Kinox.to beim Landgericht Leipzig

Am heutigen Freitag startete im sächsischen Leipzig der erste Prozess gegen einen mutmaßlichen Mitbetreiber von Kinox.to.

Kinox.to

Themen der Anklage, die von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden geführt wird, sind:

Nicht angeklagt ist eine Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB); dieser Tatvorwurf spielte auch eher nur für das Ermittlungsverfahren eine tragende Rolle, weil sich daraus einige bedeutsame „Bequemlichkeiten“ für die Strafverfolger ergeben haben. Für das Strafmaß im Falle einer Verurteilung kommt es darauf eher weniger an.

Bemerkenswert ist, daß das Streaming-Portal noch immer am Netz ist, weil den Strafverfolgungsbehörde die Zugangsdaten nachhaltig vorenthalten werden (und sie keine kompetenten Hacker kennt, die sich mal bei dem Server anmelden, um dort für Recht und Ordnung zu sorgen – gibt es hier vielleicht Freiwillige? 8-) ).

Und von den beiden Jungs, die die GenStA – wie den aktuell vor der Strafkammer des Landgerichts Leipzig Angeklagten – zum inneren Kreis der Betreiber von kinox.to zählt, fehlt immer noch eine verfolgbare Spur.

Dieser Beitrag wurde unter Cybercrime, Strafrecht veröffentlicht.

5 Antworten auf Kinox.to beim Landgericht Leipzig

  1. 1
    Roger Wilco says:

    Da wird sich keiner der Hacker melden um zu helfen,

    Zu gefährlich dass man da ne Durchsuchung der Wohnung bekommt.
    Schließlich sind ja Hacker-Fähigkeiten genau wie Droidjack bestimmt nur illegal verwendbar oder der Hacker bekommt nach abschalten von Kinox.to eine Anzeige wegen Ausspähen von Zugangsdaten.

  2. 2
    Nur ein Gedanke says:

    Mir stellt sich hier die Frage, ob die StA wirklich alle Ermittlungsansätze ausgeschöpft hat.

    Sind sie an C-date oder Daily-Date herangetreten, um den Geldfluss nachzuvollziehen? Über CloudFlare herausbekommen, wie die technische Struktur genau funktioniert und wer sie bezahlt? Wer hat den „Recaptcha“ Account bei Google angemeldet? Das sind ja nur einige Ansätze, die man hätte.

    Es dürfte fürchterlich schwer sein, sich auf Dauer vollständig anonym im Internet zu bewegen, so etwas zu betreiben und auch Zahlungsströme in solch einem Umfang vollständig zu verstecken, insbesondere wenn Zahlungsanbieter und Partnerprogrammbetreiber mit eingebunden sind. Fehler macht jeder.

    Aber wer weiß, in welches Land sich die Jungs verkrochen haben.

    Davon abgesehen gilt, dass diese Art Geschäftsmodell nur (immer noch) funktioniert, weil die Rechteinhaber es vermasselt haben, vernünftige Produkte für den Vertrieb ihrer Ware auf den Markt zu bringen. Oder zumindest weit hinterher hängen.

  3. 3
    HugoHabicht says:

    Hui Steuerhinterziehung. Dafür gibt’s natürlich ordentlich ein paar Jährchen. Die Urheberrechtsindustrie wird dann hinterher so tun, als ob das jedem kleinen Raubkopierer droht. „Noch dreimal singen“ und so.

  4. 4
    Jens Bonn says:

    Die Frage ist wohl eher wie die Staatsmacht des Landes, in dem die Server stehen, das sieht. Wenn es da nicht verboten ist, dann ist da auch über den Provider kein drankommen.

    Und dann von hier aus den Server hacken zu wollen, ist dann wieder eine Straftat.

  5. 5
    Steffen says:

    Immer wieder gut, dass der Staat bei illegalen Geschäften Steuern erheben möchte. Wie läuft das dann so, wenn man dem Geld vielleicht irgendwann habhaft wird? „Sie haben x-Millionen verdient, daher schulden Sie uns y-Millionen Steuern. Die x-Millionen beschlagnahmen wir, weil die sind ja illegal. Bitte überweisen Sie den Betrag y innerhalb von…“ So in etwa?