Mein lieber Herr Staatsanwalt!

Die Idee des Staatsanwalts, sich die Arbeit auf kurzem Weg vom Tisch zu schaffen, könnte sich als ein Schuß ins eigene Knie darstellen.

Der findige Ermittler hatte mir mitgeteilt, daß er das Verfahren gegen meinen Mandanten nach § 170 II StPO eingestellt habe. Aus welchen Gründen, wollte er mir – auch nach meinem entsprechenden Antrag unter Hinweis auf Ziffer 88 RiStBV – nicht wirklich verraten. Darüber hatte ich bereits berichtet.

Jetzt gibt es neue Entwicklungen, an denen ich mich mit diesem Schreiben beteiligt habe:

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Ick glob, ett hackt!

Dieser Beitrag wurde unter Mandanten, Staatsanwaltschaft veröffentlicht.

10 Antworten auf Mein lieber Herr Staatsanwalt!

  1. 1
    BV says:

    Kann ein Staatsanwalt denn wirklich so blöd sein? Da fülle ich doch lieber die dürren Worte mit etwas konkretem Fallbezug und lasse es gut sein…

  2. 2
    Sebastian says:

    Kann man (der Mandant) hier keine zweite Beschwerde oder eine Anzeige wegen Erpressung hinterherschicken?

  3. 3
    ich says:

    zu „1“: dürfte wohl eher Nötigung (IM AMT) sein.

  4. 4
    Zu viel Kaffee says:

    Hat der Mandant gefragt, ob dem Staatsanwalt denn Gründe für die Wiederaufnahme einfallen, und ob er die dann wenigstens bereit ist, mitzuteilen?

  5. 5
    RA Ullrich says:

    @BV: Gänzlich verblödet ist der Staatsanwalt noch nicht, denn er hat ja den Mandanten direkt angerufen, nicht den Anwalt. Wenn nun eine Anzeige wegen der mit der von dem Mandanten geschilderten Drohung verbundenen Nötigung im Amt erfolgt, wird er natürlich abstreiten, etwas derartiges gesagt zu haben, und sich darauf verlassen, dass er als Staatsanwalt in der Konstellation Aussage gegen Aussage im Zweifel bei jeder Krähe … pardon, bei jedem Gericht, der Glaubwürdigere ist. Erst recht, wenn der Mandant auch noch so ein nerviger Querulant ist, der sich auch noch wegen fehlender Begründung beschwert, anstatt sich für die Verfahrenseinstellung untertänigst zu bedanken.

  6. 6
    Sebsatian says:

    Na ja wenn sich der Nachweis führen lässt, dass er den Mandanten angerufen hat (oder Rufnummer unterdrückt?), sein Anwalt aber die Vertretung des Mandanten angezeigt hat, hat das schon so ein Gschmäckle …

  7. 7
    matthiasausk says:

    Das wird doch alles nur ein Mißverständnis sein und der juristisch unerfahrene Mandant hat etwas in den falschen Hals bekommen. Ganz bestimmt.

  8. 8
    rakuemmerle says:

    Schlage zur Wiedergutmachung vor, dass der Herr StA die Wanne wäscht. Vor dem Moabiter Haupteingang, zur Mittagszeit…

  9. 9
    BV says:

    @RA Ullrich (# 5): Ich glaube auch nicht, dass so ein Einzelfall besondere Folgen für den Staatsanwalt haben wird. Da kann der Mandant ja auch lügen oder zumindest was völlig falsch verstanden haben. Oder man hat ihm halt nochmal ganz abstrakt die Möglichkeiten nach einer Einstellung nach § 170 II StPO aufgezeigt ;-) Trotzdem sollte man da vorsichtig sein. Wenn solche Beschwerden sich häufen (kann ja auch mal um ganz andere Themen gehen), wird der Staatsanwalt sich nicht mehr damit rausreden können, dass all diese (ehemaligen) Beschuldigten, die miteinander nichts zu tun haben, lügen.

  10. 10
    Andreas says:

    Staatsanwalt auf dem Weg ins Büro: „ich liebe den Geruch von Nötigung am frühen Morgen!“
    Kann einer wirklich so drauf sein …?