Freispruch nach 26 Jahren – nicht bedauerlich!

Freispruch03Ein klassischer Freispruch, weil es dem Gericht und der Staatsanwaltschaft nicht gelungen war, den Anklagevorwurf zu bestätigen.

Dem Mandanten der Strafverteidiger Alexander Richter und Tobias Glienke hatte die Anklage vorgeworfen, am 20.11.1989 aus Habgier einen Menschen getötet zu haben. Das hat sich im Rahmen einer sehr umfangreichen Beweisaufnahme nicht bestätigt.

Freispruch01Die Medienmeute – allen voran die Gerichtsreporterin des Springerboulevards – war nach der Verhaftung des Beschuldigten und bei Prozeßbeginn natürlich begeistert.

Moderne DNA-Untersuchungen seien zum Einsatz gekommen. Und ein genetischer Fingerabdruck sollte den Tatnachweis bringen. Auch noch nach einem Vierteljahrhundert. Doch von Anfang an verteidigte sich der Angeklagte mit professioneller Unterstützung seiner beiden Verteidiger gegen den Vorwurf.

Dennoch fabulierte die Journaille:

Das, was die tote, alte Dame vor einem Vierteljahrhundert unter ihren Nägeln hatte, ist mit verbesserten Methoden neu untersucht worden. Der genetische Fingerabdruck gehört dem Familienvater – die DNA lügt nicht.

und macht – wie oft in Unkenntnis der entscheidenden Tatsachen – Stimmung gegen den Familienvater, der acht lange Monate unschuldig in Untersuchungshaft gesessen hat.

Anklageschrift

Die Rechtsanwälte Tobias Glienke und Alexander Richter, beides erfahrene Fachanwälte für Strafrecht, haben im Prozess unter vielem anderem zutreffend dargestellt, daß eine übereinstimmende DNA allein nicht ausreicht, um einen Tatnachweis zu erbringen. Der genetische Fingerabdruck ist eben auch nur eine Spur, die bewertet werden muß, wie jedes andere Beweismittel auch.

Es steckte viel Kleinarbeit in der Verteidigung, die durch eigene Ermittlungen und auch mit engagierter Unterstützung von Angehörigen und Freunden des Angeklagten schlußendlich zu diesem erfreulichen Ergebnis führten.

Enttäuschend – jedenfalls für das fachkundige Publikum – ist allerdings das unprofessionelle Verhalten des Vorsitzenden Richters Schweckendieck, der es sich – aus Gesichtswahrungsgründen? – nicht verkneifen konnte, sein Bedauern über dieses von ihm zu verkündende Ergebnis deutlich zu machen.

Was will der Richter mit dem Satz in der mündlichen Urteilsbegründung „Sollten Sie es doch gewesen sein, müssen Sie das mit ihrem Gewissen abmachen.“ mitteilen!? Richter haben das Ergebnis der Beweisaufnahme zu bewerten. Nicht mehr, nicht weniger. Sie haben festzustellen, ob die Anklagebehauptung …

MordAnklage

… am Ende zutrifft oder nicht.

In diesem Fall konnte diese Feststellung nicht zweifelsfrei getroffen werden, weil die Beweise dazu nicht vorlagen. Also ist ein Freispruch zwingend. Und zwar ohne Ausdruck des Bedauerns, weil es (leider?) nicht gelungen war, einen mutmaßlichen Täter zu überführen.

Die Rechtsanwälte Alexander Richter und Tobias Glienke werden nun ihren Mandanten und seine Familie dabei unterstützen, den Scherbenhaufen zu beseitigen, den schlampige Ermittlungen und voreingenommene Ermittler da hinterlassen haben.

Dieser Beitrag wurde unter Richter, Strafrecht, Strafverteidiger, Verteidigung veröffentlicht.

32 Antworten auf Freispruch nach 26 Jahren – nicht bedauerlich!

  1. 1
    Andy says:

    26 Jahre Hauptverfahren?

  2. 2
    WPR_bei_WBS says:

    Nun ja, da die Anklageschrift auf den 27. April diesen Jahres datiert (Eingang bei crh am 26. Mai, und ich wette das lag weder an der Post noch an crh) wird es wohl kein sechsundzwanzigjähriger Prozess gewesen sein.

