Er stimmt nicht zu!

Nach vorläufigem Endergebnis der Umfrage vom 21.12.2015 wünscht die Mehrzahl der Blogleser Informationen über den Fortgang der Geschichte.

minimaxDer Dresdner Wohnheimbewohner, nennen wir ihn der Einfachheit halber mal Peter, schreibt mir via minifax.de (Vorsicht: Die übermitteln u.a. auch die IP-Adresse des Absenders, in diesem Fall eine aus Dresden).

Er reagiert auf den Kommentar von Daniel, der vorschlägt, gegen Peter eine negative Feststellungsklage zu erheben.

Peter schreibt dazu:

Sehr geehrter Herr Noch-Rechtsanwalt,

es wird mitgeteilt, dass ich die Streitfrage nicht gerichtlich klären will. […] Eine negative Feststellungsklage Ihrerseits ist daher mangels Rechtsschutzinteresses unstatthaft. […] Sie sollten sich zivilrechtlich fortbilden.

Na, gut. Dann eben erstmal die Fortbildung. Aber dann!

Übrigens:
Über 100 Leser des Blogs schlagen vor, ich solle mit Peter in seinem Wohnheim Weihnachten feiern. Das überlege ich mir aber noch.

Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache, Troll-Award veröffentlicht.

23 Antworten auf Er stimmt nicht zu!

  1. 1
    Lars says:

    Huch?

    Wieso nicht im Original (als Fax) sondern abgeschrieben und mit Auslassungen?

    Soll hier etwas unter den Tisch gekehrt werden?

    • Nein, quer über das Fax steht sein Name. *Noch* will ich ihn nicht outen. crh
  2. 2
    Dirk says:

    Keine Absicht, oder?

    • Danke! Auch dem Immobilienanwalt crh
  3. 3
    Drucker says:

    Ich würde nicht so mit dem herumspielen. Schon die geschraubte, pseudofachliche und überbemüht hochsprachliche Ausdrucksweise zeigt doch, dass der im Grunde zutiefst verunsichert ist. Warum jemanden treten, der schon am Boden liegt und nur noch reflexhaft auskeilt? Bei einem angefahrenen Wild hält man ja auch Abstand und fährt nicht nochmal drüber, um sicherzugehen.

    Ich denke, wie man öffentlich mit Menschen umgeht, trägt ebenfalls zur Reputation eines Rechtsanwalts bei.

  4. 4
    Erwin says:

    Mal sachte mit der armen Wurst
    Bisschen Hilfe hat noch keinem geschadet oder?
    Erst wenn er nicht will dann soll er auch die Konsequenzen spüren.Lernen ist immer gut.?

  5. 5
    Denis says:

    Drucker,

    so lange Herr RA Hoenig von sich keine Oben-Ohne-Bilder auf FB oder hier im Blog postet, ist der Berufsstand eines Rechtsanwalts durch diese Geschichte nicht beeinträchtigt.

    Die gesamte Geschichte ist Alltag im Internet, warum soll Herr Hoenig da nicht mitmachen dürfen?

  6. 6
    Denis says:

    Nur so ein Gedanke:
    Wenn man sich beledigt fühlt, an der Strafverfolgung aber scheitert und auf Privatklageweg verwiesen wird, dann stellt doch die Frage, warum diese nicht hinzunehmende Verletzung der Ehre nicht zivilrechtlich verfolgt wird? So mit Schadensersatz und Schmerzensgeld?
    Ist aber noch nicht verjährt.

  7. 7
    alfrear says:

    Sam kann aber auch nicht nichts sagen

  8. 8
    Drucker says:

    @Denis

    Es hat eben auch Auswirkungen auf das eigene Ansehen, wie man sich als Mensch gegenüber Menschen verhält. Zur allgemeinen Erbauung und möglicherweise zur Pflege des eigenen Befindens jemanden öffentlich vorzuführen, der bereits in die Ecke gedrängt ist, halte ich zumindest für grenzwertig.

  9. 9
    Name says:

    Wieso „in die Ecke gedrängt“? Es ist – hier im Blog – ein anonymer Troll. Der könnte sich einfach zurücklehnen und das Trollen bleibenlassen.

  10. 10
    RA JM says:

    @ Drucker:

    „bereits in die Ecke gedrängt“ ist DER definitiv nicht!

  11. 11
    Daniel says:

    Jetzt noch eine Abmahnung an minifax oder an den Troll (Pardon ich meine Peter) weil sie ein Fax bekommen haben mit Werbung für einen kostenlosen Faxdienst… Laut BGH ist ja nun so beiläufige Werbung auch verboten.

