Mittwochs-OWi: Das Rotlicht und die Sonne

728187_web_R_K_B_by_E. Kopp_pixelio.dePiloten können Flugzeuge auch dann steuern, wenn sie draußen nichts sehen. Der Blindflug durch die Wolken birgt dank der Technik nur ein hinnehmbar geringes Risiko. Im Straßenverkehr sieht das etwas anders aus.

Der Vorwurf
Ein einfacher Rotlichtverstoß.

Das Problem
Das Regel-Bußgeld in Höhe von 90 Euro und vor Allem der eine Punkt taten dem Mandanten weh. Und irgendwie fühlte er sich ungerecht behandelt.

Die Verteidigung
Der Verteidiger machte geltend, daß das Rotlicht erst 0,2 Sekunden geleuchtet hat, als der bisher unbescholtene Mandant über die Linie gefahren ist. Entscheidend für den Mandanten waren aber die tief stehende Sonne im Westen und der im Osten knapp hinter ihm her fahrende LKW. Beides war sehr gut auf den automatisch angefertigten Fotos dokumentiert. Der Bußgeldkatalog sieht die Regelbußen für „normale“ Fahrlässigkeit vor. Hier konnte der Verteidiger den Richter davon überzeugen, daß nur eine gaaaaaanz leichte Fahrlässigkeit gegeben sei, weil er einen Auffahrunfall ausschließen wollte.

Das Ergebnis
55 Euro, keine Punkte und ein zufriedener Mandant.

Nebenbei:
Wer meint, er brauche in Bußgeldsachen keinen Verteidiger, oder wer sich keinen leisten möchte – der kann sich ja mal zu unserem kostenlosen eMail-Kurs anmelden: Selbstverteidigung in Bußgeldsachen. Mit ein bisschen Glück geht’s auch ohne Verteidiger.

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Bild: © E. Kopp / pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter Mittwochs-OWi, Ordnungswidrigkeitenrecht veröffentlicht.

7 Antworten auf Mittwochs-OWi: Das Rotlicht und die Sonne

  1. 1
    Techniker says:

    Und wie hoch waren in diesem Fall die gesamten Verfahrenskosten für den Mandanten? Ich zweifle, dass diese unterhalb von den eingesparten 35 EUR lagen.

  2. 2
    werauchimmer says:

    Vielleicht war der Punkt wichtig, oder er hatte eine RSV.

  3. 3
    Alles Wuscht says:

    @Techniker
    @werauchimmer
    „eingesparten 35 EUR“
    „vielleicht war auch der Punkt wichtig“

    LESEN!
    Zitat:
    „vor Allem der eine Punkt taten dem Mandanten weh“

  4. 4
    IANAL says:

    Nehme stark an, dass man so was nur macht, wenn man eine RSV ohne SB hat – oder aber einen sehr hohen Wert darauf legt, „sein Recht“ zu bekommen.

    Ohne RSV, oder auch bei RSV mit SB (liegt bei meiner bspw. bei 300 Euro) macht das jedenfalls finanziell keinen Sinn.

    Und an dem Punkt kann es auch eher nicht gelegen haben – es steht ja oben zu lesen, dass der Mandant bislang unbescholten war. Die Schwelle, ab der Punkte zu tatsächlichen Konsequenzen führen, ist bei einem einzigen Punkt doch noch recht weit entfernt. Zudem deutet die bisherige Unbescholtenheit des Mandanten (und auch der hier beschriebene Sachverhalt) darauf hin, dass der Mandant einen Fahrstil pflegt, bei dem das Risiko weiterer Punkte vergleichseweise gering ist.

  5. 5
    Miraculix says:

    Dem bisher unbescholtenen Mandanten tut 1 Punkt weh? Oder ist hier wehret den Anfängen das Motto?
    By the way – ich würde es auch versuchen ;)
    Nein, keine RSV und keine Punkte. Das soll auch so bleiben.

  6. 6
    Hamburger says:

    Also die Argumentation der Verteidigung war: erstens hat der Mandant das Rotlicht wegen der teifstehenden Sonne gar nicht gesehen, und zweitens hat es zwar gesehen, aber wegen des nachfolgenden Lkw lieber nicht bremsen wollen. Und mit sowas kann man Berliner Richter überzeugen??

  7. 7
    Marco says:

    @Hamburger: Vielleicht war auch die Argumentation, dass er befürchtete, der LKW-Fahrer würde das wegen der tiefstehenden Sonne nicht sehen.