen Flyer und die Visitenkarte überreichen, und falls sie dann immer noch sagt, der Chef hat gerade keine Zeit, dann macht man mit der Empfangsdame einen Termin aus.
    Erstens zeigt man mit dem persönlichen Erscheinen schon mal, dass einem der potentielle Kunde wichtig ist, und er nicht einer von hunderten oder tausenden ist, die eine Mail, einen Brief, oder einen Anruf an diesem Tag bekommen.
    Zweitens wird einem bei so einem Termin – so meine Erfahrung – nie die Tür ins Gesicht geschlagen. Eventuell wieselt sich der Chef später heraus, indem er mitteilen lässt, dass der Termin kurzfristig abgesagt werden muss, ohne dann einen neuen Termin zu vereinbaren. Aber einen „Rauswurf“ habe ich noch nie erlebt. Nur ein Mal eine Antwort im Sinne von „M’r kaufad nix!“.
    Drittens ist ein telefonisches Nachfassen nach so einer Terminabstimmung, selbst wenn der Termin dann wieder abgesagt wird, kein Cold Call mehr.
    Und natürlich respektiert man ein „bitte rufen Sie uns nie wieder an“ etc. – das kam aber bei mir in 6 Jahren Unternehmertätigkeit kein einziges Mal vor.

  21. 21
    BV says:

    @ HugoHabicht, # 19:

    Hoppla, völlig richtig. Da war ich zu schnell. Vielen Dank.

  22. 22

    […] So macht man das richtig: Erst nervt man die Leute mit unerwünschter Werbung via Telefonanruf. Und wenn die sich dann in adäquater Form wehren, jault man auf. […]