Ende eines Mandats und die Kollegialität

Der Mandant war ziemlich aufgeregt, als man ihm den Handel mit Betäubungsmitteln vorwarf. Die Aufregung ist nachvollziehbar, denn die Aussicht, für ein paar niedere Dienstleistungen in den Knast zu müssen, sind keine rosigen.

In seiner Not – er hatte „noch nie was mit dem Gericht zu tun“ – beauftragte er gleich, parallel und unabhängig voneinander drei Anwälte. Am Ende bin ich dann übrig geblieben. Der erste Kollege, dem der Mandant dann seine Entscheidung mitgeteilt hatte, schrieb dann auch sofort an das Gericht:

… teile ich mit, daß das Mandat beendet wurde und ich den Beschuldigten nicht mehr verteidige.

Auch das Mandat des zweiten Verteidigers, der bisher lediglich die Verteidigung angezeigt hatte und ansonsten nicht weiter tätig geworden ist, war beendet. Nur hielt dieser es nicht für nötig, das Mandatsende dem Gericht mitzuteilen. Eine wiederholte Bitte des Mandanten ließ er unbeachtet.

Als ich nun Monate später beim Gericht meine Bestellung zum Pflichtverteidiger beantragt habe, schreibt mir der Richter:

Kollegen

Also, mir wäre es eher peinlich, wenn – statt ich selbst – mein ehemaliger Mandant dem Gericht mitteilen müßte, daß er das Mandat gekündigt hat. Ein Verteidigerwechsel ist nicht ungewöhnlich: Bei der Auftragsvergabe in Strafsachen muß es oft sehr schnell gehen und wenn sich dann im weiteren Verlauf herausstellt, daß Auftraggeber und Auftragnehmer nicht zueinander passen, ist es nicht ehrenrührig, das Ende der Beziehung mitzuteilen und für klare Verhältnisse zu sorgen. Im Gegenteil: Der ehemalige Verteidiger erspart dem Gericht die ständige (und sinnlose) Übermittlung von Anklagen, Ladungen, Mitteilungen, Entscheidungen …, sondern steht auch seinem ehemaligen Mandanten und dem aktuellen, aktiven Verteidiger im weiteren Verfahren nicht im Weg.

Ich hoffe, es ist nur Faulheit, die Herrn Rechtsanwalt P. daran gehindert hat, sich beim Gericht abzugemelden. Und nicht ein jämmerlicher Versuch, ein „verlorenes“ Mandat zu klammern.

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Eine Antwort auf Ende eines Mandats und die Kollegialität

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    RA Hermann says:

    „Eine wiederholte Bitte des Mandanten ließ er unbeachtet.“

    Meiner Erfahrung nach vergessen Mandanten (aber auch Kollegen und Richter) gelegentlich, daß ein Mandat ein Vertrag ist und die Kündigung dieses Vertrages eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Nicht selten hört man von Kollegen oder gar vom Gericht, das Mandat sei beendet, ohne daß man jemals eine Erklärung erhalten hat, die als Mandatskündigung aufgefaßt werden kann.

    Das hat nichts mit „Klammern an verlorene Mandate“ zu tun, sondern ist der Rechtssicherheit geschuldet. Es gibt nämlich auch Kollegen, die Mandate „kapern“ und sich gegen den Willen des Mandanten in ein Mandat drängen und ihre Beiordnung zum Pflichtverteidiger fordern. Alles schon erlebt.