Es gibt einen großen Unterschied zwischen einem Steuerberater und einem Strafverteidiger: Der Finanzjongleur hat in der Regel Mandanten, die er ständig und immer wieder betreut. Beim Verteidiger sieht es eher so aus, daß er seinen Mandanten regelmäßig nur einmal sieht. Nur im Bereich des Verkehrsstrafrechts bzw. bei den Bußgeldsachen kommen die Leute schonmal häufiger in eine Kanzlei mit dem Schwerpunkt Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht.
Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht, Rechtsanwalt Tobias Glienke hat zur Zeit einen solchen Mandanten – gleich dreimal hintereinander hat ihn der Blitz getroffen. Drei Bußgeldbescheide, einer mit zwei Monaten Fahrverbot.
Anders als bei Steuerberatern kann sich der gemeine Verkehrssünder gegen die Kosten einer professionellen Vertretung versichern – mit einer Rechtsschutzversicherung. Der Mandant von Glienke hat die sinnvolle Entscheidung getroffen, sich zu versichern. Dabei allerdings einen kapitalen Fehler gemacht: Er hat sich die ARAG zu seinem Vertragspartner ausgesucht.
Dieser Versicherer – so scheint es jedenfalls – erbringt seine Versicherungsleistung in Abhängigkeit vom Wasserstand im Wattenmeer. Einmal mehr und einmal weniger, je nachdem ob man zu Fuß zu den Ostfriesischen Inseln laufen kann oder besser ein Boot nehmen sollte.
Die bei der ARAG beschäftigte Assessorin W. hält es für angemessen, für eine Verteidigung gegen ein zweimonatiges Fahrverbot (66 km/h außerorts zu schnell) 15 Prozent weniger zu zahlen als für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h innerorts. Der dritte Fall liegt irgendwo dazwischen. Die weiteren Einzelheiten zu diesem ARAG-Roulette habe ich im RSV-Blog dargestellt.
Weil wir nun der Ansicht sind, es reicht, wenn wir vor Gericht auf hoher See sind, spielen wir mit der ARAG nun Schiffe versenken. Drei Zahlungs-Klagen gegen diesen Versicherer, weil er noch nicht einmal den Vorschuß in Höhe der Mittelgebühr zahlen will.
Denn die gesetzliche Wertung sieht die Mittelgebühr beim Vorschuß zu Beginn einer neuen Sache vor – ob es am Ende billiger oder teurer wird, bleibt der Schlußrechnung vorbehalten. Die ARAG macht es anders: Sie würfelt, was der Versicherungsnehmer am Anfang bekommt, und kürzt dann am Ende an dem, was der Verteidiger verdient hat.
Ich frage mich, was die Menschen dazu treibt, ihr sauer Verdientes bei diesem Versicherer abzuliefern. Wer einen seriösen Rechtsschutzversicherer sucht, der sollte sich doch nicht an die ARAG wenden. Sonst zahlt er teure Prämien, bleibt trotzdem auf den Verteidigerkosten sitzen und muß schlußendlich auch noch gegen seinen Vertragspartner klagen. Das ist noch alles Mist!
Übrigens
Wer meint, in Bußgeldsachen brauche er keinen Verteidiger, oder er will sich keinen leisten – der kann sich mal bei unserem kostenlosen eMail-Kurs anmelden: Selbstverteidigung in Bußgeldsachen.
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Bild: © segovax / pixelio.de
Ich weiß nicht, WAS sie zur ARAG treibt. Aber WER.
Ist die ARAG wirklich so schlecht? Ich habe mich dort auch versichert auch mit Erweiterter Strafrechtschutz und kriege hier langsam Angst so oft wie ich das gebashe lese. Welcher Versicherer ist denn besser? Ist wirklich Advocard Anwalts Liebling?
Hallo,
ich bin auch bei der ARAG versichert. Ursprünglich ohne Selbstbeteiligung. Nachdem ich 3x gegen die ARGE rechtlich vorgehen musste stellte man mich vor die Wahl: Entweder man kündigt mich oder ich muß 300€ Selbstbeteiligung zahlen. Natürlich bei selbiger jährlichlicher Zahlung, also kein vergünstigter Beitrag wegen der Selbstbeteiligung.