  3. 3
    moep says:

    @Andy: Eher 5 Monate laut Eingangsstempel. Nur die Tat liegt schon länger zurück

  4. 4
    ksu says:

    Was will der Richter mit dem Satz in der mündlichen Urteilsbegründung „Sollten Sie es doch gewesen sein, müssen Sie das mit ihrem Gewissen abmachen.“ mitteilen!?

    Vielleicht das er nach wie vor Zweifel hat und die Schuld des Angeklagten durchaus für möglich hält. Ihm aber eben im Zweifel freisprechen muss. Und – ja: Sollte er es gewesen sein, dann wird ihn hoffentlich sein Gewissen keine Ruhe mehr lassen. Ich finde an diesem Wunsch nichts Verwerfliches, sondern teile ihn. Ebenso wünsche ich den Angeklagten von Herzen alles Gute, sollte er es nicht gewesen sein und unschuldig in U-Haft gesessen haben.

    Letztlich bleiben beim Richter eben offensichtlich Zweifel. Die darf er auch formulieren. Oder etwa nicht?

  5. 5
    Roland B. says:

    Aber so ein reißerischer Titel klingt natürlich nicht nur bei der Bildzeitung besser.

  6. 6
    Bernadette says:

    Die wohl viel größere Schade für den deutschen „Rechtsstaat“ ist, dass der ehemalige Angeklagte und nun Freigesprochene auf seinen Kosten der Verteidigung sitzen bleibt und auch NULL Entschädigung für seine verschwendete Lebenszeit oder eine andere Art der Wiedergutmachung erhält.

  7. 7
    BV says:

    @ ksu, # 4:

    Nein, darf er eben nicht. Auch wenn das menschlich verständlich ist, hat das in der Urteilsbegründung nichts zu suchen. Wenn die Schuld zur Überzeugung des Gerichts feststeht, ist der Angeklagte zu verurteilen, ansonsten eben nicht.

    So gut ich den Richter auch verstehen kann, halte ich solche Äußerungen auch generell für schädlich, da sie suggerieren, dass unser Rechtssystem irgendeinen Mangel hat, da nun dieser – mit gewisser, aber eben zu geringer Wahrscheinlichkeit – doch chuldige Angeklagte davongekommen ist.

  8. 8
    R. Nüchterter says:

    @Bernadette
    So, wie ich das Rechtssystem kennenlernte, könnte das sehr zum Vorteil des (durchnitllichen) unschuldig Angeklagten sein: Wenn dem Staat aus einem Freispruch nennenswerte Ausgaben entstünden täte sich mancher Richter sicher noch leichter mit der Urteilsfindung. Die Tendenz zeigt sich mMn bereits bei Verfahrenseinstellungen.
    Ausserdem erhält er doch die Kosten eines Wald- und Wiesenanwaltes erstetzt und darüber hinaus eine ‚äusserst grosszügige‘ Haftentschädigung.

  9. 9
    Redakteurin says:

    Werte Juristen hier im Forum,

    trifft es wirklich zu, dass auch noch ein Freigesprochener für seinen Verteidiger selbst zahlen muss? Wnn ja: Kann der Mann dagegen vorgehen? Herzlichen Dank für Ihre Amtwort.

  10. 10
    Die besten Strafverteidiger der Erde says:

    Könnten Sie, Herr Hoenig, bitte nochmal darauf hinweisen, wer denn nun den Angeklagten verteidigt hat, möglicherweise vielleicht gefettet? Das wird aus dem Artikel nicht deutlich.

  11. 11
    ksu says:

    @BV:

    So gut ich den Richter auch verstehen kann, halte ich solche Äußerungen auch generell für schädlich, da sie suggerieren, dass unser Rechtssystem irgendeinen Mangel hat, da nun dieser – mit gewisser, aber eben zu geringer Wahrscheinlichkeit – doch schuldige Angeklagte davongekommen ist.

    Genau das ist der Fall. Der Freigesprochene hat die Tat mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit getan. Und mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit hat er sie nicht getan. Dabei kann die Wahrscheinlichkeit, dass er sie getan hat, sogar größer sein als die, dass er sie nicht getan hat. Aber eben nicht groß genug, das die Richter keinen Zweifel mehr haben. Und dann kann er nicht verurteilt werden und muss eben freigesprochen werden. Das ist kein Mangel sondern ein Grundsatz unseres Rechtssytems.
    Trotzdem bin ich der Meinung, dass der Richter in der Urteilsbegründung seine Zweifel formulieren darf. Schon wenn er formuliert, dass die Beweise für eine Verurteilung nicht ausreichen, dann räumt er ein, dass es durchaus Beweise gibt und der Angeklagte die Tat möglicherweise begangen haben könnte. Warum soll er diese Zweifel in seiner Urteilsbegründung nicht formulieren dürfen?

