Manche Radfahrer sind aber auch hartnäckig beratungsresistent.
Da müssen sie sich nicht wundern, wenn ein pädagogisch ambitionierter Fußgänger einmal etwas nachdrücklicher auf die Beleuchtungspflicht hinweist.
Manche Radfahrer sind aber auch hartnäckig beratungsresistent.
Da müssen sie sich nicht wundern, wenn ein pädagogisch ambitionierter Fußgänger einmal etwas nachdrücklicher auf die Beleuchtungspflicht hinweist.
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Der unbelehrbare Zeuge …
Helmpflicht!
Aber die guten NFL Ganzkopfhelme. Dann würden sich alle Schmerzen erübrigen
Was fährt der auch ohne Licht?! Gut, dass da jemand so engagiert aufpasst. Was – gerade auch dem Radfahrer – alles hätte passieren können… ;-)
Ja, es ist gut zu wissen, dass es so viele engagierte Mitbürger gibt, die ihre Mitmenschen so unerschrocken und selbstlos auf ihre Fehler hinweisen.
Also bitte, diese frommen Menschen haben sich nur die jüngsten Aeusserungen des amtierenden Papstes zu Herzen genommen.
Das Selbe gilt für Fahrradfahrer mit falsch eingestelltem (blendendem) Scheinwerfer!^^
Dann möchte ich darum bitten, die nächsten Kfz-Führer, die beim Rechtsabbiegen den Radfahrer auf dem sicheren Radweg „übersehen“ und so versehentlich totfahren, äquivalent zu belehren.
Gern darf die Belehrung auf die Verkehrsplaner erweitert werden.
Wie ist das nun, geht es dem Mann eigentlich auch an den Führerschein, falls er einen hat?