Es gibt demnächst wieder mal was auf die Ohren.
„Rechtsbelehrung“ ist ein Jurapodcast, in dem monatlich aktuelle Rechtsfragen der Netzwelt besprochen werden.
Dazu sucht der Radiojournalist Marcus Richter noch Fragen:
Habt ihr (allgemeine) Fragen zu Rechtsschutzversicherungen? Wir machen da demnächst eine #Rechtsbelehrung @RBL_rfm drüber.
— monoxyd (@monoxyd) 10. Oktober 2015
Gern leite ich die Fragen weiter. Oder beantworte sie. Nicht hier, sondern im Podcast. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Thomas Kümmerle, unserem Dezernent für Probleme, die in unserer Kanzlei im Zusammenhang mit Rechtsschutzversicherern entstehen.
Ja ich hätte da eine Frage: Wie suche ich als Nichtjurist eigentlich eine *gute*“ RV aus?
Liest man RSV-Blog sind anscheinend „alle doof, nur ARAG ist noch doofer“. Eine Empfehlung dürfen Anwäte anscheinend nicht aussprechen. Aber wer einem außer denjenigen, die ständig im Alltag mit ihnen zu tun haben kann man denn Fragen? Das Regulierungsverhalten sieht man ja dem Versicherungsvertrag nicht an. Und der Hinweis „Sieh mal ins RSV-Blog“ sagt nur „Nimm lieber nicht ARAG“, aber nichts darüber, welche man denn überhaupt in Erwägung ziehen sollte.
Hinzu kommt, dass Regulierungsverhalten ja nicht das einzige relevante ist. Eine Zweite Frage wäre also: Worauf muss ich im Vertrag achten?
Ich würde mich allgemein freuen, wenn Sie alle Ihre Vorträge und Beiträge auf anderen Webseiten hier erwähnen, sobald sie dann abrufbar sind. ich möchte mir nichts entgehen lassen.
@Johannes:
Im Schadenfall kommt es auf eine gute Erreichbarkeit und eine schnelle Reaktionszeit der Schadensabteilung an. Da haben die kleinen Versicherer m.E. einen Vorteil. Mit Erreichbarkeit meine ich nicht den Erstanruf (den nehmen alle schnell auf), sondern die Möglichkeit den entscheidungsbefugten Sachbearbeiter selbst ans Telefon zu bekommen. Eine gute Schadenabteilung kostet aber Geld, also sind auch die Prämien meist höher.
Ich würde mich über die Weiterleitung folgender Frage freuen:
Ist es unklug, eine Rechtsschutzversicherung bei einem Unternehmen abzuschließen, bei dem man auch weitere Versicherungen abgeschlossen hat? (Beispiel sind große Versicherer wie etwa die Allianz oder HUK.) Es gibt zwar die Spartentrennung, aber wie viel ist die im Zweifel wert?
@Daniel223, das möchte ich an crhs Stelle beantworten, wenn es mir gestattet sei:
Ich war bei einem Geldinstitut beschäftigt, das auch im Versicherungsgeschäft tätig war (über eine eigenständige Tochterfirma oder so – das genaue Konstrukt hat mich nie interessiert). Als Mitarbeiter des Geldinstituts bekam man auf alle dort abgeschlossenen Versicherungen Rabatt. Deswegen bot es sich an, alles dorthin umzuziehen bzw. neue Versicherungen dort abzuschließen. Mit einer Ausnahme, der RSV. Davor wurde ich vom Kollegen, der meine Anträge entgegennahm, explizit gewarnt.
Er hat also freiwillig auf einen Abschluss und somit eine Provision verzichtet, um einem Kollegen einen guten Rat zu geben.
Das sollte einem schon zu denken geben.
Ein anekdotisches Beispiel, ca. 15 Jahre her, wenn mich meine Erinnerung nicht trügt:
Eine Bekannte hatte einen Unfall, ihr eigenes Fahrzeug und das der Unfallgegnerin streiften sich in einer engen Kurve. Beide hatten die Kfz-Versicherung bei der wgv. Den Rechtsschutz ebenfalls dort.