    Ihre Kasse klingelt bald richtig. Ich hoffe sie geben mir dann auch was ab ;))

    Frohe Weihnachten

  12. 12
    Florian Ziese says:

    Könnten vielleicht endlich mal die vollständigen Personaldaten hier veröffentlicht werden?

    Ich meine, der möchte bestimmt gerne Besuch von einigen hier empfangen.

  13. 13
    Dirk says:

    .. und jetzt in diesem Moment sitzt Peter in Jogginghosen auf einer verschlissenen Dresdner Wohnheimcouch und greift genüsslich ins Popcorn – in tiefster Befriedigung über die Aufmerksamkeit, die ihm hier geschenkt wird.

    Und das Wissen, das er solche Aufmerksamkeit nicht im Geringsten verdient und trotzdem bekommt, verdoppelt seinen Genuss..

  14. 14
    Noch says:

    Wieso „Noch-Rechtsanwalt“? Ist die Aberkennung der Zulassung zur Anwaltschaft schon zivilrechtlich beantragt?

  15. 15
    Knoffel says:

    Ich würde die Sache genüsslich in der Pfeife rauchen und Pumuckl einfach bitten, von weiteren lustigen Schreiben Abstand zu nehmen.

    Die Sache mit dem Privatklageweg verstehe ich auf Anhieb nicht ganz. Zwar ist ein Zivilgericht keineswegs an die Äußerungen oder Entscheidungen der Staatsanwaltschaft gebunden, aber wenn kein strafbares Verhalten vorliegt, wie soll dann die Analogie nach §§ 1004, 823 BGB gezogen werden, wenn das in Verbindung mit dem Schutzgesetz (§ 185 StGB) steht?

    Vermutlich ist es der Staatsanwaltschaft einfach egal. Selbst wenn hier strafbares Verhalten vorgelegen hätte, wie m. E. nicht, dann wäre vonseiten der Staatsanwaltschaft bis auf die Einstellung nichts weiter geschehen. Jedenfalls ist es wirklich äußerst selten der Fall, dass man Staatsanwälte trifft, die auch als Juristen arbeiten.

  16. 16
    Malte says:

    unterhaltsam ist er ja, der querulantenpeter. und offenbar geht ihm gerade der allerwerteste auf grundeis – wie sonst ist seine angst vor der negativen feststellungsklage zu erklären? meine empfehlung: genau so durchziehen. statthaft und juristisch berechtigt ist das allemal.

  17. 17
    Carlo A. says:

    @ Malte:

    Nein. Nach ständiger Rechtsprechung gibt es gerade kein Feststellungsinteresse, wenn der Berühmer auf Nachfrage ausdrücklich erklärt, er berühme sich des Anspruchs nicht mehr.

  18. 18
    BV says:

    @ Knoffel, # 15:

    MIt Privatklage ist kein zivilrechtliches Verfahren gemeint. Es handelt sich um ein besonderes strafrechtliches Verfahren, in dem der Verletzte quasi zur Staatsanwaltschaft wird (§§ 374 ff. StPO).

  19. 19
    @Dirk says:

    Finde ich völlig in Ordnung. Ich habe auch mein Popcorn dabei und finde die Geschichte interessant, ob es nun ein Troll ist oder nicht. Unterhaltung bleibt Unterhaltung.

  20. 20
    Knoffel says:

    @BV: Recht haben Sie, danke für den Hinweis. Ich weiß nicht wieso ich das jedes Mal verwechsle.

  21. 21
    RA Dr. Alexander Wachs says:

    Moin Moin,

    dann beginne ich das Jahr mit einer „guten“ Tat. Wenn man das Schreiben des Herrn Daniel:

    „es wird mitgeteilt, dass ich die Streitfrage nicht gerichtlich klären will. […] Eine negative Feststellungsklage Ihrerseits ist daher mangels Rechtsschutzinteresses unstatthaft. […] Sie sollten sich zivilrechtlich fortbilden.“

    als eine Rücknahme seiner „Abmahnung“ auslegt, dann hätte der Kollege tatsächlich kein Rechtsschutzbedürfnis für eine negative Feststellungsklage. Also kein Grund zur Sorge für Herrn Daniel.

    Freundlichen und kollegialen Gruß in die Runde und einen guten Start in 2016
    wünscht

    Dr. Alexander Wachs
    -Rechtsanwalt-

    PS: Ich schätze den Kollegen Hönig nicht so ein, dass er jemals vorhatte eine „negative“ einzureichen. Da steht der klar drüber.

  22. 22
    Daniel says:

    @Dr. Alexander Wachs
    Bitte noch Daniel durch Peter ersetzen ;-) Ich bin hier der liebe und nicht der Troll

  23. 23
    RA Dr. Alexander Wachs says:

    @Daniel .. Sie haben recht, leider kann ich nicht editieren.