Im Übrigen wurden alle Verfahren gegen die ARGE gewonnen.
immer wieder fragen mich mandanten, welche RSV ich empfehlen kann. seit ich vor ein paar tagen (endlich) angefangen hab, dieses blog mal ordentlich und nicht nur sporadisch zu lesen, kann ich da endlich drauf antworten! danke dafür!!
bin am 1.9. auch nochmal in berlin, wo geht man denn da so für ein kaltgetränk hin?
@ ARAG Versicherter
Das sind aber zwei Paar Schuhe – also wie sich eine Versicherung im Schadensfall verhält auf der einen, und welche Konsequenz sie aus dem Schadensfall nach Bearbeitung der eigentlichen Sache zieht auf der anderen Seite.
Das eine Versicherung eine Risikoanpassung vornimmt ist nun mal recht normal. Natürlich kann man immer darüber streiten, ab wann und in welchem Umfang, aber wie gesagt, grundsätzlich ist das normale.
Und dass sie mit drei Klagen evtl. ein höheres statistisches Risiko aufweisen ist auch klar. Auch hier kann man natürlich darüber streiten, welchen Einfluß neben der Zahl der Prozesse auch der Anteil der gewonnenen / verlorenen Prozesse hat oder ob ggewonnene Prozesse überhuapt nicht (bzw nicht negativ) einfließen sollen – aber da ich weder Versicherungsmathematiker bin noch die statistischen Grunddaten vorliegen habe, ist meine Grundhypothese hier erstmal, dass die ARAG da schon etwas richtig macht. Richtig in Bezug darauf, dass es einen statistischen Zusammenhang gibt. Die wollen schließlich auch verkaufen und erhöhen ihnen die Prämie nicht einfach so (da besteht ja immer die Gefahr der Abwanderung).
Gegenfrage: Haben Sie die RV danach gewchselt?
Also, wenn Sie als Strafverteidiger Ihre Mandanten „regelmäßig nur reinmal“ sehen, machen Sie aber etwas falsch… :-)
Die meisten meiner Mandanten sind „Stammkunden“, die immer wieder kommen. Manchmal dauert es je nach Länge der Haftstrafe zwar ein paar Jahre. Aber zwischendurch gibt es ja auch noch die Strafvollzugs- und Strafvollstreckungssachen, in denen sie verteidigt werden wollen.
Betrüger, Drogis und Trunkenheitsfahrer kommen eigentlich regelmäßig wieder. Mörder seltener. Dafür entwickelt sich mit ihnen häufig ein im wahrsten Sinne des Wortes „lebenslanges“ StVollzG-Mandat.
@Ra Bimmel
Wenn man einmal Opfer der Justiz wurde, ist man besondert gefähredet erneut Opfer der Justiz zu werden.
Das System macht es ehemaligen Straftätern nämlich nicht leicht sauber zu bleiben sondern führt gegen ehemalige Straftäter gerne Ermittlungen, die bei unbelasteten Bürgern eingestellt werden würden.
In der Rege macht sich ein Straftäter daher immer wieder mal strafbar, bzw wird es von der Justiz so hingedreht.
Natürlich gibt es sicherlicch auch Überzeuguunngstäter oder Berufskriminelle, doch es gibt genug Menschen die wegen Lächerichkeiten verurteilt werden und sogar eingesperrt. Unser Rechtsstaat ist leider nicht so gut wie er sich nach außern gerne darstellt.
@ WPR_bei_WBS
Stimmt, es mag sein das man die Prämie erhöhen kann, aber zu sagen das man garrnicht mmehr ohne Selbstbeteiligung?
Nun gut, sebst wenn dies in Ordnung wäre, dann müsste aber im Gegenzu die Prämie weniger werden, da die ARAG viel weniger zu zahlen hat bei Selbstbeteiligung.
Zudem muss immer bedacht werden was für Fälle der Versicherungsnehmer meldet.
Absolut alle Fälle wurden vor Gericht gewonnen, somit die Kosten dem Gegner (ARGE) auferlegt.
Nun seit Jahren keinen Rechtsschutzfall mehr.
Bin aber noch immer bei der ARAG, weil ich nicht wusste zu wem ich wechseln soll.
Leider habe ich bisher von keinem Anwalt eine Empfehung gehört…