Die wgv hat es sich einfach gemacht und gesagt „okay, wir übernehmen, beide sind zu 50% schuld, beide werden hochgestuft“.
Die Spurenlage am Unfallort war aber hinreichend interpretationsfähig, dass meine Bekannte mit einer unabhängigen RSV und einem von dieser bezahlten guten Anwalt eventuell ohne Hochstufung aus der Sache rausgekommen wäre.
Nur, warum sollte die wgv gegen sich selbst klagen? Das ist ja linke Tasche, rechte Tasche, zahlen muss sie so oder so, die Frage ist ja nur, wessen Beitrag zukünftig steigt.
Ich selbst habe, da Gutverdiener, eine recht umfassende Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, die viele Bereiche umfasst.
Für jemanden, der schlechter verdient und etwas mit dem Geld haushalten muss. würde mich folgendes interessieren: Welche Rechtsschutzversicherungen sind dringend für eine Privatperson anzuraten und welche Versicherungen sind eher sekundär oder tertiär wichtig? Oder anders: Welche Rechtsschutzversicherungen decken Rechtsstreitigkeiten ab, die die elementarste Daseinsvorsorge betreffen und sind dringend anzuraten? Welche sind eher sekundär interessant?
Zweite Frage: Mein Versicherungsfritze hatte mir erzählt, dass man sich gegen bestimmte Streitigkeiten nicht versichern könne. Beispielsweise könne man sich nicht gegen Rechtsstreitigkeiten bzgl. vorsätzlicher Straftaten versichern, da eine derartige Rechtsschutzversicherung sittenwirdrig wäre. Stimmt das? Falls ja, gegen welche Rechtsstreitigkeiten kann man sich ebenfalls in Deutschland generell nicht versichern? Vielleicht noch ergänzend: Bei welchen Fällen wird von Versicherungen gerne behauptet, dass eine Versicherung nicht möglich wäre, die aber eine andere Versicherung dennoch anbietet?
Ergänzend zu meiner zweiten Frage gerade eben: Ich habe meinen Versicherungsfritze so verstanden, dass eine Rechtsschutzversicherung bei einem Vorwurf einer Vergewaltigung zwar in Vorleistung geht. Erfolgt aber ein Schuldspruch, würde diese das Geld wieder zurückverlangen, da vorsätzliche Straftat.
Mir fällt in diesem Zusammenhang der Fall Kachelmann ein.
Aus meiner Zeit weiß ich noch, dass in Familien- und Erbrechtssachen nur Erstberatungen versicherbar waren. Ganze Verfahren hat keine mit bekannte RSV versichert.
Welche RSV notwendig ist, ist Geschmacksfrage. Ich habe gar keine RSV und lebe gut damit. Mit den gesparten Beiträgen könnte ich in zwischen auch einen mittelgroßen Prozess finanzieren (hätte ich diese Beiträge denn zur Seite gelegt).
Übliche Empfehlung ist ein Verkehrsrechtsschutz, weil es da einen ja oft auch schuldlos erwischen kann.
Meine einzige Frage: Wofür braucht man eine RVG?
Und die Frage ist ernst gemeint. Wer braucht das? Bei den hohen Prämien, will man wirklich alles absichern? Wofür? Kann man doch selbst bezahlen, falls mal was ist, z. B, mit dem Vermieter oder Nachbarn. Gibt doch sonst nur (zusätzlichen) Ärger und man bleibt nach wie vor Kostenschuldner.
Mich würde interessieren, wie das Kündigungsverhalten der RSV aussieht. Wie viele Fälle welcher Art und welchen Ausgangs (gewonnen, verloren, Vergleich) zusammenkommen müssen, damit die Kündigung ausgesprochen wird?
Wie unterscheiden sich hierbei verschiedene RSVs?
Wie sehr sind die empfohlenen Kanzleien der RSV zu empfehlen? Gibt es dabei intern einen Bonus beim Kündigungsverhalten, da diese über eine Schnittstelle mit der RSV abrechnen und daher Geld sparen?