Frecher Spammer und drohender Zivilist

Zivilrechtler sind schon seltsame Vögel, wenn sie auf verlorenem Posten „kämpfen“.

In einer Zivilsache lasse ich meine Interessen von einem Kollegen vertreten, der sich mit dem Zeug hervorragend auskennt. Nichts Wildes, eine Sache mit einem Gegenstandswert von derzeit 3.000 Euro: Ein Spammer hat seinen Müll auf einer meiner eMail-Adressen abgeladen:

Spam Ed.

Was dann kam, habe ich ihm mit meinem Sekundentextbaustein per eMail geschickt: Eine kostenlose (!) Abmahnung mit der Aufforderung, den Mist zu unterlassen. Und was macht er? Er wird frech.

ein paar Zeilen

Frech kommt in solchen Fällen, in denen die Sach- und Rechtslage eigentlich völlig klar ist, nicht weiter. Deswegen habe ich meinen lieben Kollegen gebeten, dem Spammer durch das Amtsgericht mitteilen zu lassen, daß sinnloses Spamming hier nicht erwünscht ist. Und freche Reaktionen erst Recht nicht.

Der Spammer beauftragte nun seinerseits einen Rechtanwalt, der sich in dem amtsgerichtlichen Verfahren breitbeinig aufstellt. Kann man so machen, das sieht das Zivilprozeßrecht ja vor. Nur das hier muß man nicht machen, das geht zu weit:

Betrugsunterstellung

Offenbar hat er die Aussichtslosigkeit seiner Position, bzw. die seines Mandanten, des Spammers, erkannt und bringt nun das Geschütz des Strafrechts gegen mich in Stellung. Dieser promovierte Zivilist und Vortragsreisende aus Hamburg.

Aber am Ende ist er wieder freundlich und erteilt mir kluge Ratschläge:

Dringender Rat

Ich habe dem Ratgeber dann aber schon mal ein paar passende Worte – außerhalb des Protokolls – übermittelt.

Neuigkeiten

Ja, genau. Hier. Denn ich werde gern weiter über das richtungsweisende Verfahren vor dem Amtsgericht Tempelhof/Kreuzberg berichten. Und über kollegialen Umgang miteinander, über Berufsrecht, über Prozeßbetrug, über die Beihilfe dazu und über die Grenzen des Persönlichkeitsrechts. Halali.

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13 Antworten auf Frecher Spammer und drohender Zivilist

  1. 1
    klausi says:

    „ich rate dem antragstseller vor dem hintergrund der sachlage dringend an, den antrag auf erlass einer einsweiligen verfügung zurückzunehmen. damit könnte die rechtsstreitigkeit ingesamt beigelegt werden“

    klingt für mich nach so einen typischen „versuchen kann man es ja“

  2. 2
    RA Schepers says:

    Ich weiß gar nicht, was Sie haben.

    Sie verschicken eine kostenlose Abmahnung und erhalten im Gegenzug einen kostenlosen Rechtsrat ;-)

  3. 3
    mausi says:

    Könnte es sein, dass Rechtsanwälte auch privat Prozesshansel sind?

  4. 4
    matthiasausk says:

    Danke für die Ankündigung, ich geh auf dem Heimweg noch Popcorn holen ;)

  5. 5
    LieberKlient says:

    Das klingt sehr nach Dr. H., kenne ich auch bereits. Beste Grüße aus Hamburg

  6. 6
    Dingdong says:

    AG Tempelkreuz? Aber mit der Hauptsache dann mal erstinstanzlich zum LG. Wir sind inzwischen wieder bei der alten Streitwertrechtsprechung!

  7. 7
    le D says:

    Drohungen mit Strafverfahren sind stumpf. Wenn man keine Chance hat, muss man inhaltlich kreativ werden oder halt die Flügel strecken und die Sache klein halten. Auf verlorenem Posten stehen und in die Gegend pusten, hilft nicht…

    Grüße an B.H.!

  8. 8
    whocares says:

    Drohungen mit Strafanzeigen von Zivilrechtlern sind nichts neues und üblicherweise ein Hinweis, das die Gegenseite nicht mehr viel zu bieten hat. Ich habe nur einmal erlebt, das die Drohung tatsächlich wahrgemacht wurde, das war bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalles, wo mich der gegnerische Anwalt wegen Versicherungsbetrug angezeigt hat (im Ergebnis Einstellung nach 170 (2) und im Zivilverfahren 2/3 zu meinen Gunsten – wobei meinerseits aber auch nur dieser Anteil eingeklagt worden war).

  9. 9
    RA Schepers says:

    Der versierte Zivilrechtler hat nach der Drohnung mit Strafanzeigen noch § 242 BGB auf Lager… ;-)

  10. 10
    Rudi says:

    Leere Drohungen sind ein stumpfes Schwert. Ich bin Zivilunke und drohe durchaus gelegentlich mit Strafanzeigen (ich arbeite häufig gegen Inkassobüros). *Selbstverständlich* erstatte ich die Strafanzeigen dann aber auch, wenn die Gegner auf ihren Forderungen bestehen. Wenn für mich aber nicht eindeutig klar ist, daß ich ggf. eine Strafanzeige erstatten werde, drohe ich nicht damit.

  11. 11
    Provinzverteidiger says:

    Einhundertdreiundfünfzig. Gibt es das nicht im Zivilprozess? Die armen Zivilrichter!

  12. 12
    BV says:

    @Provinzverteidiger: Gibt es ganz offensichtlich nicht: http://15-cent.blogspot.de ;-)

  13. 13

    Die beste Methode E-Mail – und juristischen
    Spam loszuwerden ist, auf diesen Übertragungsweg
    zu verzichten.