Demnächst neu: Die Tötungsdelikte werden umsortiert. Und damit jeder weiß, was ihn alsbald erwartet, wenn er jemanden ins Jenseits befördert hat, veranstaltet die Vereinigung der Berliner Strafverteidiger eine Fortbildung:
Die Reform der Tötungsdelikte steht aktuell auf der politischen Agenda. Das Bundesministerium der Justiz hat eine Expertenkommission ins Leben gerufen, die Vorschläge für eine Neuregelung unterbreiten soll. Vertreter der Anwaltschaft ist u.a. der Vorsitzende des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer Rechtsanwalt Dr. Ignor, der uns seine Sicht der Dinge schildern und seinen eigenen Reformvorschlag zur Diskussion stellen wird.
Weitere Informationen gibt es hier (als PDF) und auf der Website der Berliner Strafverteidiger.
ist schon abzusehen, ob sich größeres ändert oder es „nur“ um Feinjustierung oder logischere Anordnung geht?
Ist es sinnvoll, sich im Rahmen einer Fortbildung mit einer bislang nur angedachten Reform zu beschäftigen, die sich noch nicht in trockenen Tüchern befindet? Das ganze müßte ja zunächst einmal durch das Gesetzgebungsverfahren und im BGBl. veröffentlicht werden. Dann muß sich noch ein Mandant finden, der nach Inkrafttreten der Neuregelung ein Tötungsdelikt begangen haben soll.
Bis dahin gibt es hoffentlich schon die Neuauflage der Kommentare und viele kluge Aufsätze in den Fachzeitschriften. Im Zweifel ist man in einem solchem Fall mit dem Satz „Ich rüge die Verletzung materiellen Rechts“ auf der sicheren Seite. Kein Grund sich vorzeitig den Feierabend mit so einer „Fortbildung“ zu ruinieren und sich den Kopf mit überflüssigem Wissen vollzustopfen.
Fortbildung ist Anwaltspflicht. Für manche mehr (§ 15 FAO) für andere weniger. Besser sich mit interessanten Themen zu beschäftigen (Mord geht immer), als sich nochmal die ganzen letzten BGH Entscheidungen vorbeten zu lassen, die man sowieso schon kannte.