  12. 12
    Könnte irgendwie zusammen hängen says:

    Die 8 Monate Untersuchungshaft eines Unschuldigen, von der hier berichtet wurde, müssen Richter und Staatsanwaltschaft dann mit ihrem Gewissen abmachen.

    Fragen Sie den Richter doch mal, ob ihn das irgendwie juckt.

  13. 13
    Der wahre T1000 says:

    DNA unter den Fingernägeln. Das kann vieles bedeuten und muß nichts beweisen. Aber es ist schon sehr naheliegend, dass eine Tatbeteiligung wahrscheinlich ist. Er muß da gewesen sein und zwar kurz vor der Tat oder bei der Tat. Wie sonst sollte DNA unter die Fingernägel kommen?

    • Es war keine DNA *unter* den Nägeln, sondern *auf* ihnen (BILD lügt!). Und: Er war (mehrmals) da, weil die beiden sich kannten. Undund: Googlen Sie mal nach dem Stichwort: „Sekundärübertragung“. Merkschwas? crh

    Daß dem Richter bei dieser Sachlage Zweifel bleiben dürfte verständlich sein. Stellt sich nur die Frage, ob er das zum Ausdruck bringen darf oder nicht.

    Es mag nicht sehr professionell sein. Angesichts der Tatsache, daß Polizei und Justiz regelmäßig das Recht „falsch verstehen“, „versehentlich nicht beachten“ oder auf andere Weise beugen, ist die Äußerung einer persönlichen Meinung sicher kein Weltuntergang.

  14. 14
    Fry says:

    @“Die besten Strafverteidiger der Erde“: wo steht denn im Artikel, dass jemand den Angeklagten möglicherweise gefettet hat?

  15. 15
    Fry says:

    Generell werden an „die DNA“ Erwartungen gerichtet, die der aktuelle Forschungsstand einfach nicht erfüllen kann. Auch im medizinischen Bereich.

  16. 16
    Fry says:

    Eine Entschuldigung für die 8 Monate U-Haft und sonst erlittenes Unrecht wäre in der Urteilsbegründung als Schlusswort angebracht. Nicht solches Nachtreten.

  17. 17
    matthiasausk says:

    Der Richter wird durch den Ausspruch nur ausdrücken wollen, wie sehr er sich dem Rechtstaat unterwirft – gegen die innere Überzeugung hat er freigesprochen, weil das Recht es so will – ein ganz famoser aufrechter Mann ist das!

    @crh: „Merkschwas“ … ist das Schwäbeln jetzt bis in die Kanzlei vorgedrungen? Schlimm! Armes Berlin!

  18. 18
    Matz says:

    @fry:

    Zum Zeitpunkt der mündlichen Urteilsbegründung steht noch nicht fest, ob das Urteil rechtskräftig wird. Dementsprechend gibt es da noch nichts zu entschuldigen.

  19. 19
    R. Nüchterter says:

    @matthiasausk
    Bitte unterlassen Sie doch die Verlinkung auf Ihren die Verbrechen des NS-Regimes verharmlosenden Blogeintrag!

    P.S. Wenn Sie wirklich Antifaschist sind ersetzen Sie die dort veröffentlichten Aussagen durch Substantiierte, Gehalt- und Niveauvolle.

    P.S. @RA Hoenig: Ich weiss, hier ist nicht der Platz für die Auseinandersetzung mit Verharmlosern. Aber Sie ‚verlinken‘, Jeder kann das lesen. Da sollte man schon drauf reagieren.

  20. 20
    HD says:

    Solange sich Verteidiger gerne anhören, dass ihr Mandant wegen erwiesener Unschuld freizusprechen war, müssen sie m.E. auch damit leben, dass Gerichte bei Freisprüchen Ausführungen dazu machen, wie groß die Zweifel an der Schuld des Angeklagten waren, auf Grund derer sie freigesprochen haben. Das ist rationale Urteilsbegründung.
    War die Lücke zur Gewissheit nur klein, dann darf das das Gericht mit der kritisierten Äußerung m.E. auch deutlich machen.

  21. 21
    Mirco says:

    Wenn ich die Zeitung richtig verstehe, saß der Angeklagte schon direkt nach der Tat ein paar Jahre in Untersuchungshaft.

    • Sie verstehen die Zeitung nicht richtig. crh
  22. 22
    RA Bimmel says:

    Es gibt auch Strafkammervorsitzende, die in der mündlichen Urteilsbegründung von einem „Freispruch zweiter Klasse“ und der „moralischen Schuld“ des Angeklagten fabulieren, nachdem das Gericht nach langer Beweisaufnahme feststellen mußte, daß das angeklagte Verhalten gar keinen Straftatbestand erfüllte…

    Ich würde angesichts solcher Fehlleistungen eher von einem „Eröffnungsbeschluß vierter Klasser“ sprechen wollen, hätte man doch diese Feststellung schon vor einer teuren Hauptverhandlung treffen können, wenn man nicht erst kurz vor der Urteilsverkündung erstmals in einen StGB-Kommentar geschaut und dem Verteidiger zugehört hätte…

    Ausdrücke des Bedauerns über Freisprüche aus Richtermund hört man immer wieder. Unprofessionell und Zeugnis eines fragwürdigen Rechtsstaatsverständnisses.

  23. 23
    @ksu says:

    Was sie meinen sind aber keine Beweise, sondern Indizien. Beweis impliziert, dass die Tat damit bewiesen wird.

  24. 24
    matthiasausk says:

    @Nücherter: Würden Sie mir Ihren Vorwurf bitte erklären? Gerne auch nicht hier.
    Ich verstehe Sie nämlich nicht, da der Beitrag ja gar nichts mit NS-Verbrechen zu tun hat.

  25. 25
    ksu says:

    @23: Leider gibt es selten wirklich objektive Beweise. Selbst ein Geständnis kann falsch sein.
    Ob die Schuld des Angeklagten ausreichend bewiesen ist oder nicht, ist oft eine subjektive Wertung des jeweiligen Gerichts. Manchmal hält es die Schuld des Angeklagten für bewiesen und später stellt sich heraus, dass er unschuldig war. Harry Wörz ist nur ein prominentes Beispiel. Und genauso werden manchmal Schuldige freigesprochen.

  26. 26
    PubPro says:

    Ich finde es sehr interessant, dass der Blogverfasser so sehr auf Förmlichkeiten usw. rumreitet, selber aber gerne unsauber formuliert.

    „…weil es dem Gericht und der Staatsanwaltschaft nicht gelungen war, den Anklagevorwurf zu bestätigen.“

    Mit dieser Formulierung wird der Eindruck erweckt, dass es Aufgabe und Ziel von Gericht und StA wäre, den Anklagevorwurf zu bestätigen. Da der Strafprozess nicht als Parteiprozess ausgestaltet ist, ist das für die StA schon aus diesem Grund falsch. Aber auch das Gericht hat nicht das Ziel oder die Aufgabe den Anklagevorwurf zu bestätigen. Es hat die Wahrheit zu ermitteln und auf Grund dieser gefunden Wahrheit ein Urteil zu fällen.

    Der zitierte Satz des Richters geht auch völlig in Ordnung. Er ist jedenfalls nicht verboten. Wer anderes behauptet, der mag die Norm im Gesetz vorzeigen, aus der sich das ergibt.

  27. 27
    R. Nüchterter says:

    @matthiasausk
    Danke für Ihre *sachliche* Nachfrage.
    Lesen Sie bitte meinen Kommentar 17 auf http://www.kanzlei-hoenig.de/2015/rote-karte-fuer-die-afd-jetzt-erst-recht/
    Denselben Link verwendeten Sie auch noch in Kommentar 17 in diesem Thread (Zahlengleichheit Zufall, Mail an Google/NSA keine Option), in Kommentar 24 dankenswerter Weise nicht mehr.

  28. 28
    Knoffel says:

    Sehe ich genauso. Nicht hinreichend bewiesen? Danke und auf wiedersehen, der Rest ist uninteressant.

    Das kann er gerne am Stammtisch unter sich bei Freunden erzählen, aber im Urteil hat das nichts zu suchen.

  29. 29
    matthiasausk says:

    @R. Nüchterter : Das böse N-Wort haben Sie benutzt – ich habe es nicht verwendet.
    Und Ihre „Argumentation“ ist mir weiterhin unverständlich. Denn wie gesagt: Ich habe nicht verglichen, kann daher auch nicht verharmlost haben. Der Beitrag zeigt eher das Gegenteil von Verharmlosung, er wendet sich gegen die derzeitige Verharmlosung (die Ihnen wohl ganz recht ist).

    Ich glaube fast, daß bei Ihnen das alte Sprichwort zutrifft, das von den getroffenen Hunden. Oder, weils besser zum uneigentlichen Thema paßt: Wer sich getroffen füjlt, ist gemeint [so oder ähnlich Werner Finck zugesprochen].

    Es wäre übrigens wahrscheinlich hilfreicher, wenn Sie die Vorwürfe, die Sie mir machen, gleich dort äußern würden, wo ich sie regelmäßig lese – dann muß ich auch für die Antworten nicht den Webspace anderer Leute bemühen. Ich werde Ihnen daher auch hier nicht mehr antworten.

  30. 30
    R.Nuechteter says:

    @matthiasausk, 29
    Sie bringen ja die (mittlerweile) Klassiker!
    „Verharmlosung (die Ihnen wohl ganz recht ist)“, „Ich glaube fast, daß bei Ihnen das alte Sprichwort zutrifft, das von den getroffenen Hunden.“

    Sehen Sie, genau diese Wortklaubereien („Ich habe gar nicht Nazi gesagt, sondern nur „Braune Scheisse““ (BTW: Faekalsprache qualifiziert nun auch nicht unbedingt zum geistig gesunden Diskutanden!)) ist doch unserioes.
    Braun war die Farbe der SA (fun fact: nur der SA, die SS hatte Schwarz und das Regime Rot(! sie nannten sich ja Sozialisten)).
    „Braune Scheisse“ ist also ein (sachlich missglueckter) Nazi-Bezug//Vorwurf.

    Sie winden sich, wie diese unwerten ACAB-Brueller und Polizistenschlaeger (nein, man darf die „Drecksbullen“ nicht einfach pruegeln oder bewerfen, nur weil Diese die FDGO (durchaus: In ihren weniger angenehmen Auswuechsen) verteidigen/durchsetzen.

    Im Uebrigen:
    Ihr Webspace ist feige und NSA-Konform:
    – kein Impressum
    – keine Kommentarmoeglichkeit (darf doch „moderiert“ sein!)
    – Kontakt ausschliesslich ueber googlemail – welcher geistig gesunde Mensch schreibt politische Auseinandersetzung ueber Google?!?!!

    Also kann man als datenschutzsensitiver Mensch dort kein Feedback geben.

    Da Sie versprachen, keine Antwort mehr zu geben, sollte der Fall damit auch abgehakt sein.

    P.S. heute auf ENU-device, keine Umlaute :(

  31. 31
    R.Nuechterter says:

    BTW:
    Wer verharmlost jetzt die Nazis mehr?
    a) Der, der Fluechtlingsheime-Anzuender ist oder verteidigt (gerne auch: sympathisiert)
    oder
    b) Der, der millionenfachen Voelkermord mit a) begrifflich gleichsetzt?!

    a) sind Straftaten, die verfolgt und verurteilt werden muessen.
    b) ist eine Verhoehnung der Vergangenheit und ihrer Opfer – ausgerechnet begangen von Welchen, die sich „Anti“faschist nennen.

    P.S. Gut Meinen ist oft das Gegenteil von gut Handeln.

  32. 32
    fee says:

    @26 (PubPro):

    In Ihrem Kommentar schreiben Sie: „[…] das Gericht hat nicht das Ziel oder die Aufgabe den Anklagevorwurf zu bestätigen. Es hat die Wahrheit zu ermitteln und auf Grund dieser gefunden Wahrheit ein Urteil zu fällen.“

    Das ist unzutreffend. Das Gericht hat Beweis zu erheben zur Tat, die dem Angeklagten mit der Anklageschrift vorgeworfen wird. Am Ende der Beweisaufnahme hat es festzustellen, ob es ohne vernünftigen Zweifel davon überzeugt ist, dass der Angeklagte der der Anklage zugrundeliegende Tat schuldig ist.

    Die Wahrheit hat das Gericht nicht zu ermitteln.